Schönen guten Tag,
mein Mann ist bei der Bundeswehr und wird nächstes Jahr Major. Ich bin im Angestelltenverhältnis in der öffentlichen Verwaltung. Bisher war unser Sohn über meine gesetzliche Krankenversicherung bei der Barmer mit versichert. Sobald mein Mann Major wird, kann ich unseren Sohn nicht mehr bei mir mitversichern. Vielleicht gibt's es ja welche, die schon in der selben Situation stecken. Wie verläuft es sich zum Beispiel mit den Kindkranktagen. Bisher habe ich den größten Teil übernommen, da mein Mann in ganz Deutschland verteilt mal kommandiert ist. Oder wie verhält es sich bei der nächsten Geburt. Müssten wir dann einen Krankenhausaufenthalt selbst zahlen bzw die Betreuung durch eine Hebamme, weil das 2. Kind ja dann auch nicht mehr bei mir gesetzlich versichert ist?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir erfahrene hier bei einigen Fragen weiterhelfen können.
Krankenversicherung für Kinder - Bundeswehr mit der freien Heilfürsorge oder gesetzliche Versicherung
Hi
Ich bin zwar nur Lehrerin und mein Mann Lehrer, daher beide privat/ Beihilfe
Für die Kinder zahle ich in der privaten Krankenversicherung je einen geringen Betrag, da das meiste über die Beihilfe abgedeckt ist
Ihr könnt doch eure Kinder auch privat versichern
Oder wie ist dein Mann sonst versichert?
Ich bin gesetzlich versichert. Mein Mann privat, weil Beamter.
Unser Tochter konnte nicht bei mir kostenlos mitversichert werden, ist deshalb in der privaten KV (über meinen Mann). Kindkrank-Tage bekomme ich keine für meine Tochter. Mein Mann bekommt über seinen Arbeitgeber 10 Tage. Alles was darüber hinaus geht, regeln wir über Urlaub und Überstunden.
Die Kinder sind zu 80 % Beihilfe berechtigt, den Rest müsst ihr über eine private Krankenversicherung absichern. Ruft einfach mal beim zuständigen BVA in der Beihilfestelle an und lasst euch beraten. Für die Versicherung würde ich mir Angebote von einem Vertreter machen lassen der verschiedene Versicherungen vermarktet, mit Beratungstermin, so nervig das auch ist.
Der kann sicherlich auch das Thema mit den Kindkrank-Tagen klären, ich meine aber mal gehört zu haben, dass dir dann keine mehr zustünden. Mein Mann und ich sind beide bei der Bw und für uns gelten die Sonderurlaubsregeln. D.h., 4 Tage Kind krank und zusätzliche Tage, wenn man unter einer bestimmten jährlichen Einkommensgrenze liegt.
Für die Kinder bekommt ihr die Rechnungen der ärztlichen Leistungen dann per Brief nach Hause und müsst in Vorleistung treten, und dann sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der Versicherung einreichen. Aber deine Versorgung im Krankenhaus läuft normal weiter, die Geburt läuft über deine Krankenkasse. Nur die Leistungen fürs Kind werden dann separat abgerechnet, also Untersuchungen, stationäre Aufnahme usw.
Aber warum können die Kinder denn nicht über dich versichert bleiben? Hängt das wirklich mit dem Dienstgrad bzw. der Besoldung zusammen? Hab ich noch nie gehört, aber meine Kinder waren halt auch von Anfang an in Beihilfe und privater KV.
Wenn man verheiratet ist, müssen sie dort versichert sein, wer mehr verdient, bzw wenn man über einer bestimmten Grenze liegt.
Wird dann schwierig, wenn mittlerweile Erkrankungen aufgetreten sind beim Kind.
Deshalb immer bei Geburt eine Anwartschaft abschließen, wenn es sein könnte, dass die Kinder mal in die PKV müssen .
Ah danke für die Aufklärung, das wusste ich tatsächlich nicht.
Sobald dein Kind privat versichert ist, bekommst du keine Kindkrank Tage mehr. Das war bei meiner Kollegin (Lehrerin) so. Das ist halt wirklich doof.
Die Geburt inkl Wochenbettstation müsste über deine Versicherung laufen. Meine Kinder sind gesetzlich beim Vater versichert. Ich bin privat versichert. Die Kosten für Geburt bis zur Entlassung gingen über mich. Erst ab der Entlassung lief alles über die gesetzliche Familienversicherung. Bei uns gab es aber keine Komplikationen, sodass wir nach der U2 entlassen wurden. Auch alle Tests für das Baby liefen über meine Versicherung. Wie es bei Komplikationen und längerem Aufenthalt ist weiß ich nicht. Aber da kann auch die Geburtsklinik oder eure Krankenversicherung Auskunft geben.
Auch die Hebammenbetreuung müsste über deine Versicherung laufen. Meine erste Hebamme und auch jetzt haben nur meine Versicherungsdaten aufgenommen und die Kosten beim ersten Kind liefen auf über mich.
Wir haben für beide Kinder nach der Geburt eine Anwartschaft abgeschlossen, für den Fall, dass sie zu mir wechseln müssen.