Heilmittelverordnung - wie lange "gültig"?

Hallo,

sicher kann mir hier jemand weiterhelfen.

Ich habe hier für meine Tochter eine Heilmittelverordnung über 10x Krankengymnastik liegen - ausgestellt am 11.09.

Leider war hier aber die letzten Tage so viel Trubel und immer mindestens ein Kind akut krank, sodass ich bislang nicht dazu gekommen bin, einen Termin zu machen, weil ich fast nur beim Arzt saß und kranke Kinder gepflegt habe.

Wann verfällt die Verordnung (Kassenrezept, nicht privat)?

Reicht eine Kontaktaufnahme mit der Physiotherapeutin und kann ich dann einen Termin für z.B. in 2 Wochen ausmachen, oder muss der erste Termin schon innerhalb einer gewissen Frist stattfinden oder wie läuft das?

Bin, was sowas angeht, totaler Neuling und hoffe nur, dass das Rezept nicht schon verfallen ist...#schwitz

LG

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Moin,

innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Verordnung muß die erste Behandlung stattfinden.

lg

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Hallo,

Du musst Dir ein neues besorgen.

Innerhalb von 10 Tagen nach der Ausstellung muss der erste Termin erfolgt sein.

GLG

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Au wei,

dank euch für die Antwort! Irgendwie hatte ich so was schon im Gefühl.

Dann muss ich wohl zusehen, dass mir das nochmal ausgestellt wird. War natürlich auch noch ein Facharzt von auswärts... #schmoll

LG

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Es besteht auch die Möglichkeit mit dem Krankengymnast zu reden. Wenn der den ersten Termin innerhalb der Frist aufschreibt kann es so bleiben.

Ich habe das bei meinem häufig, daß ich innerhalb von 10 Tagen keinen Termin bekomme und so datieren wir den ersten Termin dann in die Frist auf dem Rezept.
Kannst ja mal vorsichtig anfragen. Ansonsten sollte ein Anruf in der Praxis genügen, mein Doc schickt Rezepte dann auch per Post.

Lg,

Michaela

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Hallo,

den Facharzt anrufen, Rezept mit frankiertem Rückumschlag in den Briefkasten werfen. Kostet Dich fünf Minuten Arbeit und 2x 58cent Porto.

Mach aber erst den Termin bei der Physiotherapeutin aus. 10 Tage nach Ausstellen des Rezeptes muss der erste Termin begonnen werden.

Da es jetzt auch noch über die Quartalsgrenze ist, könnte es auch sein, dass der FAcharzt nochmal die KV-Karte braucht. Also vorher telefonisch abklären.

LG, Andrea