Angststörung/Herzangst und nun auch noch vor Gericht. Was hilft?

Hallo,

Ich leide seit einiger Zeit unter einer Herzangst. Organisch alles abgeklärt und in Ordung. Ist "nur" der Kopf, der mir Streiche spielt. Habe es aber recht gut im Griff.

Nun kamen für meinen Mann und mich 2 gelbe Briefe. Wir müssen zum Gericht. Er als Angeklagter, ich als Zeuge.

Zur Geschichte: vor einem knappen Jahr sind wir mit unserem Sohn auf dem Weg zum Chirurgen gefahren. Er hatte einen Bruch und der Gips musste gewechselt werden. Wir standen an der roten Ampel. Als es grün wurde, sahen wir am Fzg. vor uns, das die Rückfahrlichter angingen und er setzte zurück. Wir waren echt erschrocken, haben aber nichts gemerkt. Also kein anstoßen oder so. Der Typ sprang sofort aus seinem Auto und brüllte los. Wir sagten ihm er solle uns folgen und gaben ihm Zeichen wohin...Der Arzt war direkt um die Ecke der Ampel. Er fuhr wie ein wahnsinniger hinterher und parkte auf dem Parkplatz neben uns. Ich ging mit meinem Sohn zum Arzt rein und kam 20 Minuten später zurück. Der Typ war hysterisch und hatte auch schon die Polizei gerufen. An seinem Auto sah man aber auch nichts! Dann kam seine Frau, stieg aus ihrem Auto und schrie uns an, das der Wagen Totalschaden wäre! Naja, die Polizei nahm alles auf und machte Zeugenaussagen. Der Polizist sagte mir gleich, das er mir nicht glaubt, sondern meint, ich will nur meinen Mann schützen! Der andere Polizist ging ans Auto zu unserem Kind und befragte ihn...Ohne meine Erlaubnis!!!

Nun ja, jetzt hat der Typ uns angezeigt wegen Unfall mit Fahrerflucht!

Ich habe höllische Angst vor dem Termin! Was ist, wenn ich da eine Panikattacke habe? Was kann ich nehmen, damit ich das irgendwie durchstehe?

Kaki

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Hallo,

ich habe auch manchmal kleine Panikattacken mit Atemnot, mir hat zum einen geholfen, dass meine Hausärztin zu mir sagte, dass für den Fall, dass ich umkippe wegen Hyperventilation, werde ich weiter atmen und nicht gar ersticken - klingt komisch aber das war eine Hilfe und dann ich weiß nicht genau wie das heisst: die 5-4-3-2-1 Technik :hab ich mal schnell gegoogelt:
5-4-3-2-1(nach Yvonne Dolan)
Ziel:
Ausweg aus „ewigem Drehen im Kopf“, beginnender Panik - im Hier und Jetzt
ankommen und ruhig werden, im Liegen zum Einschlafen
Was es braucht:
? Ziemlich voraussetzungsfreie Übung, ein paar Minuten Zeit wären gut, auch
die Möglichkeit, nicht reden zu müssen
? Für den Anfang eine Viertelstunde ruhiges Hinsetzen, Rückzug nicht nötig
Vorgehen:
? Lassen Sie Ihre Augen in eine Richtung schauen, lassen Sie sie auf einem Punkt
ausruhen, der ein wenig oberhalb Ihrer Blickhöhe liegt
? Nehmen Sie Ihren Atem wahr und lassen Sie ihn den Rhythmus bestimmen
? Benennen Sie (leise für sich) 5 Dinge oder Eindrücke, die Sie gerade sehen;
achten Sie dabei darauf, wie weit Ihr Blickfeld ist, auch wenn sie die Augen
entspannt nach vorne schauen lassen. Lassen Sie sich Zeit: z.B. Ich sehe ein
Blatt, das sich bewegt… ich sehe die Zeiger einer Uhr… ich sehe meine Nase…
? Benennen Sie dann 5 Geräusche oder akustische Eindrücke, die sie gerade
hören: Ich höre das Surren der Heizung… ich höre ein Auto im Hintergrund…
ich höre ein Rascheln im Raum… ich höre meinen Herzschlag…
? Benennen Sie nun 5 Körperempfindungen (nicht Gefühle!), die sie gerade
spüren: z.B. ich spüre meinen Po auf dem Stuhl… meinen rechten Fuß auf dem
Boden… ich spüre ein Kribbeln an der Nase… ich spüre ein Loch in meinem
Magen…
? Nun machen Sie dasselbe 4 mal
? Dann 3 mal
? Dann 2 mal
? Dann 1 mal
? (und wenn Sie möchten können Sie noch einmal von vorne anfangen)
Was Sie noch wissen sollten:
? Es ist ganz okay, wenn Sie sich mal verzählen; halten Sie sich aber zunächst an
die Reihenfolge
? Es ist vollkommen in Ordnung, wenn Sie mal die Reihenfolge verwechseln
? Wenn Sie etwas zwischendrin stört, benennen Sie es einfach!
? Sie können gerne mehrfach dasselbe nennen, wenn das bestimmend ist
? All das ist nur ein Zeichen dafür, dass Sie sich entspannen!
anderen Worten das „Hier und Jetzt“.
Umkehr der Übung als 1-2-3-4-5-Übung:
? Zur Krisenintervention oder bei Flashbacks finden manche Klienten die
umgekehrte Reihenfolge leichter anzuwenden, um mit der Wahrnehmung
nach außen zu kommen.

