Reha wegen Schwangerschaft ablehnen

Hallo,

hab bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Reha-Maßnahme wegen einer Hautkrankheit und Allergie beantragt. Hab momentan einen Widerspruch laufen, weil die von denen ausgesuchte Klinik nicht passt.

U.a. ist die Hauptanwendung dieser Klinik bei meiner Krankheit bei Schwangerschaft nicht ok.

Hab heute angerufen und genau das noch gesagt. Da sagte die Dame, dass die Reha eh nicht möglich ist, wenn ich schwanger bin. Hab jetzt im Internet leider nichts gefunden. Mir geht es gut, ich möchte die Reha gerne machen. Stimmt es, dass schwangere keine Reha machen dürfen (keine Mutter-Kind-Kur).

Langsam verlier ich die Lust, weil denen ständig was neues einfällt, warum ich nicht in meine "Wunschklnik" fahren darf.

Hat jemand Erfahrung?

Danke schon mal und LG Ensi74

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Hallo!

Wie das mit der Schwangerschaft und Kompatibilität mit der Kur aussieht kann ich Dir jetzt nicht sagen.

Allerdings ist eine Kur KEIN Wunschkonzert bei dem man dem Träger die Klinik vorschreiben kann, in die man zu fahren gedenkt.

Wenn Du unbedingt in Deine "Wunschklinik" fahren willst dann kannst Du das jederzeit machen - als Selbstzahler.

Gruß

misses_b

2

Hallo!
Hast du direkt bei de Antragstellung detailliert begründert, warum diese eine Klinik am sinnvollsten ist und keine andere?
Man hat als Patient ein gewisses Mitspracherecht bei der Klinikwahl, hat aber eine andere Klinik das gleiche Indikations- und Behandlungsspektrum, muss der Kosternträger nicht zwagsläufig die KOsten für die Wunschklinik übernehmen. Oft wird es gemacht, aber eben mit einer sehr gut durchdachten Begründung. Die Erfahrung habe ich bei Rehaanträgen für meine SÖhne (aus unterschiedlichen Gründen) gemacht und auch von anderen Müttern so gehört.

Ich habe in einer orthopädischen Rehaklinik gearbeitet und hatte mal eine schwangere Patientin. Aber ich weiß nicht mehr, ob sie eine Verletzung hatte und deswegen nicht erst nach der Schwangerschaft die Maßnahme antreten konnte, oder ob sie irgendetwas Chronisches hatte. Dafür ist es zu lange her.

LG Silvia

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Hallo!

Ich selbst habe für mich 2 Kuren gemacht und war mit Sohnemann 3 mal zur Kinder-Reha.

Ich hatte nie ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Häuser.

Die meisten Kassen haben eigene Kliniken die sie natürlich auch voll kriegen wollen und müssen.

Und wenn man bei der Beantragung schon "Wünsch Dir was" spielt, stellen viele Kassen auf stur.

Gruß

misses_b

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Es kommt auf die Versicherung an.

Es stimmt, dass manche Krankenkassen Vertragskliniken haben. Von diesen kann man durchaus einen Wunsch angeben.

Bei nicht-Vertragskliniken kann man zwar einen Wunsch angeben, diesen aber sehr deutlich begründen und ggf. nachweisen, dass unter den Vertragskliniken keine annähernd passende zu finden ist.

Wenn man eine zugeteilt bekommt
- egal ob man vorher einen Wunsch angegeben hat oder nicht
KANN man einen Teilwiderspruch einlegen.

Das ist z.B. dann möglich, wenn die zugeteilte Klinik mehr Schaden würde.

Gründe können sein:

- man fährt mit autistischem Kind und die Versicherung teilt eine Klinik zu, die sehr groß ist und die Klinik selbst sagt, dass sie mit Autismus keinerlei Erfahrungen hat.
- Wenn es Kontraindikationen gibt.
- Wenn der Kurerfolg/Rehaerfolg gefährdet ist, weil die Klinik medizinisch notwendige Anwendungen nicht erfüllt.
- jemand mit ausgeprägter Pollenallergie in eine Gegend zu schicken, wo diese grade besonders aktiv sind, weil dort noch Plätze frei sind
- eine vergleichbare Klinik ist nur 100 km entfernt, während die von der Versicherung gewählte 700 km entfernt ist (spart auch Fahrtkosten)

Ein Teilwiderspruch kann durchaus Sinn machen!!

Wenn alles zu den Indikationen passt und die medizinische Versorgung in der zugeteilten Klinik passt, käme ich auch nicht auf die Idee, da was ändern zu wollen.

Aber es gibt durchaus eine Mitsprachemöglichkeit. Besonders dann wenn der Kur- oder Rehaerfolg durch die nicht passende Klinik gefährdet wäre.

