Guten Morgen,
Kann mir jemand den Unterschied erklären zwischen einer
Heilpraktikerin mit der Bezeichnung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie und einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie?
Danke
Was ist der Unterschied?
Hallo!
Eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ist - wie die Bezeichnung schon sagt - eine FachÄrztin, sie hat also erfolgreich Medizin studiert und anschließend eine Facharztausbildung gemacht.
Eine Heilpraktikerin hat eine rein schulische Ausbildung gemacht. Je nach Schule kann das in Form eine Abend- oder Wochenendschule, als Fernstudium oder auch als Vollzeitschule geschehen.
Voraussetzung für die Heilpraktikerausbildung ist lediglich ein Hauptschulabschluss, ein Arzt muss Abitur haben. Außerdem dauert ein Medizinstudium deutlich länger als eine Heilpraktikerausbildung.
LG
Meines Wissens dürfen Heilpraktiker mit dem zusatz der Psychotherapie auch psychotherapeutisch arbeiten. Sie sind allerdings frei und nicht an Kassen gebunden. Können keine Rezepte ausstellen etc. Es ist je nachdem was vorliegt eine Art Verhaltenstherapie.
Ich hatte eine Heilpraktikerin die sich auf psychosomatische Krankheitsbilder spezialisiert hat. Sie konnte damit sowohl die körperlichen Defizite behandeln, aber auch psychotherapeutisch intervenieren.
Fachärzte machen meist keine psychotherapie im Sinne von Gesprächen etc. sondern verschreiben diese nur bzw verschreiben Medikamente.
(ich lege dafür jetzt aber nicht meine Hand ins Feuer. So habe ich das aber mal mitbekommen, da der Studiengang Heilpraktiker mit und ohne psychotherapeutischen Zweig studiert werden kann (Studium nicht an der Universität))
Fachärzte für Psychatrie / Neurologie verschreiben Psychopharmaka, können aber auch eine Psychotherapie verordnen. Ein Heilpraktiker kann weder eine Psychotherapie noch verschreibungspflichtige Medikamente verordnen. Eine Heilpraktikerbehandlung ist auch keine Leistung, die die gesetzliche Krankenkasse übernimmt (es mag allerdings mittlerweile Kassen geben, die die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung zumindest zum Teil erstatten), während eine durch einen Facharzt verordnete Psychotherapie Kassenleistung ist.
LG