Hilft dir das?:-)

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Huhu,

Erstmal: wie Du die Geschichte hier beschreibst, ist sie nicht stimmig. Der Wagen stand vor euch an der Ampel und sollte euch danach folgen? WIe habt ihr ihn denn überholt, wenn er euch rückwärts reingefahren ist oder ihr ihm?
Wie dem auch sei, es war keine gute Idee, vom Unfallort wegzufahren. Die Schuldfrage ist noch einmal etwas ganz anderes.
Hat die Polizei die Schuldfrage geklärt? Welche Versicherung hat denn den Schaden gezahlt? Wie hoch war der Schaden an dem Auto wirklich?

Die Gerichtsverhandlung ist nichts dramatisches. Ihr habt einen Anwalt, nehmen ich an. Der wird Deinen Mann ja vertreten. Und der wird auch Dir erklären, wie Du Dich als Zeugin verhalten sollst und wie besser nicht. Lasst euch auf jeden Fall beraten! Und erkläre dem Anwalt Dein Panik-Problem.

Die Polizei wird sicher Fotos vom Schaden gemacht haben. Ein Anfahren an der Ampel oder ein Zurücksetzen kann eher nicht zu einem Totalschaden führen, und dann hätte euch der andere auch nicht hinterher fahren können. Was hat Dein Mann zu erwarten, wenn die Verhandlung ergibt, dass er dem anderen draufgefahren ist und sich vom Unfallort entfernt hat, es aber ein Bagatellschaden ist? Ich denke mal, ein paar Punkte und eine Geldstrafe. Darüber musst Du Dir keine Sorgen machen, es ist ja kein Mensch zu Schaden gekommen.

Nehmen würde ich lieber nichts, ich wäre als Zeuge lieber klar im Kopf. Bekommst Du denn die Panikattacken bevorzugt in solchen Situationen oder einfach so, unabhängig von stressigen Ereignissen?

Was machst Du denn normalerweise, wenn Du eine Panikattacke hast? Wie gehst Du damit um?

LG

Hanna

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Er hat zurück gesetzt, dann ist er raus gesprungen aus seinem Auto. Wir haben ihm zu verstehen gegeben, dass er uns folgen soll. Wir sind dann an ihm vorbei gefahren, um die Ecke gefahren und er ist uns dahin gefolgt. Dort war direkt der Parkplatz. Die Versicherung hat den Schaden bezahlt. Waren was bei 300 €.

