Mist gebaut? Im Quartal den FA gewechselt

Hallöchen!

Ich hatte im Januar meine Krebsvorsorge beim FA. Der Termin war mein erster dort und auch der letzte. Der FA war sehr unhöflich und hat mich auch unnötig verängstigt mit einer ausage, die ich hier nicht erwähnen möchte.

Da war für mich klar, dass ich da nicht mehr hingehe.

Jetzt habe ich im Februar positiv getestet und war gestern bei einer neuen FÄ, welche die Schwangerschaft feststellte und mich dahingehend untersuchte + Mutterpass ausstellte.

Meine Freundin, der ich das heute erzählt habe meinte, ich hätte jetzt ein arges problem weil ich nicht innerhalb eines Quartals wechseln darf

Aber, es waren doch zwei unterschiedliche Behandlungsgründe, ich dachte, dass das okay wäre bzw habe ich mir da keine großen gedanken zu gemacht..

Hatte das eine von euch auch schonmal? Wird es Ärger mit der KK oder meiner neuen FÄ geben??

Liebe Grüße
Alina

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Hallo,

ich arbeite bei einer Krankenkasse.

Du hast keinen Mist gebaut. Es gibt grundsätzlich freie Arztwahl und diesbezüglich wird hier viel Halbwissen verbreitet und unnötig Angst gemacht.

Das Problem mit dem Arztwechsel im Quartal ist vor allem dann eines, wenn geplante Vorsorgeuntersuchungen anstehen, wie eben oft bei einer Schwangerschaft. Ein Teil davon kann der Arzt mit der Krankenkasse nur als Pauschale abrechnen, die nur einmal pro Versicherten pro Quartal gezahlt wird.
Der zweite Arzt würde dann diesbezüglich leer ausgehen, deshalb machen einige Ärzte das nicht mit und behandeln dann auf Privatrechnung.


Bei verschiedenen und akuten Anlässen wie Krankheit oder erstmaliger Feststellung einer Schwangerschaft spielt das überhaupt keine Rolle.

Selbst wenn es Probleme gäbe, wäre das zwischen dem Arzt und der Krankenkasse, du hast damit nichts mehr zu tun.

Wenn der Arzt dir etwas in Rechnung stellen sollte, müsste er dich vor der Untersuchung darüber informieren und du müsstest das auch unterschreiben.

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Ich klinke mich mal ein mit einer Frage an Königstyrann.
Deine Erklärung ist super, so kann man die Sache mit dem Quartal auch nachvollziehen.
Was ist aber, wenn es um eine Zweitmeinung geht? Wenn man zum Beispiel im Rahmen der Krebsvorsorge irgendwie Angst gemacht bekommt, oder sich in einer Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung abgekanzelt oder nicht ernst genommen fühlt und das Gefühl hat es wurde nicht ordentlich nach dem Kind geschaut, darf man sich dann keine Zweitmeinung holen ohne dass einer der beiden Ärzte für seine Untersuchung leer ausgeht?
Wie geht man da korrekt vor?

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Doch, natürlich kann man sich auch eine Zweitmeinung holen, aber man sollte ehrlich sein und dem zweiten Arzt das auch sagen. Der weiß dann schon, was er abrechnen kann und was nicht und welche Diagnosen er in seine Abrechnungssoftware eintragen muss oder ob er dann lieber eine private Abrechnung anbietet.

Bei akuten Problemen und da gehören auch Ängste und schlechte Gefühle dazu, kann man so oft, wie man will zum Arzt, auch zu verschiedenen.

Was man eben nicht machen kann, ist zweimal die gleiche Krebsvorsorge oder Schwangerschaftsvorsorge bei verschiedenen Ärzten machen innerhalb eines Quartals machen, aber wenn man das dem Arzt nicht sagt, oder man es zum Beispiel im Mutterpass sieht, fällt das, wenn überhaupt, erst bei der Abrechnung mit der Krankenkasse auf, was zumindest stichprobenartig geprüft wird. Dann hat nur der Arzt ein Problem.

Es liegt in der Verantwortung des Arztes, zu Beurteilen, ob eine Behandlung noch in sein Budget passt oder ob er extreme Hypochonder und Ärztehopper auch ablehnt oder nur noch privat behandelt. Als Kassenpatient muss man sich darüber keine Gedanken machen.

Was es dann auch noch gibt, ist ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren vor geplanten komplexeren und teuren Operationen, da kann man nicht beliebig oft teure Diagnostik machen lassen und die Ärzte, die man zur Zweitmeinung konsultieren darf, müssen besondere Qualifikationen auf dem betroffenen Fachgebiet nachweisen.

Bearbeitet von Koenigstyrann
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Hey!
Ich glaube (hatte das auch mal) dass das zwei unterschiedliche Abrechnungsarten sind. Also das der erste FA die Krebsvorsorge Pauschale abgebucht und die neue FÄ die Schwangerschafts Pauschale abgebucht hat.

Denke nicht, dass es da zu Problemen kommen wird.

Was anderes wäre es, wenn du bei beiden Ärzten wegen ein und der selben Sache gewesen wärst, zb Schwangerschaft.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Lieben Gruß

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Nein, du bekommst garantiert keinen "Ärger", weder mit der Krankenkasse, noch mit deiner neuen Ärztin. So ein Quatsch.

Aber hey, verrate mir doch mal in welcher Gegend du wohnst, wo man noch so leicht an Gynäkologen rankommt...ich packe schon mal meine Kisten ;-). Nein, kleiner Scherz.

Mach dir keinen Kopf, alles gut. Wann die nächste Krebsvorsorge gemacht werden kann, das weißt du ja und einzig da wäre evtl. drauf zu achten. Und da würde ich auch sagen, das ich dieses Jahr schon eine hatte. Ich (ganz persönlich) würde mir noch vom doofen Arzt das Ergebnis holen, für die Akten bei der neuen Ärztin....aber das musst du nicht.

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Ich musste bei meiner Frauenärztin unterschreiben, das ich die Behandlungen zahle, wenn ich den Arzt im Quartal Wechsel, weil die Praxis sonst auf den Kosten sitzen bleiben würde. Zummindest bei der Schwangerschaftsvorsorge bzw bei ultraschalluntersuchungen.
Wenn du da nichts unterschrieben hast und nicht drauf hingewiesen wurdest, dürften die dir eigentlich nichts in Rechnung stellen.
Ich glaube das gilt aber nicht in allen Bereichen.

Bearbeitet von Kleinemaus2024