Unterhaltstitel ändern lassen wenn sich die Umstände ändern? geht das und wenn ja wie?

Hallo,
kann man einen Unterhaltstitel der schon viele Jahre alt ist und auch immer bezahlt worden ist, ändern lassen wenn sich das Einkommen und die Kinderanzahl geändert hat?

Das müsste doch eigentlich gehen, aber wie? Muss dazu die Kindesmutter zustimmen? Geht man zum Anwalt oder zum Jugendamt? Letzteres stellt sich momentan noch ziemlich quer :(

Erdbeerschnee

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Am besten den Unterhalt neu korrekt berechnen und der Mutter anbieten, den Titel Zug um Zug gegen einen neuen zu ersetzen. Wenn sie zustimmt, gibt sie den alten raus. Wenn nicht, muss er klagen. Bei der Neuberechnung darauf achten, dass auch die Mutter der Kinder, wenn sie unterhaltsberechtigt ist, bei der Zählung der berechtigten Personen für die Einstufung in der Tabelle mitzählt. Das gilt selbst dann, wenn nach Zahlung an die Kinder für sie nichts mehr übrig bleibt. Außerdem sollte der Titel auch auf das 18. Lebensjahr begrenzt werden, weil danach die Berechnung grundsätzlich anders ist.

LG

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Danke, das werde ich so weiter geben. Die Mutter ist nicht Unterhaltsberechtigt. Allerdings stellt sich das Jugendamt quer da der Vater von einer Vollzeitstelle (ca.1400 euro netto) arbeitslos wurde für 4 Monate und weniger Unterhalt zahlen musste und nun eine Halbzeitstelle angenommen hat bevor er gar nix hat (900 euro netto, Aussicht auf mehr Stunden) Dazu kommt ein 4. Kind das vor 1,5 Jahren geboren wurde und schon in der damaligen Berechnung nicht berücksichtigt wurde. Das Jungendamt fordert den Mindestuntefhalt von 279 euro. Aber selbst bei Vollzeit würde das nicht gehen :(

Verzwickte Situation :((((

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Er sollte sich

a) einen Anwalt nehmen, weil er allein kapitale Fehler machen kann und spätestens vor Gericht herrscht eh Anwaltszwang und

b) einen NebenJob suchen

Arbeitslosigkeit gilt als vorübergehendes Ereignis und in den ersten sechs Monaten muss der Unterhalt voll weiter bezahlt werden.

Ohne VollzeitTätigkeit oder eben entsprechende NebenJobs wird ihm der Richter die Ohren lang ziehen. Es scheint aber auf jeden Fall auf einen Mangelfall hinaus zu laufen.

Eine weitere Option ist, aufstockende Hilfen zum Lebensunterhalt zu beantragen. Soweit mir bekannt ist, müssen titulierte UnterhaltsPflichten bei der Prüfung der Einkünfte berücksichtigt werden. Ich bin aber nicht ausreichend fit im Sozialversicherungsrecht. Ob dann ggf vom Amt selbst auf TitelÄnderung gedrängt wird, weiß ich nicht.

Daher zum Anwalt und all das prüfen lassen. Dann soll der sich mit dem Jugendamt amüsieren.

LG

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Hallo,

ich kann Dir nur sagen, wie es bei meinem Freund war. Unterhaltspflichtig für drei Kinder (hohe Altersstufen) mit zwei Frauen und konnte die 105% laut Titel nicht mehr zahlen, weil er aus der Bundeswehr ausgeschieden ist.

Die eine Frau hat für die beiden Kinder das vom Jugendamt auf Mangelfall berechnen lassen und gut war.

Bei der anderen mit dem einen Kind ging es vor Gericht und das hat keine fünf Minuten gedauert. Er arbeitet 40 Stunden. Die Richterin meinte, tragen sie Zeitungen aus oder sonstwas, ist ihr egal, es wird weiter gezahlt und Punkt.

Daraufhin kam der Gerichtsvollzieher, Gehaltspfändung und Kontopfändung.

Er hat jetzt noch 800€, die ihm vom Arbeitsgeber ausgezahlt werden dürfen.

LG cinna