Ferienregelung Vater

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Ferienregelungen beim Umgangsrecht.

Vielleicht hat jemand andere Erfahrungen :)

Das, was ich und mein Partner immer im Internet lesen oder auch als gängige Regelung gefunden habe, sind 3 Wochen in den Sommerferien.
Oft steht dabei aber auch, dass dies ja ein eher veraltetes aber halt noch oft durchgeführtes Model ist.

Kann mir jemand sagen, ob es die Pflicht ist, das Kind immer diese 3 Wochen am Stück zu nehmen und immer nur im Sommer?

Oder kann man nicht auch 3 Wochen auf die ganzen 12 Wochen Ferien aufteilen um z.B. eine Woche in den Osterferien zu haben oder in den Herbst- bzw. Winterferien?

Kennt sich jemand damit aus?

Danke

1

Hi Luna.

Ich kenne das so, dass ALLE Ferien geteilt werden und nicht nur die Sommerferien, fände es sonst auch ziemlich unfair für den Elternteil bei dem das Kind nicht lebt.

LG tweety

2

Aha..danke schonmal...

also als bei den Anwälten Umgangsregeln niedergeschrieben wurden, war immer nur die Rede von 3 Wochen der Hauptferien (Sommerferien) hmm....

3

Tatsächlich ist bei der gängigen Ferienregelungen gemeint, das sich die Eltern alle Ferien teilen. Nur kann man nicht wirklich was machen, wenn der Ex beschließt, die Kinder halt maximal zwei Wochen in den Ferien zu nehmen, und kühl mitteilt, das es ihm scheißegal ist, wie man Arbeit und Kinder unter einen Hut bringt.

Einzige möglichkeit wäre, die restlichen zwei Wochen auch noch zu canceln (was dem Typen ganz recht geschehen würde), aber die Kinder wollen ihren Papa ja sehen, und haben es nicht verdient, das man das auf ihrem Rücken austrägt.

Heißt also Zähne zusammenbeißen, und gute Miene zum bösen Spiel machen. Heute sind meine Kinder groß und mein Ex kann mich kreuzweise!

4

Huhu,

Es ist gar nichts Pflicht oder Recht solange kein Richter es durch ein Urteil festgesetzt hat. Solange liegt es bei den Eltern zusammen zu entscheiden.

Lg

5

Mein Ex nimmt sie in den Ferien gar nicht. Letztes Jahr hat er den großen 1 Woche zu seinem Vater gebracht. Aber ansonsten nix. Er kann es angeblich nicht anders. Muss ja arbeiten. Und Urlaub macht er immer außerhalb der Ferien weil seine neue nicht in den Ferien frei machen kann. Und machen kann ich nichts dagegen. Momentan gibt es ja noch den Hort, der aber dann auch mehr kostet und er zahlt nichts dazu. Ich muss also sehen wie ich allein klar komme.

6

Umgangsrecht heißt nicht Umgangspflicht. Umgang ist freiwillig.

Die Ferienaufteilung 50/50 ist lediglich ein Vorschlag.

LG Urbinika

10

da unterliegst du einem irtum, der vater hat das recht und die pflicht zum umgang mit seinem kind...das sieht in der praxis oft anders aus, ist aber im gesetz verankert...
die regelung die ferien 50/50 zu teilen hingegen steht nirgends, der gesetzgeber geht erst einmal davon aus, dass eltern sich einigen können und da ist alles möglich was die erwachsenen absprechen...wenn das gericht ins spiel kommt, wird nach gängiger praxis entschieden und die kann in schleswig holstein ganz anders sein als in bayern...
ich habe z.bsp. die regelung 2 wochen in den sommerferien, eine in den herbstferien, den 2. weihnachtstag und ostermontag, ende....da es auch bei uns nicht stressfrei ist, kann ich damit gut leben....

7

wir haben die Kids im Sommer 14 Tage und Winter 4 bis 5. mehr Urlaub ist bei uns nicht möglich.redet miteinander und schaut wie das bestmögliche für alle Beteiligten ist.

8

Reden ist leider unmöglich ;) , aber Danke für den Tipp.

9

Das kenn ich :-) Die Ex meines Mannes hat uns anfangs eine Woche vorher mitgeteilt wann wir die Kids bekommen, tja wir haben ein Anwaltsschreiben gehabt dann klappte es, versucht es so, wenn Ihr keinen Urlaub so lange bekommt geht es eben nicht. WIr wechseln uns auch ab, jetzt eben hat mein Mann seine Kids seit Mittwoch, er musste Donerstag und Freitag arbeiten ich heut und morgen, somit wechseln wir uns in der Betreuung eben ab.

11

Es gibt leider keine gängige Regelung! Da hift nur reden und Absprachen!

Manche Väter sind aber leider stur, was ich schade finde, schließlich sind es auch seine Kinder. Aber diskuttieren bringt nichts.

Viel Glück und ich hoffe das ihr eine gut Regelung findet

12

ich (als vater) konnte vor gericht folgende regelung erstreiten. sommerferien werden geteilt, das eine jahr bekommt eine partei die herbstferien, die andere die winterferien, im nächsten jahr ist es umgedreht, geauso ist es mit oster- und pfingstferien. da die sommerferien 6 wochen und 4 tage andauern, habe ich der mutter den 24.12. zuerkannt und dafür habe den 26.-29.12. so sind die ferien akurat geteilt, da dürfte es keinen streit mehr geben