Frage wegen Unterhalt

Hallo zusammen,

Vorab, es geht nicht um mich persönlich, ich suche Rat für meine Freundin, die im Moment nicht weiter weiß.

Also meine Freundin ist verheiratet und hat mit ihrem Mann 3 gemeinsame Kinder.
Ihr Mann hat aus vorheriger Beziehung noch weitere Kinder, soweit so gut.
Er geht arbeiten, ist aber derzeit alleinverdiener und somit bekommt die Familie finanzielle Hilfe, in Form von Wohngeld und Kinderzuschlag.

Die Ex Freundin (waren nicht verheiratet) hat nun Unterhalt beantragt. Jetzt ist die Frage, wird das Wohngeld/Kinderzuschlag meiner Freundin mit angerechnet? Es läuft beides auf Sie. Damals hieß es, sobald Sie arbeiten geht, muss Sie finanziell für die ersten Kinder mit aufkommen.
Ich persönlich finde diese Regelung nicht fair, aber das spielt ja hier gerade keine Rolle.

Habt ihr Erfahrungen in dem Bereich?

Würde den beiden gerne helfen, damit Sie sich die Anwaltskosten eventuell sparen können.

Liebe Grüße an alle

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Der Freund deiner Freundin hat 6 Kinder. Für 3 von ihnen zahlt er keinen Cent? Die Ex arbeitet nicht und ist verheiratet. D.h. ihr aktueller Mann muss für drei Teenager komplett aufkommen, weil deren leiblicher Vater exakt gar nichts beiträgt? Das finden alle cool?

Und jetzt ist die Überlegung, wie man es dabei belassen kann, dass der leibliche Vater nichts beiträgt? Falls die Ex bisher nie Unterhalt verlangt hat, wäre das sehr großzügig von ihr.

Das Gehalt deiner Freundin zählt nicht zum Lohn, kann aber den Selbstbehalt senken. Sie können ausrechnen, ob die 10% in Summe wert sind, auf das 2. Gehalt zu verzichten.
Dazu kommen für sie aber Verzicht auf Selbständigkeit, Rente, später mal kein leeres Nest Syndrom, etc. Sollte sie dringend mit berücksichtigen.

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Der neue Mann von ihr kommt für keines der Kinder auf, weil er ebenfalls nicht arbeiten geht und auch mehr aus dem knast rein und raus spaziert als zuhause ist.
Das ist aber nicht die Baustelle der beiden und mit sojemanden möchten die beiden auch nichts zu tun haben.

Er zahlt monatlich einen Beitrag an das Jugendamt, natürlich nicht den vollen Satz, er hat ja nun mal auch noch eine Familie zuhause.

Und doch, die Ex hat quasi von Tag eins Unterhalt über das Jugendamt verlangt, wurde aber bis vor kurzem pausiert , da sie ihre Hochzeit 3 Jahre lang verschwiegen hat und ihr somit kein Unterhaltsvorschuss mehr Zustand, dies bekamen die beiden auch schriftlich.

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Warum sollte der neue Mann für fremde Kinder aufkommen? Deine Freundin will es ja auch nicht.

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Hat die Exfreundin Unterhalt für sich selbst oder nur für ihre Kinder beantragt?
Und wie alt sind die Kinder? (Also alle, die aus der alten und neuen Beziehung?)
Es gibt durchaus Konstellationen, in denen der Expartner noch Anspruch auf Unterhalt haben könnte (über das 3. Lebensjahr des jüngsten Kindes hinaus). Das ist jedoch abhängig von der Möglichkeit für Betreuung, Alter der Kinder und Möglichkeit auf Erwerbstätigkeit.
Kinder werden immer gleich gestellt beim Unterhalt- egal aus welcher Beziehung sie stammen!
Ich befürchte um einen Anwalt kommen sie nicht herum.
LG

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Bearbeitet von Feelie
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Für sich selber kann Sie keinen beantragen, da die beiden nie verheiratet waren, dass wissen wir zum Glück schon einmal.
Die Kinder von ihr sind 14, 14 und 16. Die gemeinsamen 12, 8 und 3.
Sie selber geht nicht arbeiten, ist verheiratet.
Nun ist die Frage, wird das "Einkommen" also das Wohngeld und Kinderzuschlag, was auf meine Freundin läuft, mit gerechnet für den KU oder nur der Lohn ihres Mannes? Denn Sie möchte in Kürze wieder arbeiten gehen, aber wenn dem so ist, dass ihr Lohn, egal in welcher Form, mit rechnet wird, statt für ihre eigenen Kinder, würde ich Sie verstehen, wenn Sie dann sagt, dann bleibe ich lieber zuhause bei Ihren Kids.

