So, bin neu hier und verzweifelt: Meine Tochter, 13 Jahre alt, ist gestern freiwillig zum betreuten Wohnen gegangen und dort in Notunterkunft aufgenommmen worden. Sie wurde wohl als kindwohlgefährdet eingestuft und ich kann sie in der Unterkunft nicht erreichen. Ich werde nocht irre... Anscheinend darf sie nicht mehr raus und ich kann nciht zu ihr hin. S. Sie hat wohl angegeben, dass sie Angst vor ihrem Vater hat und ich habe dies dummerweise bestätigt. Aber nun bereue ich es total und möchte mein kleines Mädchen zurück! HAben wir eine Chance? Was kann ich tun?
betreutes Wohnen - wie bekomme ich meine Tochter zurück?
Ist sie in Inobhutnahme? Und wird der Kontakt zu euch verhindert oder war nur ihr Akku leer oder was?
Dann solltest du dich mit § 42 SGB VIII beschäftigen.
Ich habe keine Ahnung, was sie da erzählt hat oder was nun wie eingeschätzt wurde.
Im schlimmsten Fall kann das Jugendamt dafür sorgen, dass euch das Sorgerecht entzogen wird.
Ihr könntet Widerspruch gegen das Jugendamt einlegen (falls bisher überhaupt schon etwas entschieden wurde) am besten mit einem Anwalt.
Aber zunächst müsstet ihr erstmal die ganze Situation aufklären, was das Jugendamt "denkt", entscheidet usw.
Aber im Kontakt mit dem Jugendamt, solltet ihr höllisch aufpassen, was ihr sagt oder gleich einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen. Sie drehen euch das Wort im Munde herum und hängen euch allen möglichen Blödsinn an.
Es gibt schon genug unglückliche Eltern und Kinder, die ewig dafür kämpfen, um wieder zusammen zu kommen.
Huhu,
ohne dir zu nahe treten zu wollen - ich empfinde das als sehr einseitige Darstellung...
Leider ist es oft so, dass vermeintlich unglückliche Eltern und Kinder um das Zusammenkommen kämpfen - und das obwohl sie in schrecklichen Verhältnissen leben und die Beziehung hoch toxisch ist.
Das Jugendamt habe ich in vielen Fällen als guten und kompetenten Vermittler und Unterstützer erlebt - ich finde es nicht gut, das Jugendamt als Schreckgespenst darzustellen.
Im Falle der TE fehlen sämtliche relevanten Infos, um den Sachverhalt auch nur ansatzweise nachzuvollziehen zu können
Vermutlich hast du natürlich deine Erfahrungen gemacht und ich aber eben meine - beide haben bestimmt ihre Berechtigung und aber keine Allgemeingültigkeit.
VG
Stimme Dir vollkommen zu - natürlich gibt es ganz verschiedene Erfahrungen, die Menschen mit dem Jugendamt machen, aber diese pauschale Verurteilung von Jugendämtern bringt mich immer auf die Palme, auch wir haben überwiegend gute Erfahrungen gemacht.
Wenn es hier um den Vater geht. Sie vor diesem Angst hat und du dies so bestätigt hast, wird da ja bestimmt was im Argen liegen. Kindswohlgefährdung wird nicht so einfach in den Raum gestellt.
Lebt der Vater mit dir zusammen oder habt ihr regelmäßigen Kontakt?
Ein paar mehr Informationen wäre schon gut. Wenn Du willst, schreib mir gerne eine PN.