Hallo ihr lieben, seit kurzen haben wir einen Pflegegrad für unseren Sohn.
Die Dame von der KK sagte wir könnten das Geld auch für einen Umzug nutzen.
Kann man sich dann auch die 4000 Euro auszahlen lassen und z.B für Miete nutzen?
Lg
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Nein, du bekommst nichts ausgezahlt. Bei mir war das so, dass ich ziemlich schnell diese Dinge brauchte und daher wurden Geländer und Haltegriffe fürs Bad angebracht. 1 Jahr später wollten wir den restlichen Zuschuss für ein Badumbau, aber den bekam ich nicht, da ich ja mit den Griffen bereits ein behindertengerechtes Bad habe. Joa, kann man so sehen...
Das Geländer zur Etage meiner Söhne wurde auch nicht gezahlt, da ich ja in MEIN Schlafzimmer komme und der Rest ist nicht relevant.
Mein Vater ist pflegebedürftig, Pflegegrad 4. Nach unserer Erfahrung mit der Pflegekasse ist das, was du erlebt hast, nicht korrekt. Meine Eltern wohnen zur Miete und da die Vermieterin sehr speziell ist, wollte sie sich ihr 50 Jahre altes Bad (von 1970) nicht von meinen Eltern bzw. der Pflegekasse behindertengerecht umbauen lassen. Deswegen hat mein Vater vor ca. 15 Jahren in einem ersten Schritt eine hohe Toilette als Wohnumfeldverbesserung erhalten. Vor ca. 10 Jahren hat er dann eine sehr stabile Haltevorrichtung in der Wanne und einen Wannensitz bekommen, auch als Wohnumfeldverbesserung. Meines Wissens nach bekommt man den Zuschuss je Baumaßnahme, also dieses Jahr die Toilette, nächstes Jahr baut man Wanne zur Dusche um. Das würde ich an deiner Stelle hinterfragen, eventuell mit Hilfe. Was sagt denn der Pflegedienst dazu, der die regelmäßige Begutachtung macht?
Und zur Ausgangsfrage: Du bekommst das Geld gegen Rechnungen der Wohnumfeldverbesserungen, nicht zur privaten freien Verfügung. Bei akuten Problemen bei der Mietzahlung könntest du bei den Sozialverbänden (Caritas, Diakonie) Hilfe bekommen bekommen.
Ich habe PG 2 und habe bei dem PD nachgefragt. Die meinten, dass ich bezüglich des Bades ja ein Bad habe, dass behindertengerecht ist und ich bräuchte ja nicht 2 behindertengerechte Bäder. Der Logik konnte ich sogar folgen.
Bezüglich der Geländer hoch zum Dachgeschoss habe ich beim MDK nachgefragt, als die zur Einstufung hier waren. Die haben mir gesagt, es wäre durch die zusätzlichen Geländer in die 1. Etage gewährleistet, dass ich ins Bad und ins Schlafzimmer komme. Der Rest sei aus pflegerischer Sicht nicht nötig.