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3

Zahlt er denn keinen Unterhalt aktuell ?

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Dass kommt drauf an wie viele Kinder der Mann noch hat und wie viel er verdient.

Die können einem alles abziehen, bis auf 1370 Euro. Alles andere kommt den Kindern aus früherer Beziehung / en zu.

Wenn ihr eine super Richterin habt, kann die sein Selbstbehalt noch kürzen, weil er mit der Frau, mit der er 3 kinder hat, zusammenlebt. Vielleicht verdient der Mann ja noch fiktives Einkommen.


Wenn der Richter noch besser drauf ist, wird ein Nebenjob verlangt, um allen Kindern mindestens den Mindestunterhalt zu gewährleisten.

Sollte der Mann zu wenig verdienen, dass er den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, wird das Jugendamt ein Teil übernehmen und dies von dem Mann zurückfordern. Es tritt ein sogenannter Mangelfall ein, dass Geld wird unter den Kindern dann gleichermaßen aufgeteilt. Rest legt dann es Jugendamt drauf.

Das Unterhaltsgesetz ist für den arsch. Und nein ich laber nicht einfach so. Unser Richter hat so entschieden. Für die gemeinsamen Kinder bleibt nichts.

Am Besten eine außergerichtliche Einigung treffen.

Oder gleich bürgergeld anmelden.

Vasektomie planen. Geld sparen.

Liebe Grüße

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Wie gesagt, er hat insgesamt 6 Kinder, 3 mit seiner Frau und 3 mit seiner Exfreundin.

Das Jugendamt will über 400 pro Kind aus der früheren Beziehung. Das ist auf keinen Fall machbar und nun ist die Frage, ob meine Freundin sprich seine jetzige Frau, mit für den Unterhalt für die anderen Kinder mit aufkommen muss.

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5

Die Kinder von der ex leben doch nicht bei ihr!
Wohngeld und kinderzuschlag bekommt man für die im Haushalt lebenden Kinder und Personen und dient eben auch nur den im Haushalt lebenden Personen und Kindern.
Das hat mit den unterhaltszahlungen nichts zu tun.
Ich gehe mal davon aus das die ex auch nicht viel Unterhalt bekommt , für die Kinder.
Die kann dann nur mir unterhaltsvorschuss aufstocken.
Von den 1370 selbstbehalt könnten evtl noch 10 % abgezogen werden von ihm weil ihr zusammen wohnt.
Aber selbst das bisschen mehr würde auf alle Kinder aufgeteilt werden müssen.
Aber bitte lasst den Unterhalt wenigstens vom einem Anwalt berechnen , den das JA rechnet oft falsch natürlich zu gunsten der ex uns deren Kindern.
Das Geld sollte es euch wert sein.

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Also meine Freundin hat ja mit ihn zusammen auch 3 Kinder, da aber sein Gehalt nicht für den Unterhalt ausreicht und meine Freundin erst in Kürze wieder arbeiten geht, bleibt die Frage, ob sie mit ihrem Gehalt oder im Moment noch Wohngeld und kinderzuschlag, mit für den Unterhalt der anderen Kinder aufkommen muss.
Sprich, dann alles in einen Geldtopf geschmissen wird und dadurch viel mehr unterhslt gezahlt werden kann?!

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Nein es wird nicht mit zur unterhaltsberechnung rangezogen.
Den kinderzuschlag bekommt sie für ihre Kinder, da sie ja auch für diese Kindergeld bekommt.
Wohngeld ist zweckgebunden für die Miete.

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Deine Freundin muss doch nicht für seine Kinder aus erster Beziehung aufkommen. Wieso arbeitet sie nicht?
Und wieso zahlt er nicht schon längst Unterhalt für die 3 Großen?

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Wieso meine Freundin nicht arbeitet? Weil Sie ein 3 jähriges Kind zuhause hat, was nun erst in die Kita geht.
Er zahlt einen monatlichen Beitrag an das Jugendamt, es wurde bis vor kurzem von Jugendamt aus stillgelegt, da sie verschwiegen hat, schon 3 Jahre verheiratet zu sein.

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Sie könnte aber schon lange zum Familieneinkommen beitragen, indem sie zu Zeiten arbeitet, in denen ihr Mann bei den Kindern zuhause ist.
Und wer sagt, dass er so einen JOb nicht findet, der lügt. Sorry.