Kein Änderungsgrund wären für mich
- hübschere Gegend
- Schwimmbad

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Hallo,

wie das bzgl. Deiner Schwangerschaft und Reha aussieht, kann ich nicht sagen.

Aber meine Tochter (damals 9 Jahre) war letztes Jahr zur Reha und ich wollte nicht, dass sie dort hinkommt, wie von der DRV Bund vorgeschlagen. Sie sollte von denen aus nach Sylt und ich wollte, dass sie nach Norderney kommt. Norderney kennt sie von Urlauben etc und es ist auch nicht so weit weg wie Sylt.

Wenn Deine "Wunschklinik" mit der vorgeschlagenen Klinik der DRV übereinstimmt, was Medikation etc. betrifft, dann kannst Du Widerspruch einlegen.

Und zwar hast Du gemäß § 9 SGB IX als Leistungsberechtigte ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, dass bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen wird. Dabei wird auch auf die pers. Lebenssituation, das Alter sowie auf das Geschlecht und Religion Rücksicht genommen.

Bei meiner Tochter hat es jedenfalls funktioniert.

Versuchen kann man es ja.....

LG
Ilka

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Hallo Ihr Lieben,

danke für die Antworten.

Wollte nur nochmal klar stellen, dass ich generell dankbar bin die REHA bereits genehmigt bekommen zu haben.

Wichtig ist, dass ich in eine Hautklinik komme, die mit meiner Krankheit Erfahrung hat (habe eine seltene Hautkrankheit), ich einigermassen Ruhe vor Heuschnupfen habe (Schwangerschaft und Heuschnupfen ist nicht schön) und meine Tochter (1 1/2) mitnehmen darf. Meine Ärztin hat mir deshalb eine Hautklinik an der Nordsee empfohlen, die all das erfüllen würde. Die DRB würde mich jetzt in eine Klinik an der holländischen Grenze, weit weg von der Küste schicken. Dort wird hauptsächlich mit Schwefelbädern behandelt, die in der Schwangerschaft aber eben nicht ok sind.

Der Widerspruch läuft schon ein paar Wochen, dass ich schwanger bin, hab ich erst danach erfahren. Wollte die Schwangerschaft halt gerne noch als zusätzliches Argument für die Klinik an der Nordsee liefern.

Darauf hin die Aussage, dass ich schwanger eh keine Reha bekomme.

Mir ist schon klar, dass Reha kein Wunschkonzert ist. Gleichzeitig weiss ich aber, dass ich "mitschnabeln" darf und auch Wünsche äußern darf. Ich denke, dass ich die nächsten Jahre erst mal zurück stecken werde - mit 2 kleinen Kindern und nach ca. 18 Jahren mit der Hautkrankheit und sämtlichen Fehlbehandlungen, wollte ich einfach mal was für mich tun- in der Klinik, von der ich mir am meisten Erfolg verspreche.

Habt einen schönen Abend und lieben Dank, Ensi74

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In welche Klinik willst Du denn?
Hast Du eine Telefonnummer vom Sachbearbeiter Deiner Rentenversicherung? Dann würde ich da mal anrufen und direkt nach dem Ablehungsgrund für Deine Wunschklinik fragen!!! Persönlich kann man vieles doch klären.

Meine Mutter-Kind-Kur bekam ich Wunschhaus obwohl es nichtmal ein Vertragshaus der KK war und auch die Kinder-Reha bekammen wir in der Wunschklinik da ich scheinbar eine gute Begründung in meinem Antrag gebracht habe. In der Reha haben viele Eltern erzählt, das sie eigentlich woanders hin sollten und umschwenken konnten (teilweise als Begründung nur die Anfahrt!).

Viel Erfolg,
Hermiene

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Hi Hermiene,

ich möchte gerne ins Fachklinikum Borkum.

Leider ist für mich ein "Team" zuständig. Damit hab ich immer jemanden anderen dran und bekomme dann auch jedesmal andere Antworten. Eine ist aber immer gleich: ich soll alles schriftlich einreichen.

Hab sämtliche Argumente (auch ein langes Schreiben meiner Ärztin) eingereicht. Mehr fällt mir nicht mehr ein....

Ich glaub mit meiner KK würd ich super fahren, die sind da immer total freundlich, auskunftsfreudig und hilfsbereit. Bei der Rentenversicherung Bund komme ich mir immer sehr abgefertigt vor. Ich bin immer sehr freundlich, aber jedesmal bekomme ich den nächsten Dämpfer.

Inzwischen glaube ich auch nicht mehr dran, dass ich überhaupt auf Reha fahren darf.

Danke für Dein Post!

LG Ensi74