Ex- Frau heiratet wieder - Namensrecht

Hallo miteinander.

Genau genommen geht es hier nicht um mich, sondern um meinen Freund.

Er ist geschieden und hat mit seiner Ex-Frau einen gemeinsamen Sohn. Nennen wir ihn mal Schneider ;)

Also die Mutter Frau Schneider will nun ihren neuen Herrn Müller heiraten und möchte jetzt gerne, dass der Sohn auch Müller heißt.

Nun haben wir uns soweit erkundigt, dass der Sohn auch Schneider-Müller heißen kann.

Meine Frage wäre nun folgende:

Angenommen Sohn Schneider-Müller möchte irgendwann selbst heiraten. Und zwar die Frau Meyer. Kann er sich dann Schneider-Müller-Meyer nennen oder würde ihm dieser weg dann verbaut werden`?

Ich hoffe es ist verständlich ;)

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Hallo,

meines Wissens nach dürfen Kinder heute keine Doppelnamen mehr haben, genau aus dem Dir genannten Grund. Ein Dreifachname ist nicht möglich. Daher bin ich der Meinung geht nur ein Doppelname für die Mutter, der gemeinsam gewählte Familienname (Frau Schneider-Müller, Herr Müller, in der Ehe geborene Kinder ebenfalls Müller) wird dann für die Kind genommen.

Ob es da Schlupflöcher gibt, keine Ahnung.

LG

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Diese Variante geht nicht.

Vor ein paar Jahren war es auf jedenfall so, dass Kinder nur einen Namen haben durften, allerdings gibt es da darum, wenn die Eltern Doppelnamen haben.
Muss der Junge für den Namenswechsel nicht adoptiert werden? Früher war das mal so.

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Hallo,

ja, ich kenne es auch nur so, dass das Kind dann adoptiert werden muss. Bei einem erwachsenen Kind ist es optional, glaube ich, bin mir aber nicht sicher.

LG Py #winke

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Doppelname für Kinder geht auch meiner Meinung nach nicht.
Man stelle sich nur vor, der erwachsene Herr Schneider-Müller lernt eine Frau Meyer-Schulze kennen und möchte diese ehelichen...#rofl

Spaß beiseite.
Die Mutter braucht das Einverständnis des Vaters zur Namensänderung. Möchte er ihr das denn geben oder nicht? Wie ist der Kontakt zum Kind? Und warum soll es nicht weiter so heißen wie sein Vater? Denn wenn es eben nicht vom neuen Mann der Mutter adoptiert wird, bleibt ja der Vater der Vater...
Dann finde ich es völlig legitim, dass man die Wurzeln des Kindes am Namen erkennen kann.
Es hat doch mit Herrn Müller nichts zu tun...#kratz

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Moin!

Hab das selbst relativ frisch mit dem Standesamt durchdiskutiert, deshalb hier fundierte Antwort auf aktuellem Stand:

Mutter A
leiblicher Vater A
Kind A
Stiefvater B

Nun kommt die Heirat von Mutter und Stiefvater -sofern geteiltes Sorgerecht besteht, brauchts die Einverständnis des leiblichen Vaters zur Namensänderung des Kindes.

Gemeinsame Kinder von Mutter A und Stiefvater B dürfen nur EINEN Nachnamen tragen, den Familiennamen, auf den sich A und B einigen müssen.

AAaaaaber: Das Stiefkind A kann tatsächlich den Doppelnamen AB annehmen (Sonderregelung mitEinverständnis des leiblichen VAters), alternativ kann es weiterhin nur A oder aber auf Wunsch auch nur B heißen. Ein Dreifachname durch spätere Heirat geht dann aber nicht, dann muss das "erwachsene" Kind sich entscheiden - aaaaber: Da ist so lang hin, das ihc das jetzt lieber ausklammern würde.

Ohje, ich hoffe, das war verständlich.

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So kenne ich das auch. Ein Doppelname für Kinder ist bei Patchwork nicht automatisch ausgeschlossen.

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Hallo,
es gibt einen gemeinsamen Ehenamen, dem kann einer der beiden seinen alten Namen hinzufügen als Doppelnamen. Die Kinder können aber nur einen Namen haben und nur mit der Hochzeit würde sich erstmal am Namen des Kindes nichts ändern.

Dazu müsste man eine Einbenennung beantragen oder gar eine Adoption. Für beides müsste der leibliche Vater sein Einverständnis geben. Und an dieser Stelle bitte ich zu bedenken: im Falle einer Scheidung kann das Kind nicht mal eben zum alten Namen zurück. Das Kind hat dann im schlimmsten Fall den Namen des zweiten (Ex-)Mannes ohne mit ihm noch irgendwas zu tun zu haben.

So einer Einbenennung oder Adoption würde ich also nur zustimmen, wenn Dein Freund gar keinen Kontakt und kein Interesse an dem Kind hat und sich der neue Mann als Vater bereits bewährt hat und die Beziehung stabil scheint.

VG

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Ich antworte jetzt hier mal allen :)

Also dass das Kind einen Doppelnamen annehmen kann, geht tatsächlich ist aber reichlich sch....

Mein Freund hat nun einer Namensänderung nicht zugestimmt.

Nun hat sie sich entschieden, ihren Namen, also auch den Namen von meinem Freund zu behalten und der neue Mann nimmt den Ehenamen der ehemaligen Eheleute und des Kindes an.

Blöd ist nur, dass mein Freund und der neue Mann den gleichen Vornamen haben, sodass dann beide den exakt gleichen Namen tragen.

Er kann sich somit (fast) ohne Probleme als den Vater des Kindes ausgeben. Das wurmt uns natürlich ein bisschen aber für das Kind ist es wohl die beste Lösung

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#rofl#rofl#rofl
Wie geil!

Sorry...für die Beteiligten offenbar nicht so lustig...#gruebel
Aber Hut ab, dass die beiden diese Lösung nehmen wollen!

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Hallo :-)

Also Doppelnamen für Kinder ist sehr wohl möglich. #augen
Meine Tochter hat nämlich einen!

Es geht beim Namensrecht um zwei wichtige Punkte:

-Wie alt ist das Kind? Ab einem gewissen Alter muss das Kind der Namensgebung zustimmen und dies vorm Standebeamten bezeugen.

-Und welchen Namen trägt das Kind zu Zeit!?
Bei alleinigem Sorgerecht und Geburtsname der Mutter muss der Vater nicht zustimmen.
Sehr wohl aber bei gemeinsamen Sorgerecht oder wenn der Sohn den Geburtsnamen seines Vaters trägt.

Wenn das Kind einen Doppelnamen bekommt und später heiratet hat es folgende Optionen:

-Er behält seinen Doppelnamen

-Er nimmt den Namen seiner Frau / Partner an
-Er sucht sich einen seinen beiden Namen um damit einen neuen Doppelnamen zu bilden

Ein "dreifach" Name mit seinem jetzigen Doppelnamen und noch einen Namen geht nicht.

Nicht ganz so einfach aber machbar #pro

Lg

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Das Kind kann Schneider-Müller heißen.
Wenn es später mal heiraten will kann es aber nicht Schneider-Müller-Meyer heißen. In Deutschland sind maximal zweigliedrige Namen erlaubt. Das heißt er müsste sich dann entscheiden für Schneider-Meyer oder Müller-Meyer (oder andersrum).