Das wurde schon so oft gefragt, aber ich blicke immer noch nicht wirklich durch, sorry:
Wenn im AV steht:...................im Krankheitsfall muss spätestens am dritten KALENDERtag eine AU vorliegen............
was bedeutet es dann, wenn man z.B: freitags ohne AU zuhause bleibt und montags wieder arbeiten geht? (Sa/So sind keine Arbeitstage in diesem Vertrag)
Ich lese so häufig, dass man dann auch fürs Wochenende eine AU bräuchte? Aber wieso? 1. wird am WE eh nicht gearbeitet (in diesem speziellen Fall) und 2. kann ich ja auch samstags schon wieder gesund sein............
?????
LG
Merline
AU ab dem 3. Kalendertag......
hallo
ich würde den Satz jetzt so verstehen das die Au am dritten kalendertag dem AG vorliegen muss.
nicht das man ab dem dritten kalendertag erst eine braucht
Also wäre in dem Fall der 3. Kalendertag der Sonntag?
Da könnte die ja eh nicht vorliegen, selbst wenn man eine hätte und die am Freitag einwirft, würde die erst am Montag gesehen werden, und da wäre man ja schon wieder da...........................
Dann muss man sie direkt Freitag abgeben oder per Fax vorab schicken.
Hallo
für meinen Mann als Arbeitgeber heißt das:
am besten eine AU Bescheinigung bereits am 1. Tag, zur Not, weil man sie auf dem Postweg schicken muss, bis zum 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Unsere Tochter, die in einem Klinikum arbeitet, benötigt dahin erst ab dem 3. Krankheitstag eine AU, vorher reicht eine telefonische Krankmeldung. Muss auch nicht für den ersten und zweiten Tag nachgereicht werden.
Wir in unserer Familie halten es so, dass wenn man krank ist, sich in jedem Fall eine AU besorgt, sprich einen Termin beim Arzt wahrnimmt.
Damit ist man auf der sicheren Seite und niemand kann was beanstanden.
Unser Hausarzt fragt übrigens immer, ob man am Wochenende arbeiten muss, falls ja schreibt er auch bis Sa oder So, ansonsten nur einschließlich dem Freitag. Und falls das nicht reicht, muss man Montag noch mal kommen für eine weitere Bescheinigung.
Genau so kenne ich es auch noch aus meiner Arzthelferinnenzeit in der Praxis.
LG
wenn ich krank bin, geh ich zum Arzt. ob ich nun wirklich medizinische Hilfe brauche, oder einfach nur wegen der AU... aber deswegen bin ich beim Arzt. und somit hab ich keinerlei Probleme zwecks AU. auch wenn es ätzend ist. es ist der sichere Weg
So halte ich es meist auch, aber wenn man z.B. Durchfall hat und eh keine 2 km ohne Klo auskommt, wird das Ganze etwas schwieriger..................
du jetzt ohne Witz.. ich hab mir noch überlegt zu schreiben: Außer ich hocke auf dem Porzellanthron fest!
Hallo,
bei uns ist es tatsächlich so, dass man erst ab dem 4. Krankheitstag eine AU-Bescheinigung des Arztes braucht. Sprich: man kann sich im Höchstfall 3 Tage krankmelden, ohne eine AU-Bescheinigung vorlegen zu müssen.
Eine AU-Bescheinigung muss aber innerhalb von 3 Tagen dem Arbeitgeber vorliegen. Lässt man diese Frist verstreichen, riskiert man eine Disziplinarmaßnahme. Krankmelden beim Vorgesetzten muss man sich immer VOR der jeweiligen Schicht/Arbeitstag - also VOR Arbeitsbeginn - und diesen auch am letzten Tag der Krankschreibung über eine Verlängerung der Krankschreibung informieren.
Und bei uns benötigen Arbeitnehmer in Normalschicht von Montag bis Freitag keine AU-Bescheinigung für das Wochenende Z. B. wird ein Sachbearbeiter von Mo- Fr krankgeschrieben und kann theoretisch am WE wieder genesen. Wenn er jedoch am letzten Tag der Krankschreibung - also Freitag - noch einmal zum Arzt geht und die AU verlängert wird, ist er selbstverständlich auch am WE krankgeschrieben.
Mein Mann z. B. arbeitet im vollkontinuierlichen Wechselschichtsystem. Er braucht selbstverständlich auch eine Krankschreibung für das Wochenende, da er nach Schichtplan an drei Wochenenden des Monats arbeiten muss.
LG
Nici
Hallo,
wenn Du Freitag krank bist und am Montag wieder gesund, gibst Du die AU direkt beim Arbeitgeber ab.
Dauert die Krankheit länger, solltest Du die AU spätestens am Samstag in den Briefkasten packen.
Bei mir stand im Vertrag: Ab dem 3. Krankheitstag muss eine Bescheinigung vom Arzt vorliegen.
Sprich Tag 1 und 2 ging ohne.
GLG
das Einfordern einer AU hat hauptsächlich Erstattungsgründe
>>Bei der U1 erstatten wir Ihnen 70% des Brutto-Arbeitsentgeltes für den Zeitraum in dem Ihr Arbeitnehmer krankgeschrieben war.<<
es geht nicht darum, ob die AU am 1. Tag dem AG vorliegt, sondern, dass sie ab dem 1. Tag, den der Beschäftigte nicht arbeitet, läuft
http://www.bkk-akzo.de/lohnfortzahlung-oder-umlage/
wobei es eine Sache des Anstands und des guten Miteinanders ist, dem AG sofort mit zu teilen, dass man krank ist
Hi,
so ist es in meinem AV auch formuliert.
Bei uns ist es so, wenn ich 2 Tage lang krank zu hause bin und am 3. Tag wieder zur Arbeit gehe, brauche ich keine AU vorlegen.
Erst, wenn ich länger als 2 Tage krank zuhause bin.
Wenn ich also am Fr wg. Krankheit nicht zur Arbeit komme, am Mo aber schon- dann keine AU.
LG
Wenn Du wirklich von Freitag bis einschließlich Sonntag krank warst, bräuchtest Du eine AU.
Bist Du nur Freitag und Samstag krank, brauchst Du keine.