Beruhigungsmittel-falsche Verabreichung!!!

Hallo zusammen!
Unsere Tochter (1) hatte eine Herz Op. Da sie ein paar Tage danach sehr unruhig und weinerlich war, wurde ihr ein Beruhigungsmittel gegeben....nun wurde mir mitgeteilt, dass die Krankenschwesterschülerin einen Fehler gemacht hätte und es statt oral über die Venen verabreicht hat!!!! Sie sei jedoch stabil und es sei mit keinen Folgeschäden zu rechnen, sicherheitshalber wurde es aber im Akt vermerkt.
Ich war so perplex, dass ich gar nix dazu sagen konnte.... jetzt im Nachhinein kommt jedoch die Angst....was hätte passieren können???? Folgeschäden?????
Gibt es jemanden unter euch der sich damit auskennt??? Lg und Danke!

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Hallo,

seit wann gibt eine Schwesternschülerin ein Medikament i.v.? Ich glaube ich spinne. Wo war die anleitende Pflegefachkraft?

Sei froh, dass es vermerkt wurde, damit hast Du schon fat gewonnen.ich würde sofort alle Hebel in Bewegung setzen und eine Klage einreichen!!!

Meine Güte, wo leben wir nur.#wolke

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Wir leben in einem Land, in dem ganz massiv an der Pflege gespart wird. Da ist eine Krankenschwester allein verantwortlich für ganze Stationen und steht in der Hierarchie trotzdem weit unten. Die "anleitende" Kraft wird eine menge anderen aufgaben gehabt haben und Schülerinnen dürfen Arztanordnungen entgegen nehmen und ausführen.

So wie das im Moment in diesem Land läuft, wundert es mich eher, dass so selten was passiert. Euren Unmut an einer Krankenpflegeschülerin auszulassen, ist extrem kleinkariert.

Ja, es geht mal was schief. Bei euch nicht? Schlimm würde ich die Geschichte finden, wenn das Krankenhaus die Mutter nicht informiert hätte oder versuchen würde, alles unter den Tisch zu kehren. Tun die aber nicht. Dem Kind geht es gut, man hat richtig reagiert.

Also, ich kann nur sehen, dass das Personal trotz der offenen Missstände in diesem Land gut reagiert und handelt und aus Fehlern lernen wird.

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Ich finde meine Argumentation was die Krankenpflegeschülerin betrifft NICHT kleinkariert.

SchülerInnen dürfen KEINE Anweisungegn ALLEINE ausführen, die der Arzt delegiert, es sei denn er ist dabei.

Fakt ist, dass es sich hier um einen schwerwiegenden Fehler handelt.

Warum hat man die Mutter über den Vorfall informiert? Vielleicht weil die Lage doch nicht so eindeutig war, wie sie im Endeffekt gewesen ist? Darüber schon mal nachgedacht.

Außerdem reden wir nicht um eine Lappalie, sondern um einen heftigen Fall der niemals hätte so statt finden dürfen!

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Denke Folgeschäden gibt es nicht, wenn dann wäre schon was passiert. Aber wie kann die Schùlerin den Beruhigungsschnaps aufziehen und i.v. verabreichen. Ich würde definitiv das abklären lassen mit dem Chefarzt oder Oberarzt der Station, das darf nicht passieren, wo war die Aufsichtsperson? Und das auf einer Herzstation und Bei einem Kind. Alles gute deiner kleinen Maus#klee#winke

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hallo,
da kriege ich ja gänsehaut wen ich sowas lese. auch wen jetzt nichts passiert ist, sowas darf nicht passieren.
wo war das personal, das hätte sehr schlimme folgen haben können. bitte such nochmal das gespräch mit der pflegedienstleitung bzw. beschwer dich in der verwaltung über das was passiert ist.
lg und alles gute deiner tochter

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Hallo!

Ich verstehe, dass du erschrocken bist, aber wo Menschen arbeiten, da passieren Fehler. Man hat dich darüber informiert und es ist notiert.

