2 Kinder, 2 Väter, welches Sorgerecht bzw. ABR greift?

Hallo zusammen,

vielleicht kennt ihr euch mit folgender Situation besser aus und könnt mir hierbei helfen:

Meine Freundin ist alleinerziehend (1 Sohn). Sie und der Kindsvater haben beide das Sorgerecht. Jetzt bekommen meine Freundin und ich ein Baby und Sie würde gerne zu mir in die Nähe ziehen. Das sind ca. 50-60 km vom Kindsvater ihres Sohnes entfernt. Kann Sie dies machen ohne das Einverständnis des Kindsvaters? Den so könnten wir unser gemeinsames Kind zusammen aufziehen.
Desweiteren kann es sein das ich berufsbedingt in 1-2 Jahren ca. 800 km weiter weg ziehen muss und meine Freundin, ihr Sohn und unser gemeinsames Kind würden dann mitkommen. Jetzt ist die Frage, ob der Kindsvater ihres Sohnes dies durch sein Mit-Sorgerecht verhindern kann? Den im Gegenzug hierzu kann unser gemeinsames Kind bei uns, seinen leiblichen Eltern, aufwachsen und mit ihrem Sohn habe ich auch ein sehr gutes Verhältnis und bereits einen großen Teil der Vaterrolle übernommen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)

LG,
Cyril

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Stell dir vor deine Freundin geht hat nen neuen und macht das mit deinem Kind wie wäre das? 50 km ok, aber 800 wird er nicht zulassen, klagen würde ich an seiner Stelle und dann kann es sein das deine Freundin die Umgangskosten trägt oder Ohne Kind gehen kann aber mit nicht.....Meistens müssen die Mütter dann aber die Umgangskosten tragen. Bei 800 km ist der Umgang stark eingeschränkt

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Kann mich der Vorschreiberin nur anschließen. Alles was du jetzt sorglos dem Vater des Kindes antust, kann in ein paar Jahren auch dir passieren. Tolle Vorstellung, wenn ein anderer Mann dann sagt, er könne doch auch die VaterRolle übernehmen, weil er dein Kind mag

Wenn du Anstand hast, regelst du dein Leben so, dass Vater und Kind einen vernünftigen Umgang beibehalten können.

Und rein rechtlich kann er ihr Steine in den Weg legen. Durch das Sorgerecht, sie könnte das Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren. Oder indem sie die Umgangskosten zu tragen hat. Notfalls indem du ihr Taschengeld zur Verfügung stellen musst, aus dem sie das finanziert

LG

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Hallo und danke für Eure Meinungen,

nur ich verstehe nicht wieso mein Sorgerecht bzw. mein ABR niedriger eingestuft wird wie das von Ihrem Exfreund? Wenn ich alleine umziehen müsste, würden mein Kind auch ohne Vater aufwachsen. Doch steht das Wohl der Kinder nicht im Vordergrund? Meine persönliche Meinung ist, das es für beide Kinder besser sein könnte, wenn sie Vater und Mutter zusammen aufziehen, egal ob ich nur bei einem Part der leibliche Vater bin, anstatt, weil es der Ex-Freund so will, beide ohne Vater aufwachsen?
Oder anders ausgedrückt, hat ihr Ex-Freund wirklich das Recht zu verhindern das die beiden Kinder, meine Freundin und ich eine glückliche Familie werden in dem er den Umzug verhindern könnte? Dadurch würde er meinem Kind seinen Vater nehmen, die Beziehung in eine Fernbeziehung umwandeln und auch seinem Kind würde nur noch die Mutter zur Verfügung stehen, abgesehen das er sein Sohn einmal im Monat von Freitagabend bis Sonntag Morgen abholt und in der Wohnung verbringt (das ist aber ein andres Thema).

LG,
cyril

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Hallo Cyril,
ich kann verstehen, dass du mit deiner Freundin, eurem Kind und vielleicht auch ihrem Sohn, mit dem du dich ja gut verstehst, zusammen wohnen möchtest. Aber ich glaube, schon die Frage, "welches ABR greift" ist nicht ganz richtig gestellt.

Du schreibst so, als gäbe es nur zwei Möglichkeiten: Entweder du ziehst mit Freundin und beiden Kindern weg - dann hat der KV des Jungen das Nachsehen - oder nur du ziehst weg und die Kinder bleiben bei deiner Freundin. Wie wäre es, wenn deine Freundin zu dir zieht? MUSST du wirklich in ein paar Jahren 800 km weit weg ziehen? Oder kann dein Stiefsohn in diesem Fall vielleicht bei seinem Vater bleiben? Ich weiß, dass sind keine Alternativen, die dir gefallen, aber wenn über Fragen betreffend des ABR entschieden wird, wird tatsächlich genau geschaut, wer beruflich und sozial wie stark ortsgebunden ist. Kann sein, dass der Exfreund da am Ende am längeren Hebel sitzt - wer weiß?

Ich würde deshalb lieber versuchen, eine friedlich eine Einigung herbeizuführen; vielleicht lässt er sich auf 50-60 km ein, bei 800 km müsst vielleicht ihr ihm im wahrsten Sinne des Wortes entgegenkommen.

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deine freundin kann hinziehen wo sie will. das grosse kind kann sie allerdings nur mit einwilligung des vaters mitnehmen.

grüsse, ks

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Hallo.

Wie ist denn das Verhältnis zwischen dem Sohn und sein Vater. Ist da regelmäßiger Umgang oder Kontakt. Beide das Sorgerecht ist ja das eine, aber das andere ist dann der regelmäßige Umgang. Ich gehe jetzt mal von mir aus, ich habe mit meinem Ex auch das gemeinsame Sorgerecht. Naja, aber viel von Umgang oder Kontakt ist da nicht. Also wüsste ich, dass ihm ein Umzug weiter weg auch nicht stören würde. Würde es aber trotzdem vorher klären. Klärt das doch erstmal mit dem Kindsvater, wie er darüber denkt. Vielleicht ist es einfacher als man denkt. Und was sagt der Sohn dazu. Redet alle vernünftig darüber und vielleicht findet sich ja eine Lösung.

Alles Gute.

LG

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Hallo,

ich denke, dass du die Sache von der falschen Seite betrachtest. Du fragst ja, warum das Sorgerecht / ABR des Exfreundes mehr gelten sollte als deines - das ist so aber gar nicht die Frage. Es geht viel mehr darum, wer wem das Kind "entzieht". Wenn deine Freundin mit ihren Kindern umzieht, entzieht sie ihrem Ex sein Kind. Wenn du aber 800km weit wegziehst, entzieht dir niemand dein Kind, du selbst stellst die Distanz her. Es ist deine freie Entscheidung bei deinem Kind zu leben oder aber von ihm wegzuziehen und es dadurch weniger sehen zu können und hohe Kosten für den Umgang tragen zu müssen. Du hast in dem Moment die Wahl - umziehen oder nicht. Der Ex hat keine Wahl, wenn deine Freundin einfach wegzieht. Würde er aber nun weit wegziehen, müsste er ja auch die Reisekosten zahlen, weil er die Distanz zu seinem Kind selbst geschaffen hat.

Zumindest würde ich das als Laie so sehen.

LG

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Genau so!!!

LG