Kostenvoranschlag vor Behandlung pflicht? (Zahnarzt)

Halli Hallo!

Und zwar habe ich mal ein Frage zum Kostenvoranschlag beim Zahnarzt.

Bisher war es immer so, dass mein alter Zahnarzt immer sofort die Behandlung durchgeführt hat.

Auch wenn ich Zahnersatz benötigte, wurde die Behandlung begonnen und bei der 2ten Behandlung dann zB das Inlay gesetzt.
Erst eine Weile später bekam ich von der Krankenkasse den "Kostenvoranschlag" zum unterschreiben.
(Bin auch Zusatzversichert auf Zahnersatz)

So nun habe ich meinen Zahnarzt gewechselt.
Die Arzthelferin erklärte mir, das wir nun erst den Kostenvoranschlag abwarten müssen (Teilkrone) bevor die Behandlung beginnen kann.
Gerade weil ich 2 Kronen bekommen sollte, wäre es besser erst den Kostenvoranschlag abzuwarten.
Mich wunderte dies und ich fragte nach, da ich noch nie bei einem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag abwarten musste.

Die Zahnarzthelferin meinte, das es bekannt sei, dass viele Zahnarzte die Kostenvoranschläge nicht abwarten.
Aus Rechtlicherseite würden die Patienten aber auf den Kosten sitzen bleiben, falls der Zahnarzt die Behandlung ohne KVA beginnt und die Krankenkasse einen Gutachter einsetzen möchte.
Wäre der Zahn dann schon überkront ist es Peck für den PAtienten.

Stimmt das?

Ist es wirklich so, das wenn ein Zahnarzt eine Behandlung "Krone" beginnt ohne den KVA abzuwarten, ich die Behandlung im Falle eines Gutachtens die Kosten selber tragen muss?

Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus?

Viele Grüße
MGR

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Hallo!

Du meinst sicherlich den Heil- und Kostenplan?

Ja, der muß erst von der KK genehmigt werden (unter Vorlage Deines Bonusheftes!)

Meist reicht es schon mit den Untarlagen zur KK zu gehen und die genehmigen es meist sofort.

Sollte es aber Unstimmigkeiten geben und der Heil- und Kostenplan wird so nicht genehmigt, bleibst Du auf den Kosten sitzen!

Ich würd sagen - bisher Glück gehabt!

Gruß

misses_b

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Vielen lieben Dank!
Genau das wollte ich wissen.

Ist es nicht eigentlich eine Frechheit, das der Zahnarzt eine Behandlung beginnt ohne den Patienten zu informieren?
Muss der Patient dann trotzdem zahlen,
auch wenn der Zahnarzt es verdaddelt hat?

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Was mich noch nebenbei interssieren würde.
WIe ist es bei euch anderen?
Warten eure Zahnärzte auch den Heil- und Kostenplan ab,
oder legen sie gleich los?