Hallo ihr Lieben,
dieses Mal geht es nicht um mich und mein Kind, sondern um meinen Neffen.
Meine Schwägerin hat am Mittwoch einen kleinen Jungen geboren.
Alles war scheinbar okay, doch auf einmal wollte er nur noch schlafen, nicht mehr trinken und seine Atmung wurde schlechter. Erst bestand der Verdacht einer Infektion, doch dann heute Nacht die schreckliche Diagnose HLHS.
Er wurde sofort nach Kiel geflogen. Nun warten wir auf die OP.
Ich frage mich die ganze Zeit, hätte der FA nicht schon vor der Geburt die Diagnose stellen müssen?
Hat jemand von euch Erfahrungen mit der Krankheit? Hat der Kleine realistische Chancen zu überleben?
Es ist so schrecklich...ich bete so sehr für den Kleinen...
Diagnose HLHS
Die meisten niedergelassenen Frauenärzte haben "nur" das Degum I Zertifikat.
Spezielle ausgebildete Pränataldiagnostiker, findet man in Fachpraxen für Früherkennung, in Krankenhäusern, Uni-Kliniken haben dann Degum II oder III.
Ein niedergelassener Frauenarzt muss häufig nur die Basisdiagnostik drauf haben. Herzfehler, die z. B. in einer Fehlbildung der Aorta begründet sind, erfordern meiner Meinung nach in der Erkennung spezielles Fachwissen und auch spezielle Geräte, z. B. ein Doppler US. Was normale Frauenarztpraxen häufig nicht haben.
Man wird aber nur weiterüberwiesen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sich was nicht normal entwickelt oder entwickeln könnte. Ist alles easy, kann man nur auf Selbstzahlerbasis mehr Diagnostik durchführen lassen.
ICH würde aber den Sachverhalt auf alle Fälle prüfen lassen, ob der Arzt dafür verantwortlich gemacht werden kann, da u. U. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, wenn das Kind aufgrund verspäteter Versorgung schlimmere Schäden zurück behält. Vielleicht gibt es ja eine kleine Rente.
ICH weiß aber, dass ein niedergelassener Frauenarzt, selbst bei größeren Behinderungen, nicht zwangsläufig belangt werden kann, da, wenn er "nur" dieses Degum I Zertifikat hat und dieses per US glatt übersehen hat.
Hoffe ich konnte etwas helfen und hoffe, dass sich alles zum Guten für Deinen kleinen Neffen wendet!!!!!
LG Janette
Das wäre ja echt krass, wenn sie dafür nicht belangt werden kann, zumal er wahrscheinlich durch die späte Diagnose (Ärzte im KH waren leider auch unfähig) Folgeschäden haben wird.
Ich frag mal ganz blöd, weil ich keine Ahnung habe was ein Doppler ist. Ist das dieses Teil, wo die Blutströme farbig angezeigt werden? Meine Schwägerin sagte nämlich, dass das gemacht wurde. Auch war wohl bei dem Sauerstoffgehalt von ihr was nicht in Ordnung, doch der FA sagte immer, dass alles super ist und kein Handlungsbedarf besteht...oh man, krank darf man hier nicht werden...
Ja, genau, das ist ein Doppler. Nun ist aber die Frage, ob der FA die versorgendenen Blutbahnen der Plazenta angeschaut hat, was eine absolut gängige Untersuchung während der SS ist oder ob er den Fötus angeschaut hat.
Den Fötus muss er nicht beurteilen, wenn nichts auffällig war. Nur der hätte beurteilt werden müssen, wenn spezielle fetale Fragestellungen im Raum gestanden hätten, bzgl. Fehlbildungen.
Die Sauerstoffversorgung im Blut der Betroffenen... Nun, was Du sicherlich meinst ist der Hämoglobinwert der immer routinemäßig während der SS beobachtet wird. Der kann bei jeder Schwangeren zu jeder Zeit runter und rauf gehen. Das deutet noch nicht auf eine Fehlbildung des Kindes hin und sorgt eigentlich auch nicht für eine kardiale Fehlbildung beim Fötus.
Die Sauerstoffsättigung im eigenen Blut wird nur im Falle von operativen Eingriffen oder stationären Aufenthalten mit schon schwerwiegenden Krankheiten per Gerät überprüft. Man hat dann so einen Klipp am Finger, der u. U. auch leuchten kann. Aber das ist was anderes und hat nichts mit vorgeburtlicher Vorsorge zu tun.
Bei dem, was der Kleine hat, handelt es ich ja um einen "Fehler im Bausatz". D. b. dass dort was während des sehr komplizierten Entwicklungsprozesses vom Fötus zum Kind verkehrt angelegt wurde.
Wenn der FA kein ausgewiesener Pränataldiagnostiker ist, wird es sicherlich sehr schwer ihm da einen Behandlungsfehler nachzuweisen.
Ihr benötigt im Falle dessen einen Fachanwalt für Patientenrecht. Deine Schwägerin soll bei ihrer Krankenkasse anrufen und nach einer Liste fragen. Die AOK z. B. führt solche Listen.
Bevor man da jetzt aber blind einen Anwalt konsultiert, muss sie sich auch über die wahrscheinlich sehr hohen Anwaltsgebühren im Klaren sein. Denn die muss, ohne richterlichen Spruch, auf jeden Fall erstmal jede Partei für sich tragen.