Gilt die ärztliche Schweigepflicht nur bei Patienten?

Hallo zusammen,

ich frage mich, ob die Ärzte ausschließlich bei Patienten die Schweigepflicht einzuhalten haben oder beispielsweise auch bei Angehörigen.

Beispiel:

Angehörige rufen in der Arztpraxis an, um dem Arzt Symptome mitzuteilen, die den Patienten betreffen.

Der Arzt und die Arztpraxis dürfen keine Auskunft geben, ob beispielsweise der Patient in der Praxis Termine wahrnimmt oder nicht. Gilt die Schweigepflicht aber auch andersrum?
Darf die Arztpraxis wie im o.g. Beispiel den Patienten darüber in Kenntnis setzen, dass Angehörige in der Praxis angerufen haben?

Kann mir jemand diese Frage beantworten?

Vielen Dank schonmal 😊

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Grundsätzlich gilt die Schweigepflicht für alle Informationen, zumindest wenn du darum bittest.
Wenn du dem Hausarzt also etwas über deine Schwiegermutter erzählst und dich dabei auf seine Schweigepflicht berufst , dann darf er der Schwiegermutter von deinem Gespräch nicht erzählen.

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Die ärztliche Schweigepflicht kann durchaus elastisch interpretiert werden. In einer Hausarztpraxis, in der der Hausarzt seine "Pappenheimer" und das ganze familiäre Umfeld aus einer langjährigen Betreuung bestens kennt, dürfte das sicherlich lockerer gehandhabt werden, insbesondere wenn es um nicht vertrauenssensible Erkrankungen geht (z.B. Demenz der Oma, Bluthochdruck usw.).
Anders sieht es bei einer sporadischen ärztlichen Betreuung- etwa durch Fachärzte oder im Krankenhaus - aus. Aber auch hier wird meist der Grundsatz gepflegt, bei "Allerweltserkrankungen" die Messlatte nicht zu hoch zu legen, da eine übertriebene Auslegung der Schweigepflicht Patienten durchaus auch Schaden zufügen kann.
Ärzte haben nach meiner Meinung ähnlich wie Seelsorger auch gerade im engeren familiären Umfeld des Patienten einen gewissen Spielraum, was die Schweigepflicht anbelangt, der allerdings sensibel gehandhabt werden sollte.