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Wenn sie arbeitet, könnte der Richter sagen, ihr Geld reicht für sie und ihre Kinder, also soll sie für die eigenen aufkommen, und dem Mann bleibt dann genug für die Kinder aus vorheriger Beziehung. Die deine Freundin dann praktisch querfinanziert.

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Dann müsste sie deutlich mehr verdienen als er. So einfach geht das nicht.


Es wird wohl auf einen Mangelfall hinauslaufen. Er hatte ja nicht genug für 3 Kinder, für 6 erst recht nicht. Somit muss er für 6 Unterhalt zahlen( was wohl kaum mehr als 100 Euro sein werden)

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Das stimmt, sein Lohn wird mehr sein, als den Sie dann demnächst verdient.

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Nein, das kann nicht angerechnet werden, weil diese Zuschläge nicht zu verpfänden sind.

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Das hat nichts mit pfändbar zu tun. Da hast du recht, die Beträge sind nicht pfändbar aber sie erhöhen das Einkommen (zumindest das Wohngeld anteilig) und wenn er über dem selbstbehalt liegt auch den Unterhalt

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Hallo,
nein sie ist nicht unterhaltspflichtig, nur er. Also es ist egal wie viel sie verdient. Wenn er kinderzuschlag für die „getrennten“ Kinder erhält, steht seiner ex die Hälfte zu (für die Kinder deiner Freundin darf der kinderzuschlag nicht mit rein fließen). Sein Gehalt zählt (bis zum selbstbehalt) und wenn sie Wohngeld für die gemeinsame Wohnung beziehen wird es zur Hälfte angerechnet.
Ich würde mich an ihrer Stelle an die Unterhaltsstelle ihrer Stadt (oder des Kreises wo sie wohnen) wenden, die Beratung ist kostenlos und die berechnen das. Dafür braucht man keinen Anwalt.

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Hallo, danke für deine liebe Antwort!
Also nicht er, bekommt Kinderzuschlag für die getrennten Kinder sondern meine Freundin für die gemeinsamen Kinder.
Wenn das Wohngeld zur Hälfte angerechnet wird, ok, aber der Kinderzuschlag auch? Ich meine, das ist ja Geld für die gemeinsamen Kinder?
Werde ihr den Tipp, mit der Beratung weitergeben, danke!
Das wussten wir nicht, wir dachten, sie müssen es so hin nehmen oder eben einen Anwalt mit ins Boot holen.

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108

Nein der Kinderzuschlag fällt dann nicht mit rein.
Genau, ruft da auf jeden Fall mal an, die geben euch dann eine Liste was benötigt wird (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid, Wohngeldbescheid) und dann berechnen sie das. Anwälte sind da nicht immer gut in dieser Berechnung und kosten halt. Alles Gute 🍀

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Hi. Da hier schon die Emotionen am kochen sind Versuch ich mal einfach
Rational zu antworten :
Der Mann hat nen Selbstbehalt , dieser steigt mit jedem Kind an. Er also für 6 Kinder.
Freundin für drei Kinder - die gemeinsamen.
Bei 300 brutto bzw 2300 netto Word er wohl fast nix zahlen müssen. Und wenn Freundin arbeitet sie ebenso wenig. Denn nur wenn sie soviel verdient das der welbstbehalt der beiden überschritten wird muss entsprechend gezahlt werden. Und auch nur dann wäre sie Unterhaltspflichtig gegenüber ihren Mann. Und nur wenn dann dein selbstbwhalt überschritten wird müsste er Unterhalt für alle 6 Kinder je nach alter zahlen.

Erfahrungsgemäß wird wohl der Steuerzahler die Last in diesem Fall übernehmen.

Anmerkung : Anwalt oder kostenfreie Beratung gibt es über diverse Stellen.
Das hier sind nur Infos aus Recherchen und Erfahrungen. Nicht verbindlich.

Persönliche Meinung :
Ich bin eine next. Wusste mein Lg hat bereits ein Kind das Unterhalt bekommen muss. Wir haben die Anzahl der gemeinsam geplanten Kinder daran angepasst. Kiwu ist klar win recht der neuen Frau. Aber drei zu bekommen wenn es bereits drei gibt ist for die Kinder nicht gut.außer es wird alles genau geregelt. Denn die ersten scheinen ja weitestgehend ohne Vater aufzuwachsen. Daran hätte ich schon gearbeitet. Allerdings Maße ich mir nicht an zu sagen ob der Abbruch Gründe hatte.
Ich wünsche allen eine gute Lösung.

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