Wir, er und die Polizei hat Fotos gemacht.

Mein Mann ist auch nicht wegen dem "Unfall" verklagt worden, sondern wegen der Fahrerflucht.

Unser Anwalt sagt, die Strafe wird nach dem Gehalt berechnet und beläuft sich auf mehrere 1000 € und ein Fahrverbot von 1-3 Monaten. Den Führerschein muss er auch am Tag der Verhandlung direkt abgeben.

Ich bekomme solche Attacken in stressigen Situationen und Momenten die neu und für mich unvorhersehbar sind!

LG, kaki

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Hallo,

immer diese Choleriker. Zum kotzen. Lasst euch nicht einschüchtern!

ich habe auch eine angstStörung. Und mir tat der Satz im Kopf "dieses Gefühl der angst geht vorbei" gut. Schreib es dir vielleicht auf einen kleinen zettel und hole ihn raus wann immer du ihn brauchst.zusätzlich half mir in kriesen das bedarfsMedikament prothazin.alles gute

Blechi

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1. Der kann euch nicht anzeigen wegen Unfallflucht denn die Polizei war da und hat den Schaden aufgenommen. Somit könnt ihr schon gar keine Unfallflucht begehen. Wegfahren von der Kreuzung ist nicht strafbar, man muss sogar die Straße frei machen wenn es nur Blechschaden ist.
2. Hat er ein Gutachten machen lassen von seinem Totalschaden?

3. Muss die Polizei Schäden ja dokumentieren, sprich es existieren von beiden Fahrzeugen Fotos wie sie kurz nach dem Unfall aussahen. Wenn an eurem vorne nichts kaputt ist, ist die Sache doch schon klar.

4. Du bist die Ehefrau, du musst nicht aussagen wenn du nicht willst oder kannst. Das darf vom Gericht auch nicht gewertet werden (also von wegen die sagt nichts um ihn nicht zu belasten)

Und zum Thema Totalschaden und nicht mehr hinter her fahren können. Mein Auto war auch Totalschaden. Aber noch fahrbereit. Wirtschaftlicher Totalschaden. Kaputt war nur Kotflügel, Heckklappe, Stoßstange, komplette Lampe auf der einen Seite hinten und die Hintertür hatte auch noch was abbekommen. Und da die Blechteile zu kaputt waren zum ausbeulen und spachteln war alles neu und lackieren und Demontage/ Montage
teurer als mein altes Vehikel noch Wert war.

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Ich kann deiner Schilderung leider nicht ganz folgen, aber es gibt zwei Möglichkeiten:

Dieser Typ ist euch mit Absicht rückwärts rein gefahren, damit er behaupten kann, ihr seid ihm rauf gefahren. Das gibt es öfter Mal um eigens verursachte Schäden über andere abzuwickeln. Denn wer Auffährt, hat ja fast immer schuld.... ;-)

Oder ihr seid wirklich raufgefahren. Dann muss man nicht mal was merken und man kann schon einen beachtlichen Schaden verursachen. Ich hatte mal nur einen Kennzeichenabdruck am Auto, vom Dreck, aber an meinem Auto war ein Schaden von 2000 Euro.

Aber in beiden Fällen: Wenn nach dem Austausch der Versicherungsdaten und Bildern nicht abgemacht wurde, das keine Polizei gerufen wird, so muss man immer auf die Polizei warten. Ansonsten ist es Fahrerflucht. Denn der Geschädigte kann ja nicht wissen, das ihr wieder kommt etc.

Und die Polizei fragt gerne mal die Kinder unmittelbar. Die lügen in der Situation eigentlich eher nicht. Ob erlaubt, sei mal dahingestellt.

Vor Gericht hast du als Zeugin das Recht die Aussage zu Verweigern wenn du dich oder deinen Ehemann belasten würdest. Aber dein Erscheinen kann nur verhindert werden, wenn du mit einem ärztlichen Attest darum bittest auf Grund deiner Angstattacken nicht Aussagen zu müssen (weil du vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machst).