Eigentlich ist es auch egal, ob das Medikament oral oder i.v. verabreicht wird, wenn die Menge stimmt. Die Schülerin wird eine Kurzinfusion angehängt haben, was sie darf (wenn es so angeordnet ist. Deine Tochter hatte sicher einen Zugang liegen?). Irgendwer wird die Anordnung entweder missverständlich gegeben haben oder sie hat was falsch verstanden. Bei der i.v.-Gabe wirkt das Medikament schneller, verpufft aber auch schneller.
Da du nicht geschrieben hast, dass deine Tochter statt der angeordneten Menge die mehrfache Dosis erhalten hat, wird eher nichts passieren.

Das ist jetzt dumm gelaufen, aber so etwas passiert einfach. Man hat dort richtig reagiert, indem man dich informiert hat, den Ablauf schriftlich fixiert hat und deine Tochter eine Weile intensiver beobachten wird. Der Schülerin wird so was NIE WIEDER passieren.

Wie gesagt: Ich kann verstehen, dass man erschrickt und das jetzt nichtgroßartig findet. Trotzdem denke ich aber, dass du dir keine Sorgen machen musst. Im weiteren würde ich abwarten, wie man dort mit dir und deiner Tochter umgeht. Wichtig finde ich dabei Offenheit und dass sie dich mit deinen Sorgen ernst nehmen. Jetzt gleich mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen fände ich übertrieben.

Gruß
Susanne

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So wie hier:

http://www.focus.de/panorama/welt/eltern-entsetzt-ueber-mildes-urteil-medizin-student-spritzte-baby-tot-und-muss-geldstrafe-zahlen_aid_844140.html

Du bist echt lustig mit Deiner Argumentation!#augen

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Was hat das jetzt mit dem Ausgangsbeitrag zu tun?????

Der Student hat ein Medikament gespritzt, das nicht für die i.v.-Gabe geeignet war, auch wenn es in der Spritze aufgezogen war. Er hat sich nicht davon überzeugt, welches Medikament er da gibt, sondern einfach entgegen genommen und gemacht. Das hat die Schülerin nicht gemacht.

Die o.g. Schülerin wird das Medikament, dass es offenbar sowohl als orales als auch als i.v.-Medikament gibt, fachgerecht aufgezogen und angehängt haben. Die Schülerin wird nicht irgendeinen Saft aus der Flasche aufgezogen und i.v. gespritzt haben, denn sonst wäre das Kind tot.

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Also das selbe bzw. Ähnliches habe ich heute in der bild zeitung gelesen, das kind war aber daran verstorben und es handelte sich um ein antibiotikum

#kratz

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Hallo

Wie geht es deiner kleinen ?

Interessant wäre zu wissen ob die Schülerin ganz allein gehandelt hat
Hat sie auf eine mdl oder schriftliche Anordnung gehandelt

Wo war der praxisanleiter

Um eine i. v. Applikation zu verabreichen braucht man einen Spritzenschein

Den hat kein Schüler

Unsere Schüler ziehen nicht mal die Medikamente alleine auf

Schade das die Ausbildung unter dem Personalmangel leidet

Alles gute

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Guten Morgen und Danke für die vielen Antworten!
Unserer Maus geht es ganz gut, sie ist leider noch immer ziemlich weinerlich, was sie jedoch auch schon vor diesem Irrtum war.
Die Schülerin hat sich schon den ganzen Tag um sie gekümmert, darum hab ich mir auch nix dabei gedacht, d. sie alles alleine machen musste ( bin aber auch nicht vom Fach und hab da eigentlich Vertrauen ins Personal)
Sie bekam das Mittel durch den ZKV verabreicht, und war innerhalb von ca. 15 Sekunden weggetreten....
Ich hab das gestern alles erst später realisiert, was da eigentlich passiert ist und bin einfach nur froh das es ihr gut geht!!!!!
Lg!

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Sorry, meinte ZVK!

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Das freut mich

Ich bin mit sicher das die Station über den Vorfall spricht

Der Schülerin trifft nicht die alleinige Schuld

Ich hoffe für die Schülerin das sie demnächst drauf besteht das ein praxisanleiter ihr über die Schulter schaut

Lg