Frage zur Krankschreibung

Hallo,

ich war letzte Woche bei einer Ärztin und hab mich krank schreiben lassen. Aufgrund psych. Überlastung (im Moment). Das alles zu erklären, würde nun zu weit gehen- -wir arbeiten bereits an dem Problem. Ich weiss, das das keine Dauerlösung ist... Nun bin ich mit der Ärztin überhaupt nicht zufrieden. Sie hat mich nicht ernst genommen und ich glaub, auch nicht richtig verstanden. Nun möchte ich gerne zu einer anderen Ärztin gehen, die ich auch schon kenne, die nur im Urlaub war. Ich war leider bei der Ärztin, weil ich bei ihr wegen anderen Beschwerden war.

Meine Frage ist, kann mich die "neue" Ärztin auch noch weiter krank schreiben als Folgebescheinigung oder geht das nicht, da ja die erste von der anderen Ärztin stammt? Weiss das jemand?

Danke

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Hallo,

geh doch einfach zur Ärztin Deines Vertrauens und erkläre ihr den Sachverhalt ... das Du Dich von der anderen Ärztin nicht verstanden fühlst ect. pp.
Und dann wirst Du sehen ob sie Dir eine neue od. eine Folgebescheinigung ausstellt ...

LG, Lena

Gute Besserung

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Ja, darf sie!

Noch besteht in Deutschland die freue Arztwahl! Und wenn du dich nicht wohl fühlst, dann wechsel!

Es hilf dir nicht, der Ärztin nicht, der Krankenkasse nicht und der Solidargemeinschaft nicht, wenn du nur deshalb nicht gesund wirst, weil die Zweifel hast!

Die halbe Miete zur Genesung ist nun mal ein guter Draht zu seinem Behandler!

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Hallo,

du kannst dich wegen psychosomatischer Beschwerden recht lange krank schreiben lassen.

Wie das als Folgebescheinigung ausschaut weiß ich allerdings nicht.#kratz
Schätze das müßte aber gehen, da die Erkrankung ja dauerhaft besteht und
nicht unterbrochen wurde.

Rechne aber damit das bei einer längeren Krankschreibung ein Besuch beim MDK durch den Arbeitgeber/Krankenkasse veranlasst werden kann.

LG
tina

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hallo,

du kannst den arzt jederzeit wechseln


gruß manja

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Ich war mal bei meinem Hausarzt, der mich aufgrund eines grippalen Infektes krankschrieb. Als es mir nach dieser Zeit immer noch nicht besser ging, bin ich zum HNO-Arzt gegangen und er schrieb mich dann weiter krank, allerdings sagte er zu mir, dass er nicht Folgebescheinigung ankreuzen dürfe, sondern Erstbescheinigung.

Ich denke, bei dir liegt der Fall ähnlich. Wenn du den Arzt wechselt, kann er dich zwar krankschreiben, aber er kann nicht Folgebescheinigung ankreuzen, da er dich ja zum ersten Mal krankschreibt!

urbani