Pflegegrad Beantragen

Hallo,

Mein Vater wollte lang nicht, aber jetzt hat er doch eingewilligt es zu versuchen.
Ich muss mich jetzt also hinsetzen und belesen was ich beachten muss.

Mekka Vater ist 70 Jahre, verwittert und dadurch depressiv. Er lebt auf dem Land ohne Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel. Er ist zu 50% gehbehindert und durxh eine Herzerkrankung zusätzlich körperlich wenig belastbar, schafft den Weg bis zum Bäcker (700m ein weg) nicht mehr hin und zurück. Wegen der herzerkrankung darf er kein Auto mehr fahren, also einkaufen, arzttermine, zum friseur,... Da muss ich ihn hin fahren. Anstrengendere Hausarbeit wie putzen oder betten frisch beziehen geht auch nicht mehr, den Garten kann er nicht mehr versorgen oder die Straße kehren. Körperpflege kann er noch alleine übernehmen, außer Rücken waschen/Creme und Fingernägel schneiden. Tabletten muss ich ihm stellen (bekommt er motorisch nicut hin). Das wars soweit.

Ich denke einen Pföegegrad könnte er bekommen. Mein Vater hat nur Angst das er Nachteile davon bekommt, das er zum Beispiel dann nicht mehr behandelt wird oder in reha könnte weil es heißt "der mensch war ja eh sxhon krank". Weiß jemand wie das ist?

LG

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Nein, dein Vater hat keine Nachteile durch einen Pflegegrad. Ich würde ,parallel zur Beantragung des Pflegegrads einen Antrag auf geriatrische Reha stellen.
Gerne regt der MDK das auch an, bevor sie den Pflegegrad vergeben. Selbstverständlich bei Ablehnung Widerspruch einreichen. Ich habe noch nie erlebt, dass danach ein Pflegerad abgewendet wurde.
Die Reha kann problemlos über den HA beantragt werden.

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Ich glaube akut möchte er nicht in die Reha. Er will halt auch nicht vor die Türe... die Depressionen halt.

Danke für deine antwort

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Wenn er eh nicht in die Reha möchte, hat er ja nichts zu verlieren...

Ein Fünkchen Wahrheit ist da schon dran: wenn jemand schon sehr pflegebedürftig ist, kann es sein, dass eine Reha nicht mehr genehmigt wird, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. In seinem Fall ist das aber bestimmt nicht so. Behandelt wird er aber selbstverständlich weiterhin.
Ein PG hätte auch den Vorteil, dass er leichter mal in eine Kurzzeitpflege kann, wenn etwas ist / du im Urlaub bist oder Ähnliches.

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Hallo.

Einen Pflegegrad bekommt er nicht, wenn er nur nicht mehr den Rücken waschen kann. Hier wird nicht geprüft, was er alles im Alltag nicht mehr kann, sondern, wo er bei der Körperpflege Hilfe benötigt. Alles andere wäre wahrscheinlich als Hilfsmittel über die KK zu beantragen (Gehilfe zb).

Schau mal im Netz nach einem Pflegegradrechner, zb bei Dr. Weigel & Partner. Bei dem Rechner beantwortest Du Fragen in verschiedenen Modulen. Der Rechner spukt Dir dann aus, ob bzw Anspruch auf PG Dein Vater hat. Aber, was ändert ein Pflegegrad, bzw was erhofft Ihr Euch konkret davon?

VG

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Hallo

Man kann sehr wohl auch für nicht pflegerische Tätigkeiten einen pflegegrad erhalten, ist natürlich schwieriger wir wenn es eine körperliche Einschränkung gibt. Aber mein Vater muss .B.regelmäßig zum arzt, kann aber den weg nicht alleine bewältigen.
Ich habe so einen Rechner gemacht und fa kam raus das er einen Grad 1 hat, klar kann das der mdk auch anders sehen. Aber verlieren kann man ja nichts.
Einen Stock hat er schon lange, aber es gibt auch Erkrankungen da hilft leider ein Stock auch nichts. Er kann nicht weiter wie 500m gehen, danach ist sein Herz zu schwach. Als nicht Raucher und 30 Jahre jünger wäre er auf der Herztransplantstionsliste
LG

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Deinen ersten Satz verstehe ich inhaltlich nicht. Aber die Frage ist: Was ist sein Ziel? Was erhofft er sich vom Pflegegrad? Würde er ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

Ich würde es probieren, aber mir nichts erhoffen, zumindest nicht, wenn Du beim MDK-Termin es so schilderst wie Du schreibst. Wenn nach Prüfung nur PG 1 rauskommt, hat sich der ganze Aufwand nicht gelohnt.

Meine Tochter hatte Pflegegrad 3, mittlerweile 2. Wir haben in den letzten Jahren 3 Begutachtungen hinter uns. Sie ist körperlich nicht eingeschränkt. Bis auf Modul 1 ist sie überall vertreten.

Ich kann ja nur von dem ausgehen, was Du schreibst. Und da sehe ich "nur" Punkte im Modul 5 und wenige im Modul 3. "Nur" bezieht sich auf diesen Rechner und nicht auf Deinen Vater! Das wäre aber für einen PG zu wenig.

Aber vllt hat er eine priv. Pflegeversicherung, aus der er Ansprüche geltend machen kann? Oder vllt kann man über die Krankenversicherung Hilfen zur Fortbewegung, medizinisch notwendige Fahrten, beantragen? Aber da kenne ich mich nicht aus, habt Ihr aber bestimmt schon ausgelotet.

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Dein Vater hat dadurch keine Nachteile, ich würde es beantragen.

Wenn abgelehnt wird in Widerspruch gehen, vom VDK dabei helfen lassen.

Mein Vater ist um einiges älter, 91 und dement, hat PG 3, Höherstufung auf 4 wird jetzt beantragt.

Auch er lädt seinen ganzen Frust immer nur bei mir ab, hat selten einen guten Tag, wenn wir ihn im Betreuten Wohnen besuchen.
Bei anderen ist er sehr umgänglich, gesellig, lässt sich vom PD gut leiten.