Ein Familienmitglied muß über einen längeren Zeitraum eine medizinisch notwendige ambulante Behandlung machen lassen. Dafür muß die Person in eine Spezialklinik fahren. Die Person sieht schlecht und findet sich alleine nicht zurecht. Außerdem schwere Probleme beim Gehen. Eine längere Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit mehrere Umstiegen wäre unmöglich.
Außerdem kann die Person sowieso kein Auto fahren - keine Fahrerlaubnis.
Am besten gelangt man in die Klinik mit einem Taxi. Es gibt bei uns auch spezielle Krankentransporttaxis, die auch günstiger sind, wie normale Taxis.
Die Klinik ist weiter weg.
Da der Patient schlecht sieht und schlecht gehen kann, ist es gut, wenn er mit dem Taxi direkt vor die Tür der zuständigen Klinikambulanz gebracht wird.
Um zum behandelten Arzt zu kommen, braucht der Patient eine Begleitperson, da er weder Treppen steigen kann - noch Aufzug fahren.
Gut, man könnte jetzt sagen, er soll statt des Taxis sich von der Begleitperson mit dem PKW fahren lassen. Das Problem ist nur: Die Privat-PKWs müssen im weiter entfernten Klinikparkhaus abgestellt werden. Man darf zwar wie ein Taxi kurz aufs Klinikgelände fahren. Dort darf man sich aber nur zum Be- und Entladen aufhalten. Das Fahrzeug darf nicht von der zuständigen Ambulanz geparkt werden - auch nicht, wenn man als Begleitperson den Patienten nur bis zum Wartezimmer bringen möchte.
Wenn man zu seinem Fahrzeug zurück kommt, hat man mind. schon einen Strafzettel.
Den Patienten in dem Zustand hilflos mitten auf einem Klinikgelände stehen lassen, kann man nicht.
Der Patient ist dafür in einem Zustand wie ein kleines Kind. Das kleine Kind kann man auch nicht auf einem Be- und Entladeparkplatz aus dem Auto werfen und dann in ein weit entferntest Parkhaus fahren und nach langer Zeit wieder kommen.
So sieht es aus.
Also: In so einem Fall bräuchte der Patient schon 2 (!) Begleitpersonen. Die Person, die mit ihm zusammen auf dem Klinikgelände aussteigt und die 2. Person, die das Fahrzeug vorschriftsmäßig im Parkhaus parkt.
Nach der Behandlung erfolgt das Procedere in umgekehrter Reihenfolge.
Den Patient durch öffentliche Verkehrsmittel zu schleppen - mit mehrere Umstiegen - ist auch mit einer Begleitperson total unmöglich - zumal von der Station (Bus / Bahn) noch sehr weit bis zur Ambulanz zu laufen ist.
Kann die Krankenkasse (gesetzliche Kasse) verlangen, dass solch ein Patient trotzdem mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, weil "günstiger" als Taxi? Oder kann die Kasse verlangen, dass man mit Privat-PKW fährt. Die Fahrzeit: ca. 60-90 Minuten. Ist ja auch nicht viel günstiger als Taxi....
Außerdem bräuchte man bei der Variante Privat-PKW auf jeden Fall die 2 Begleitpersonen. Eine Person, die immer beim Patienten bleibt und die andere Person, die sich mit dem Fahrzeug gem. STVO korrekt verhält. Also auf dem Klinikgelände nur zum Be-/Entladen kurz anhalten und dann das Fahrzeug vorschriftsmäßig abstellen. Nach der Behandlung das ganze Programm rückwerts.
Vorallem ist noch eine andere Sache. Die erste Begleitperson kann idR immer dabei sein. Um für die 2. Begleitperson zu sorgen, bedarf es großer Planung.
Hier meine Frage:
Kann die Krankenkasse verlangen, dass die 2. Begleitperson für eine solche Aktion in der Firma Urlaub durchsetzt? Wie sieht dies dann arbeitsrechtlich aus, wenn aus betrieblichen Gründen Urlaubssperre bzw. Probezeit ist?
Bzw. hängt an der 2. Begleitperson noch ein Kind, das in die Schule gebracht und abgeholt werden muß. Durch die lange Fahrtzeit wird es schwierig, alle Zeiten einzuhalten, weil die Schulzeit für so eine Tour in die Klinik und zurück plus Behandlung zu kurz ist.
Kann die Krankenkasse dann verlangen, dass man trotzdem als Begleitperson fährt, auch wenn man als Erziehungsberechtigter durch so eine Aktion nicht dafür sorgen kann, dass man das an so einem Tag mit der Schule noch hinbekommt?
