Heirat, Kind aus früherer Beziehung, Rechte/Pflichten des "neuen" Mannes

Hallo Ihr Lieben,..

Wir leben in einer Patchworkfamilie.

Zu der KOnstellation:

1. Kind Ben: gemeinsames Sorgerecht mit leiblichen Vater
2. Kind Alexa: Kommt in 2 Wochen ist das gemeinsame KInd von meinem Freund und bald Ehemann und mir

Mein Freund und ich werden am 29.04.13 heiraten #verliebt. Was unsere gemeinsame Tochter angeht ist alles klar. Nur sind wir uns unsicher zwecks meines Sohnes Ben.
Wir wollen unsere Familie absichern und wir wissen nicht wie die rechtliche Lage wäre, wenn mir was passieren würde.
Ben, mein Freund und ich leben seit 3 Jahren zusammen, er kümmert sich wahnsinnig toll um den Kleinen, ist quasi seins ;-)#verliebt.
Was wäre, gesetzt dem Fall, das mir mal was passieren würde? Was würde mit Ben passieren? Hat mein Freund durch unsere Hochzeit auch Rechte für Ben zu sorgen/ihn im Fall der Fälle bei sich zu behalten?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bzw sagen was wir tun können um uns und Ben abzusichern.
Achso, Wir wohnen von Bens leiblichen Vater 600km weit weg, die 2 sehen sich ca alle 3 Monate, immer nur, wenn wir besuchen fahren. Er war noch nict einmal bei uns/bei Ben. Ben hat also seinen Lebensmittelpunkt bei uns.
Wie oben geschrieben teilen wir uns jedoch das Sorgerecht, was, wie ich vermute, kein unwichtiger Aspekt sein wird.
Wenn mein Freund Ben adoptieren würde, müsste dann das gemeinsame Sorgerecht mit meinem Ex aufgegeben werden und würde er dann seine Rechte und Pflichten verlieren? Ich hoffe ihr versteht mein Problem und könnt mir weiterhelfen.

Viele liebe Grüße

Bea mit Ben Tristan 4 Jahre und Alexa 38 SSW

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Denke du kannst im Testament angeben wenn du bevorzugst, entscheiden wird das aber (denk ich) ein Gericht, aber so wie du es beschreibst wird das ganze berücksichtigt.

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Huhu,

wir haben so eine ähnliche Kostellation, geheiratet am Fr, Kinder aus früherer Beziehung und ein gemeinsames.
Adoption geht nur mit Zustimmung des Kv, egal wie oft er das Kind sieht oder nicht. Ich wage zu bezweifeln, dass selbst mit Testament deinerseits ein Richter das Kind bei deinem Mann lässt und nicht beim KV.

Lg

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Ich hatte deswegen mal beim Jugendamt nachgefragt und die sagten mir, dass das Kind auch dazu befragt wird wo es leben will und darauf Rücksicht genommen wird (Halb)-Geschwister nicht zu trennen, wenn es nicht sein muss. Auch wird ein Kind ungern aus seiner gewohnten Umgebung gerissen (Kindergarten, Schule).

Ich muss dazu sagen, dass mein Sohn jetzt schon fast 10 ist, seinen Stiefvater "Papa" nennt (er ist ja auch schon seit 6 Jahren sein Papa) und nach unserer Hochzeit (2011) auch unbedingt den Familiennamen annehmen wollte. Der Kindsvater hat der Einbenennung damals zugestimmt und sieht seinen Sohn ca 1 mal im Monat für ein Wochenende (Sa+So).

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Achso, voll vergessen: Die Entscheidung trifft dann das Familiengericht.

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Und gerade noch gefunden:

BGB

§ 1682
Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen

Hat das Kind seit längerer Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Ehegatten gelebt und will der andere Elternteil, der nach den §§ 1678, 1680, 1681 den Aufenthalt des Kindes nunmehr allein bestimmen kann, das Kind von dem Ehegatten wegnehmen, so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag des Ehegatten anordnen, dass das Kind bei dem Ehegatten verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde. Satz 1 gilt entsprechend, wenn das Kind seit längerer Zeit in einem Haushalt mit einem Elternteil und dessen Lebenspartner oder einer nach § 1685 Abs. 1 umgangsberechtigten volljährigen Person gelebt hat.

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Hallo,

ich gehe davon aus, dass im Falle, dass die etwas passiert, erst einmal der sorgeberechtigte Vater des Kindes zuständig ist. Dein Freund mag ja sozialer Vater sein, aber sein leiblicher Vater ist und bleibt auch der rechtliche Vater. Wenn der zustimmt, könnte dein Sohn vielleicht bei der Familie bleiben. Sonst müsste das Familiengericht entscheiden. Und für wen die entscheiden ist nicht vorhersehbar.
Bei einer Adoption verliert der leibliche Vater alle Rechte (und Pflichten) und natürlich auch das Sorgerecht. Ohne die Zustimmung des Vaters geht es auch nicht.

LG bluehorse

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Da Ben's Vater so weit weg wohnt, besteht wahrscheinlich keine Gefahr, dass er zu seinem leiblichen Vater kommt. Ausnahme wäre natürlich, wenn er sich mit seinem sozialen Vater nicht versteht und zum leiblichen Vater will und dieser zustimmt...
Definitiv solltest du deine Wünsche schriftlich festlegen und gut begründen.