Hallo,
ich weiß nicht so recht, in welches Forum das Thema passt, Trauer & Trost fand ich jedenfalls nicht angemessen...
Mein Schwiegervater ist am 9.11. verstorben
Er starb auf der ITS an multiplem Organversagen. Er hatte dieses Jahr nach eine Bypass-OP am Bein 3 Herzinfarkte und auf am Tag vor seinem Tod wohl den 4. der das alles ins Rollen gebracht hat. Er bekam durch die OP extreme Blutverdünner und hatte auch innere Blutungen (deren Herkunft man aber nicht feststellen konnte).
Am 12.11. war die Trauerfeier und dann sollte er eingeäschert werden, nächste Woche sollte die Urnenbeisetzung sein.
Nun hat eben das Bestattungsunternehmen angerufen und mitgeteilt, dass er noch nicht eingeäschert werden konnte, da der Amtsarzt eine Obduktion angeordnet hat.
Wir sind jetzt natürlich alle ein wenig schockiert, warum das jetzt passiert.
Kennt sich evtl. jemand aus, warum so plötzlich und kurz vor der Einäscherung noch die Obduktion angeordnet wird?
Danke schonmal von einer irritierten
Dani
Plötzlich Obduktion, warum?
Hallo,
ruf doch mal euren Bestatter an und frag da nach, vlt. wissen die ja genaueres.
Bei uns kam es auch schon ein/zweimal vor, da vor jeder Einäscherung nochmal eine Leichenschau gemacht wird und auch die Papiere nochmals verglichen werden.
Vlt. reicht dem Amtsarzt nicht als Todesursache was auf dem Totenschein steht.
Hast ja auch geschrieben, das man nicht weiß woher die inneren Blutungen kamen.
Vlt. haben die Ärzte auch etwas in ihren Protokollen übersehen....
du siehst, es können viele Möglichkeiten in betracht kommen und man kann nur spekulieren.
Ich würde wie gesagt den Bestatter anrufen, oder mal mit dem zuletzt behandelnden Arzt sprechen.
Alles Gute für euch!
Sandra
Hallo Sandra,
vielen Dank. Unser Bestatter hat uns ja darüber informiert! Dort ist man selbst ratlos, warum und wieso. Vielleicht sollten wir wirklich noch einmal mit der Ärztin von der ITS sprechen, sie müsste ja den Totenschein ausgestellt haben.
Oh man, das wühlt echt wieder alles auf
Danke dir
Dani
Hallo Du,
fühl Dich erstmal von mir gedrückt.
Du schreibst, er hat in der Klinik Blutverdünner bekommen und dann innere Blutungen hatte. Evtl. wurde der Blutverdünner zu hoch dosiert, so dass es zu den inneren Blutungen kam. Dass die Klinik dann die Herkunft nicht feststellen "kann", ist klar...
Vielleicht ist der Amtsarzt deswegen stutzig geworden, und will noch einmal alles genau abgeklärt haben.
Bei meinem Vater ist das damals auch mal passiert. Da wurde eine viel zu hohe Dosis Marcumar verschrieben und sein Blut lief aufeinmal ins Gewebe direkt unter die Haut, so dass sich mein Vater dunkelblau verfärbte...
Ich wünsche Dir viel Mut und Kraft!
Lieben Gruß,
eurasia mit "Speckbohne" 26+5
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort. Sein Quick-Wert war wohl bei 10, also extrem niedrig. Allerdings ist er schon lange so niedrig, wurde von seinem Hausarzt und dem KH hier so eingestellt. Das war wohl nötig, da er 3 Herzinfarkte hatte und mehrere Stents am Herzen eingesetzt wurden und der Bypass am Bein. Aber vielleicht hat man die Dosis ja wirklich nochmal versehentlich erhöht?
Es ist zwar wieder viel Aufregung aber andererseits haben wir dann auch Klarheit...
Danke nochmal
Dani
Oweh, liebe Dani,
das ist alles schwer zu verkraften.
Warum diese Maßnahme erforderlich ist, ist eindeutig - und liegt an den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen unseres Landes. Das kann ich gleich kurz beschreiben.
Unschön finde ich, dass diese Obduktion erst nach zwei Wochen erfolgt. Das sollte eigentlich schneller geschehen, besonders um die Angehörigen zu schonen.
Wenn ein Mensch stirbt, werden eine Menge Daten zu seiner Todesursache und zu den Begleitumständen erhoben. Die Ergebnisse einer ersten (sofortige) Leichenschau und die klinischen Krankheitsdaten uvm. werden aufs Genaueste aufgelistet und in mehrfacher Ausführung weiterverwendet. Immer wird ein Exemplar an die zuständige Behörde gesendet und dort geprüft.
Wenn dem prüfenden Amts- oder Gerichtsarzt die Todesursache nicht ausreichend schlüssig erscheint, muss er eine weitere Leichenschau (häufig die "innere Leichenschau"=Obduktion) ansetzen, die geeignet sein könnte, offene (meist konkrete Faragen) zu beantworten.
Bei Einäscherungen findet sich eine Sonderregelung. Hier wird nicht nur die Dokumenttion geprüft, sondern regulär eine weitere Leichenschau durchgeführt. Dazu wird der/die Verstorbene u.U. für die Dauer der Untersuchung an einen anderen Ort gebracht und anschließend wieder zum Bestatter.
Wenn der beauftragte Arzt trotz dieser zweiten Leichenschau, der Dokumentation sowie der Rücksprache mit dem behandelnden Arzt keine klar benennbare Todesursache ermitteln kann, muss eine klärende Obduktion angesetzt werden. Dies ist die sog. "Feuerbestattungssektion".
Das alles möchte man als Hinterbliebener eigentlich gar nicht unbedingt alles wissen - und schon gar nicht erleben.
Insgesamt aber können wir doch froh darüber sein, dass der Tod eines Menschen nicht mit einem Schulterzucken und einem "na, wird schon seine Richtigkeit haben..." schnell ad acta kommt.
Dieses Prozedere soll letzlich allen dienlich sein: Sei es zu statistischen Zwecken, sei es, um die Angehörigen oder zukünftige Patienten zu schützen - und manchmal sogar, um dem Verstorbenen gerecht zu werden.
Alles Gute Dir und Deiner Familie,
fascia.
Hallo,
mein Beileid.
Mir wurde es mal so erklärt, dass bei Einäscherung meistens eine Pflicht ist, da es ja endgültig ist und man so die Todesursache sicherstellen kann. U.a. um KH-Fehler auszuschließen oder zu Hause Gewalteinwirkung etc. Daher sei das wohl "üblich" und der Amtsarzt ist eben auch eine neutrale Person. (im Gegensatz zum KH und reine Vorsichtismaße).