Kind krank - darf auch andere Person beaufsichtigen?

Guten Abend........,

Wir haben gerade den Fall das ich eine neue Arbeitsstelle habe und nun nicht wirklich zuhaus bleiben kann.
Wir haben weder Oma noch Opa sondern nur den Papa oder eine Freundin die infrage käme ggf.meinen Sohn zu beaufsichtigen. Beide sind auch Berufstätig und müssten den Krankenschein meines Sohnes dann nutzen um sich mit Kind Krank zu melden. Ich muss dazu sagen das der Papa meines Sohnes nicht das gemeinsame Sorgerecht mit mir teilt..Ich habe das alleinige Sorgerecht .Zudem hat der Papa meines Kindes auch einen eigenen Haushalt. Ich stecke in der Zwickmühle da mein Sohn wohl morgen zum Arzt muss , ich jedoch den ersten Arbeitstag habe. Nun meinten einige Bekannte das nur ich auf dem Kinderkrankenschein zuhause bleiben könnte. :( Das wäre sehr schlecht wenn es wirklich so wäre. Was meint ihr..?

lg Kirlian

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Ja, ich glaube auch.
Zumindest gab es bei mir damals schon Stress, als ich für meinen Mann den Kind-Krank-Schein wollte, weil ich ja eh zu Hause bin. Den haben wir letztlich nur bekommen, weil beide Kinder krank waren und ich eben mit einem ins Krankenhaus musste und den 2. nicht mitnehmen wollte. Aber selbst da gabs schon ne Diskussion, wo ich in meiner Panik (wohin mit dem Baby) schon überlegte, ob mein Mann unbezahlten Urlaub nehmen kann ooder ob es irgendjemanden gibt, der sich mal 2 Tage krankschreiben lassen kann, damit beide Kinder betreut sind. Wäre nämlihc nur ein Kind damals krank gewesen, hätte es für Papa keinen Krankenschein gegeben.

LG

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Das ist doch aber eine ganz andere Konstellation.
Natürlich kann auch der andere Elternteil die Kind-krank-Tage in Anspruch nehmen, eine Freundin aber nicht.

LG

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Nein, wenn einer zu Hause ist und einer arbeitet, muss der, der zu Hause ist die Kind-krank Tage nehmen, es sei denn, es sind beide krank. Wir haben von der KRankenkasse diesbezüglich echt einiges ausfüllen müssen, weil mein Mann die in Anspruch nahm, obwohl ich zu Hause bin.
Und wenns da schon so ein Trara ist, ist es eben absolut undenkbar, dass jemand Fremdes diese in Anspruch nimmt.

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Hallo ,

danke fürs Antworten ;)

Mittlerweile weiss ich das auch ein nicht Sorgeberechtigter Papa mit dem KInderkrankenschein das Kind zuhaus Betreuen kann und darf. Aussenstehende können das nur in Notsituationen (falls jemand nochmal ähnliche FRagen hat) .Situation wäre zb. wenn es keinen Papa gibt der das KInd betreuen Könnte und die Mama zb aufgrund einer Erkrankung in einer kLinik wäre .In diesem Falle ist eine Person des Vertrauens berechtigt auf dem Krankenschein des Kindes diese Kind dann zuhause zu Betreuen..

lg Kirlian

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Die Außenstehende Person hat aber m. E. keinen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit.

LG