Kann die Kasse verlangen, dass man an so einem Tag von der Schule abmeldet, weil man als Begleitperson jemand in die Klinik fahren muß und man weiß, dass man die Bring- und Abholzeit nicht einhalten kann und deshalb das Kind nicht in die Schule bringt?
Darf man das überhaupt?
Vorallem macht es ja für das Kind keinen Sinn, wenn es den ganzen Tag Unterricht versäumt, um sich ein Krankenhaus anzuschauen.
Was ist, wenn das Kind zum Behandlungstermin des Patienten an einer ansteckenden Krankheit erkrankt? Wie läuft das dann mit der Klinik bzw. könnte es für den Patienten Konsequenzen haben, wenn er sich auf dem Weg zur Klinik ansteckt?
Fragen über Fragen?
Fahrtkosten - Krankenhaus
ist "die Person" ein Erwachsener?
So wie du "die Person" beschreibst hätte sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sein müssen. Mit diversen Merkzeichen.
Mein Schwiegervater ist fast blind hat im Schwerbehindertenausweis ein Merkzeichen für Begleitperson drin. Er bekommt vom Arzt immer einen Transportschein ausgestellt und darf dann mit Begleitperson und Taxi zur Behandlungsstätte fahren.
Mein Mann hat Merkzeichen G,aG,B und noch irgendwas (weiß es jetzt aus dem Kopf nicht). Er bekommt auch immer einen Transportschein ausgestellt vom Arzt wenn er irgendwo behandelt werden muß.
LG
Sandra mit Max,Ben und Lea
Du machst es Dir aber auch echt kompliziert.
Der behandelnde Arzt muss der Krankenkasse attestieren, dass der Gesundheitszustand der Betroffenen es ausschließt, dass öffentliche Verkehrsmittel für die nötigen Fahrten benutzt werden.
Und nein, die Krankenkasse kann niemanden aus dem privaten Bereich der versicherten Person dazu knebeln, die Fahrten zu übernehmen.
Sie kann noch nicht mal die versicherte Person dazu knebeln, wenn ein Führerschein und Fahrzeug zur Verfügung stehen würde, die Fahrten selbst zu leisten, wenn der Gesundheitszustand dieses nicht zulassen würde.
Wichtig sind immer die Diagnosen!!!! Und die Nebendiagnosen, auch wenn sie nicht Grund für die nötige Behandlung sind aber es den Versicherten unmöglich machen, andere Fortbewegungsmittel zu nutzen.
Meine Mutter musste im Laufe ihres Lebens 2 Mal solche Dienstleitungen in Anspruch nehmen. Das wurde nie von der KK abgelehnt. Sie ist immer mit dem Taxi los, obwohl mein Vater rein theoretisch hätte frei nehmen können und sie fahren können.
Es käme sogar ein richtiger Krankenwagen, also ein richtiger Krankentransport und würde die betreffende Person abholen und auch wieder nach Hause bringen, mit Begleitung, bis ins Behandlungszimmer. Das muss aber der Arzt so ausstellen, dass die Notwendigkeit besteht.
Mehr nicht!
Also, wenn abgelehnt, sofort Widerspruch bei der KK einlegen und den behandelnden Arzt bitten, eine notwendige medizinische Begründung zu verfassen.
LG Janette
Hui, sehr langer Text von dir...
Zur Fahrt ins Krankenhaus:
Ich arbeite im Rettungsdienst bzw. Krankentransport:
Rede mit dem Hausarut des Patienten.
Dieser stellt dann einen Transportschein über das geeignete Mittel aus, also entweder Taxi, Mietwagen oder Krankentransport. Natürlich aber nur, wenn er es als angemessen hält. Dieser Transport muss dann aber wiederum von der Krankenkasse genehmigt werden (nach Ausstellung des Tranportscheines). Also lieber frühzeitig alles organisieren.
Ja nach dem, wie lange die ambulante Versorgung dauert, wartet das Krankentransport-Team auch auf den Patienten und fährt ihn gleich wieder heim.
Manche Taxi-Fahrer machen es genauso.
Wenn ein Kind krank ist, bekommt man von der Krankenkasse bis zu 10 Tage bezahlten "Krankenpflege-Urlaub" als Eltern.
Wenn es aber ein anderer Angehöriger ist, musst du wohl in den saueren Apfel beißen und Urlaub nehmen. Das wird dir die Krankenkasse kaum bezahlen.
Du machst dir viel zu viele Gedanken über "was wäre wenn"....
Viele Grüße und frag einfach mal den Hausarzt, damit wenigstens der Transport geklärt ist,
Katja.