Krankengeld oder doch nicht?

Hallo ihr Lieben,
vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworte, bevor ich bei meiner Krankenkasse anrufe.
Ich bin seit ein paar Wochen auf Grund von starker Übelkeit und erbrechen in der Schwangerschaft (aktuell 11. Woche) krankgeschrieben. Die ersten 1,5 Wochen von meinem Hausarzt mit der Diagnose R10.G, weitere vier Wochen über meine Gyn mit der Diagnose O21.0. Im Moment mache ich mir Gedanken, wann ich wohl wieder arbeiten kann und mache mir Sorgen, dass ich ins Krankengeld rutschen könnte. Das wäre ja nur der Fall, wenn ich insgesamt sechs Wochen mit derselben Diagnose ausfalle. Kann man o.g. Diagnosen nun als verschiedene sehen? Oder ist es rein Kassentechnisch dieselbe, nur eben von verschiedenen Fachärzten?

Danke und liebe Grüße!

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Hallo,

googlen hilft :-)

http://www.gloistein-partner.de/durchgaengige-krankheitarbeitsunfaehigkeit-im-arbeitsverhaeltnis-bei-wechselnden-erkrankungen-und-aerztlichen-erstbescheinigungen-wie-lange-muss-der-arbeitgeber-entgeltfortzahlung-an-den-arbeitnehm

Soweit du also zwischenzeitlich nicht gearbeitet hast läuft der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung nach 6 Wochen aus, egal wie viele Krankheiten zur Arbeitsunfähigkeit führten. Hast du zwischenzeitlich gearbeitet, sieht es möglicherweise anders aus.

VG
B

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Ich danke dir, dann bin ich jetzt schlauer.
Gegoogelt habe ich tatsächlich ;-) allerdings habe ich darüber eben nicht die Information bekommen, die ich brauchte. Vermutlich waren es die falschen Schlagworte.

LG

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wenn die krankheit schwangerschaftsbedingt ist, kann der gyn ein bv, auch befristet, aussprechen. dann muss sie keine einbußen hinnehmen.
v

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Hallo, berate dich doch mit deinem Frauenarzt, ob eventuell ein (zeitlich) befristetes BV in Frage käme. VG und gute Besserung B

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Hallo,

so wie ich es lese, handelt es sich um 2 unterschiedliche Diagnosen, somit zählt die Bescheinigung des Hausarztes nicht mit bei der Berechnung der 6-Wochen Frist.

Schlecht wäre nur, wenn sich die Daten überschneiden, z.B. Hausarzt hat bis zum 10. AU geschrieben, AU des Gyn beginnt am 10. Dann gilt die sog. Hinzutrittsregelung und die Erkrankung gilt als durchgehend.

Ich weiß ja nicht, wie Dein AG das handelt, ich arbeite in einer Personalabteilung und wir fragen in solchen Fällen bei der Krankenkasse nach. Natürlich erfahren wir nur, ob die Erkrankungen im Zusammenhang stehen, die KK teilt uns richtigerweise keine Diagnosen mit.

Alles Gute

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Hi,

wenn du auf Grund einer Erkältung eine Grippe und dann eine Lungenentzündung bekommst, wird es als eine Krankheit gesehen. Hast Du Dir das linke Bein und dann den Arm gebrochen, sind es zwei verschiedene Diagnosen.

lg
lisa