Wie am besten vorgehen? Gegen Arzt beschweren/klagen

Hallo zusammen,
ich habe heute zisch mal telefoniert und bin noch kein Stück weiter.
Unsere Tochter ( 2Jahre) ist am 28.06 gestürzt.
Das Krankenhaus am 28.06 machte US und ein Röntgenbild. Ihr linkes Sprunggelenk wäre verstaucht, und ihre Bänder überdehnt.
Tage später wurde es immer schlimmer, statt besser. Zum KiA der einen Bruch ertastete. Am selben Tag ( 04.07 ) zum Chirurgen mit Überweisung. Beim US sah man eine Fraktur. Röntgen bestätigte einen Schienbeinbruch. Gegipst wurde das ganze nicht, er meinte Kinder wüssten wann sie was wieder belasten könnten, er würde nicht Gipsen. Auf die Frage ob er ihr wenigstens einen festen Verband wickeln könnte kam die Aussage, das sie sich das runter reißen würde. Letzten Freitag waren wir aufgrund eines Infekts bei unserem Vertretungskinderarzt, da unserer im Urlaub ist. Er hat die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, als er sie ohne Gips sah. Machte mir eine Überweisung fertig fürs KH . Samstag bekam sie endlich ihren Gips, allerdings wurde vorher nicht geröntgt.
Erneut beim KiA bekamen wir eine Überweisung zum neuen Chirurgen.
Heute der Schock, ihr " einfacher " Bruch ist nun ein doppelter Bruch.
Wir würden gerne gegen den Chirurgen vorgehen, der es nicht für nötig hielt ihr Bein zu gipsen und uns im Glauben gelassen hat, dass es in Ordnung ist sie ohne Gips zu lassen.
Wo kann ich mich melden? An wen kann ich mich wenden?
Unsere KK ist nicht zuständig , obwohl ich gerne ein medizinisches Gutachten hätte.
Unsere Rechtschutzversicherung haben wir bereits kontaktiert, warte auf Rückruf.
Vielen lieben Dank ,
Liebe Grüße
Alina

7

Durch das starke Periost und eher geringe Stabilität des Knochens können frische Brüche im Kleinkindalter im ersten Röntgen oft nicht erkannt werden.
Warum dann trotz bestätigter Fraktur kein Gips angelegt wurde 🤷‍♀️
Keine Ahnung..

Ehrlicherweise würde ich mir meine Nerven und Energie allerdings sparen.
Dem Arzt eine negative Bewertung hinterlassen und hoffen dass jetzt alles verheilt und gut wird.
Sollten Spätschäden erkennbar werden, dann ja - ansonsten würd ich’s einfach lassen.

1

Kommt darauf an was ihr erwartet ? Ein größerer Schaden ist ja nicht entstanden, also wird es auch keinen/kaum Schadensersatz geben. Ihr könntet ihn aber der Ärtzekammer melden, hat mehr Sinn

3

Naja, ein weiterer Bruch ist entstanden, unsere Tochter hat nur noch vor Schmerzen geweint. Ob das ganze Folgen hat, sehen wir erst wenn es verheilt.
Wir als Eltern sind die Stimme unserer Kinder, und wir müssen laut werden wenn Fehler passieren.
Mir geht es garnicht um Schadensersatz, sondern vielmehr darum das der Arzt eine auf den Deckel bekommt, und hoffentlich nicht mehr Kinder so fahrlässig behandelt. Sie hätte ohne den Gips böse fallen können, ob Schonhaltung oder nicht. Und ich will mir nicht ausmalen was dann hätte passieren können.
Ärztekammer hatte ich garnicht auf dem Schirm, danke!

6

Ist der 2 Bruch denn entstanden weil kein gips vorhanden war ?

weitere Kommentare laden
2

Hallo,
das geht ja gar nicht.
Ich kenne mich nicht aus, aber vielleicht kann Dir die kassenärztliche Vereinigung weiterhelfen? Oder der medizinische Dienst?
Mich wundert es aber, dass die KK nichts macht. Denn letzten Endes zahlen die doch jetzt wahrscheinlich viel mehr Geld für eine aufwändigere Behandlung als wenn man gleich zu Beginn die richtige Diagnose gestellt hätte und auch sofort mit der richtigen Behandlung (Gips) angefangen hätte.
Alles Gute Euch!
LG
Elsa01

5

Ganz lieben Dank dir! Werde mich dort mal erkundigen.
Ich verstehe auch nicht, weshalb die KK nichts macht, oder mir nicht sagt an wen ich mich wenden kann.
Sie wäre ihren Gips schon los, wenn sie von Anfang an richtig behandelt worden wäre. Nun müssen wir hoffen dass die Brüche gut verheilen, und sie trägt erstmal nochmal 3 Wochen einen Gips.
Die letzten Tage waren echt nicht schön, wenn sie zusätzlich eine Rachenentzündung, 40 Grad Fieber hat und von Arzt zu Arzt muss . Mir tut es weh mein Kind so leiden zu sehen, vor allem jetzt bei dem schönen Wetter.
Ich danke dir!! ❤️

4

Unser Vorgehen war damals so
- Gedächtnisprotokoll schreiben
- alles, was weiterhin passierte dokumentieren
- Verhalten vom Kind während des ganzen Verlaufs dokumentieren. Verhält es sich normal, gibt es Auffälligkeiten. Auch psychisch kann das bei den Kleinen enorme Spuren hinterlassen.
- ALLE Berichte und Befunde besorgen
- KK informiert
- Rechtschutz geklärt
- Anwalt gesucht und gefunden

Bei meinem Kind ist damals allerdings ein größerer grober Fehler gemacht worden, somit hatten wir die KK auf unserer Seite. Und sogar den damaligen Chefarzt.
Ein Gutachten der KK wird von der Gegenseite meist nicht anerkannt, da die KK parteiisch ist. Wir hatten es trotzdem anfertigen lassen. Die Rechtsabteilung vom Krankenhaus fertigte ein eigenes Gutachten an. Mit einem anderen Fehler als Ergebnis als das der KK. Änderte zum Glück nichts an der Tatsache, dass das KK Mist gebaut hatte.

In eurem Fall stellt sich halt wirklich die Frage, ob ein Schaden entstanden ist. So lange der nicht da ist, wird da niemand gegen vorgehen.
Ich habe von Röntgenbildern und Frakturen keine Ahnung, würde mir aber nochmals eine Meinung einholen, ob dieser Bruch konservativ behandelt wird. Und abkären lassen, ob die verspätete Ruhigstellung einen negativen Einfluss auf die Heilung hat.

Solltet ihr wirklich per Anwalt dagegen vorgehen, so braucht es viel, viel Geduld und Nerven.