Wann dürfen Ärzte eine Ausfallgebühr verlangen?

Es geht um einen wöchentlichen wiederkehrenden Termin innerhalb einer Gruppe.
Bei Krankheit muss 48 Stunden vorher Bescheid gegeben werden, ansonsten wird eine Ausfallgebühr von 100 Euro fällig.
Ich kann verstehen, dass Ärzte so etwas tun, wenn ein Einzeltermin abgesagt wird, aber bei einem Gruppentermin, zu dem ja andere Teilnehmer kommen, der also nicht ausfällt, da verstehe ich das nicht.

Ist das denn erlaubt? Ich kann mir das kaum vorstellen und finde 48 Stunden auch zu lang. Wo kann ich als Patient mich aber hinwenden, um zu checken, ob das ok ist?

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Das mit dem Ausfallhonorar ist so eine Sache. Prinzipiell dürfen Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen Ausfallhonorare verlangen. Die erste Voraussetzung ist, dass es einen gültigen Behandlungsvertrag gibt, die zweite, dass der Arzt keine Möglichkeit hatte, den entstandenen Verdienstausfall zu kompensieren, indem er einen anderen Patienten einbestellt. Letzteres sehe ich bei einer Gruppentherapie als fast nicht möglich - eine sich ständig ändernde Gruppenzusammensetzung ist sicher nicht förderlich für den Therapieerfolgt.
Und eine Umsatzeinbuße hat der Arzt auch bei einer Gruppentherapie. Es ist eben ein Unterschied, ob er 5 x 100€ verdient oder eben nur 4x.
Und ganz ehrlich: Wenn ich einen Sportkurs buche und einen Termin nicht wahrnehmen kann, muss ich ihn trotzdem zahlen. Geht mein Kind in die Musikschule und wird krank, muss ich trotzdem zahlen. Sogar den Kindergarten muss ich voll zahlen, auch wenn mein Kind in einem Monat vielleicht mal 2 Wochen krank ist. DENN: Die Trainer, Musiklehrer und Erzieher sind trotzdem da, die wollen ihr volles Gehalt - ob sie nur 3 Kinder unterrichten oder 4, ob sie nur 25 Kinder in der Gruppe haben oder nur 15...
Beim Arzt ist das nicht anders!

LG

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Der Unterschied zum KiGa, Sportkurs und Musikschule ist, dass wir in Deutschland eine Krankenversicherung haben...

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Und das soll jetzt die Begründung dafür sein, dass der Arzt kein Geld bekommt, wenn ein Patient nen Termin verbummelt oder zu kurzfristig absagt? Die Krankenkasse zahlt nur für Leistungen, die auch erbracht werden - und auch die teils nur sparsam.
Wenn der Musiklehrer ne Stunde rumsitzt, weil sein Schüler nicht gekommen ist oder - vielleicht sogar schon 2 Wochen vorher - gesagt hat, dass er nicht kommt, bekommt er sein Geld trotzdem. Der Arzt bekommt nicht einmal etwas, wenn der Patient einfach so ausbleibt. Wenn z.B. ein Chirurg eine OP plant, dann plant er ja nicht nur entsprechend Zeit für sich ein, er muss auch noch 1-2 Mitarbeiterinnen mit einplanen. Wenn dann der Patient nicht kommt oder kurzfristig absagt, entgeht dem Arzt nicht nur das Honorar, er muss auch noch seine Mitarbeiter bezahlen.
Der Unterschied ist also: Der Musiklehrer wird fürs Nichtstun bezahlt, der Arzt muss bei Untätigkeit auch noch seine Mitarbeiter bezahlen...

LG

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Ob das nun rechtens ist bei einer Gruppenstunde, weiß ich nicht.
Ich kenne es allerdings auch nur das mind. 24h vorher abgesagt werden muss, alles andere ist Kulanz der Therapeuten bzw. man muss ggf. eine Erkrankung nachweisen.

Ich glaube du kannst bei der Ärztekammer mal nachfragen wie es aussieht bei solchen Angelegenheiten.

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Erstmal ist die Frage, ob der Gruppentermin überhaupt von der Krankenkasse gezahlt wird, oder ob es einen anderen Träger, z.B. die Eingliederungshilfe, gibt.
Dann gibt es bei einem Gruppentermin ein genaues Therapieziel, welches eben oft nur in der Gruppe durch Anwesenheit der anderen Gruppenmitglieder erreicht werden kann. Zum Beispiel lernen Kinder mit bestimmten Behinderungsbildern in Gruppentherapie soziales Kompetenztraining. In so einer Gruppentherapie gibt es nicht selten nur 2 Personen, die Ausnahme sind schon 3 Personen - 4 oder mehr Personen habe ich persönlich noch nie in einer solchen Gruppe gesehen. Fehlt da ein Kind, kann die Therapie für alle Kinder nicht stattfinden, da das Therapieziel nicht erreicht werden kann.
Hat man im Behandlungsvertrag das unterschrieben, dass man die 100€ zahlt, ist das eine private zusätzliche Vereinbarung zwischen Therapeuten und Patient. Sowas muss man nicht unterschreiben.
Ich kenne das bei Therapieterminen auch, allerdings immer mit 24 Stunden.