Miete vom Expartner verlangen?

Ich habe hier ein kleines Fallbeispiel und möchte gerne eure Erfahrungen hören und evtl ein paar Tipps bekommen.

Also Ex Frau und Ex Mann ( + Kinder) befinden sich gerade im Trennungsjahr. Sie bewohnen noch das gemeinsame Haus. Allerdings im Wechsel. Beide stehen im Grundbuch, allerdings kam der Mann für alles finanzielle was das Haus betraf auf. Die Frau arbeitet Teilzeit + bekommt Trennungsunterhalt. Noch ist nicht geklärt, wer das Haus bekommt. Kann der Mann jetzt eine Miete von der Frau verlangen? Oder muss er weiterhin allein für die Kosten aufkommen? Weiß jemand wie das rechtlich aussieht?

Vielen Dank schonmal 😊

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Hallo,
er kann keine Miete verlangen, aber wohl dass sie ihre Hälfte an der Kreditsumme und den Nebenkosten zahlt. Es ist ein gemeinsames Haus und es ist ein gemeinsamer Kredit.
Kann sie das nicht zahlen oder will sie das nicht zahlen, könnte man das durchaus festhalten. Das wäre nicht ganz unerheblich am Ende wenn es darum geht das Vermögen zu trennen. Trennungsunterhalt bekommt sie ja schließlich zusätzlich.
Also hier unbedingt ab zum Anwalt und beraten lassen.

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Kann er nicht, da sie beide Eigentümer sind.

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Nutzungsentschädigung wäre aber drin,wenn sie das Haus gerade alleine nutzt --ist ja dann quasi eine Miete

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Sie bewohnen das Haus aber gemeinsam.

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Wer hat denn den Trennungsunterhalt errechnet? Ist das vom Anwalt gekommen? Ist die Frage ob bei der Unterhaltszahlung die der Mann an die Frau macht schon ein Mietanteil angerechnet ist. Für mich klingt es ehrlich gesagt nicht fair, das beide abwechselnd im Haus wohnen, sie Unterhalt von ihm bekommt und er alleine für alle Kosten aufkommen soll. Wenn er das tut, dann sollte er Miete von ihr verlangen können. Da das Haus beiden gehört, müssen beide weiter die Kosten tragen oder derjenige der alleine die Kosten trägt bekommt Miete - das wäre meines Erachtens gerecht. Aber einfach mal den Anwalt fragen ...

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Fair? Trennungsunterhalt müssen beide Ehepartner entsprechend ihres Einkommens zahlen. Letztendlich wird natürlich das Ganze voneinander abgezogen und offensichtlich in dem Fall der Mann muß noch einen Rest zahlen.

Miete muß man im Eigentum selbstverständlich NICHT zahlen, schon gar nicht, wenn der andere Eigentümer ebenfalls im Gebäude wohnt. Es gibt keine Rechte und keine Pflichten aus einem Mietvertrag.

Selbstverständlich muss man seinen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten nachkommen, das sind konkret ALLE Nebenkosten (nicht nur Betriebskosten) und eben auch die Kredite für die Immobilie.

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Ich habe geschrieben, dass es nicht sein kann, dass er alleine alle Kosten für das Haus trägt, dann sollte sie Miete zahlen müssen. Ansonsten sehe ich es klar genauso wie Du.

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Nachdem das Haus beiden gleichermaßen gehört und sie es gleichermaßen bewohnen finde ich es nur fair, wenn sich beide sämtliche Kosten teilen. Du nicht?

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Da beide im Grundbuch stehen, würde mein gesunder (?) Menschenverstand sagen: Miete kann er nicht verlangen, aber das hälftige Mittragen der Kosten (Kreditzahlungen, Strom, Wasser, Heizung, kl. Renovationen, Internet).
Der Mann kam in der Vergangenheit vielleicht für alles auf, aber dafür hat sie vermutlich Kind und Haushalt geschmissen und es ihm ermöglicht, gut Geld zu verdienen und hat halt so ihren Beitrag geleistet. Wenn die Aufteilung nicht so war und sie genauso verdient hat und er sich hälftig um die Familien- und Hausarbeit gekümmert hat, dann war es doof von ihm, sie mit im Grundbuch einzutragen ... Das wäre grobe Einschätzung mit den paar Infos, die wir hier haben.
Alles Gute, Ks

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Der Mann hat ein Recht auf eine Nutzungsentschädigung. Gerade weil die Ex-Frau sich an keinen Kosten beteiligt, steht ihm diese Entschädigung zu.

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Nein, er kann keine Miete verlangen. Er kann auch nicht zur Bank sagen, ich zahle nur noch die hälftige Kreditrate.

Die Rate müsste von seinem Nettoeinkommen abgezogen werden. Hat er dann immer noch mehr Geld als die Frau, Kindesunterhalt natürlich berücksichtigt, muss er noch Trennungsunterhalt zahlen.

Nachtrag: er zahlt somit weniger Trennungsunterhalt als ohne Kredit

Bearbeitet von MayB.
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Der Ex-Mann hat jedoch ein Anrecht auf eine Nutzungsentschädigung, da er alleine für sämtliche Kosten aufkommt und sie das Haus im Wechsel bewohnen. Geht man davon aus, dass sie sich den halben Monat dort aufhält, wäre für diesen Zeitraum eine entsprechende Nutzungsentschädigung fällig.

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Das kann man pauschal nicht sagen, es wird nicht immer eine Nutzungsentschädigung fällig.
Wenn, wie in meinem Beispiel, die Rate bei der Unterhaltszahlung bereits berücksichtigt wurde, dann muss man keine Nutzungsentschädigung zahlen.