unterhalt wenn jeder ein Kind hat, kompliziert!

Mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe, die jüngere wird im November 12, die große ist fast 14j
Wir haben seit März eine gemeinsame Tochter.

Die KM hat einen Unterhaltstitel über 105% (seit 2 Jahren und laut unserem Anwalt hätte sich das mir der Geburt unsere Tochter nur auf 100% verringert was 40€ entspricht-da Anwalt und Gericht Kosten höher wären zahlt er weiter 105%)
Seit Mitte August ist mein Mann für 2 Jahre im Erziehungsurlaub (von seinem Hauptjob), hat September und Oktober als Vater Monat und ansonsten einen 450€ Job.
Die KM arbeitet 22std Woche (sie hat die Stunden reduziert)

Momentan sieht es so aus das die jüngere zu uns ziehen möchte (Platz etc ist da und wir nehmen Sie gerne) nun stellt sich aber die Frage wie es mit dem Unterhalt aussieht.
Ab November sind ja nun beide Kinder in der selben Altersstufe.
Hebt sich der Unterhalt jetzt gegenseitig auf?

Ich vermute das wir den Titel ändern lassen müssen, mich interessiert aber wie das dann wohl aus sieht, durch den Erziehungsurlaub ist ja das Einkommen meines Mannes (auch) sehr gering und er darf ja Max 30std die Woche arbeiten.

Weiß jemand wie das dann läuft?

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Ich denke da er dann ein Kind hat und sie eins und ja so gesehen beide dann Unterhalt zahlen müssten hebt sich dieser auf, aber ich würde einen Anwalt befragen, vielleicht hatte das hier auch schon jemand.

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Hallo,

der Unterhalt hebt sich auf.

Oder aber es wird von jedem der Unterhalt ausgerechnet den er an den anderen zahlen müsste für ein Kind und das wird dann gegen gerechnet.

In 99% der Fälle verfällt aber der Unterhalt wenn die Kids 50:50 leben oder eins bei Mama eins bei Papa.

lg

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Tja,

leider selten so viel Unwissen gelesen wir in diesem Thread - aber Hauptsache mal schön als Tatsachen verpackt.

Im UH-Recht darf praktisch nie irgendwas miteinander verrechnet werden, und bei KU schon zweimal nicht.

Zieht jetzt ein Kind zu euch, wird die KM für diese UH-Pflichtig, und zwar entsprechend Ihres Einkommens. Wenn dieses Einkommen eine Zahlung von "0" zulässt, dann ist das Pech.
In einer solchen Konstellation kann bestenfalls der MindestUH bei der EK-Bereinigung des KV abgezogen werden, d.H. bestenfalls zahlt er dann eine Stufe niedriger für des Kind bei der KM.
"Gegeneinander aufgerechnet" kann nun dann werden wenn beide Elternteile dies Untereinander so vereinbaren, und auch nur so lange wie nicht ein Elternteil staatliche Hilfe in Anspruch nehmen kann.

Im übrigen ist diese Nichtaufrechenbarkeit ausnahmsweise sogar mal logisch:

Kind 1 hat einen UH Anspruch gegen KV.
Kind 2 hat einen UH Anspruch gegen KM.
Diese haben nichts miteinander zu tun, entsprechend muß sich Kind 1 nicht auf irgendwelche Ansprüche verweisen lassen die Kind 2 gegenüber irgendjemandem hat.

Genauso wenig wie ich sagen kann "Klar schulde ich Dir noch 100€, aber dein Nachbar mir genau so. Klärt das dich ihr untereinander..".

Gruß

Gobberblast

Im übrigen isd

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Danke! Du nimmst mir die Worte!

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Danke man lernt nie aus, so gelesen eigentlich logisch ;-)

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Hallo

Dein Mann darf in Erziehungsurlaub gehen. Das ändert aber nichts an seiner Unterhalsthöhe( generell gesehen, wenn jetzt beide Kinder bei der Mutter bleiben würden)
In eurem Fall kommt es auf die Einkommen an.Bei deinem Mann wird sein Einkommen, was er vorm Erziehungsurlaub gehabt hat, zu grunde gelegt.
Er darf sein Einkommmen nicht mutwillig verringern

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Hallo,

wie auch schon geschrieben, der Unterhalt hebt sich nicht auf!

Bei uns das Gleiche:
1 gemeinsames Kind / 1 Kind aus erster Ehe wohnt bei der Kindsmutter / 1 Kind aus erster Ehe wohnt bei uns

Mein Mann zahlt für das Kind bei der Kindsmutter den vollen Unterhalt.

Wir bekommen für das Kind, welches bei uns wohnt, keinen Unterhalt.

Wenn die Kindsmutter zu wenig verdient, kann/muss sie auch nicht bezahlen....

Liebe Grüße!

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Aber kann man die KM nich zwingen auch mehr zu arbeiten???
Sie hat ja nun ihre Stelle auch von sich aus verringert und könnte ja mehr arbeiten.

Ich bin der Meinung mal irgendwo gehört zu haben das man, wenn es die Stundenzahl zu lässt, so viel arbeiten MUSS das man den Mindestunterhalt zahlen kann. Bei ihrer 22std Woche ist da ja noch viel Luft nach oben...

Na mal gucken was die Woche bringt...

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In der Theorie ist das in der Tat so, auch die KM hat in dieser Konstellation eine Erhöhte Pflicht genug Einkommen zur Deckung des KU zu erwirtschaften.
Die Frage ist allerdings ob sich ein Gericht findet das diese Option bei einer beklagten Mutter auch anwendet, denn nur allzu viele Richterköpfe können sich mit dem Gedanken das einer Frau das Kind "weggenommen" wurde, und diese dann auch noch dafür zahlen soll so gar nicht anfreunden....

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