Frage Mutter-Kind-Kur Wahlrecht

Hallo Zusammen,

ich habe bei meiner KK den Antrag auf die Kur abgegeben. Ich bin zwar nicht extrem wählerisch, aber es soll ja auch halbwegs passen. Ich hatte bei dem Antrag keine genaue Klinik angegeben. Wie ist es denn mit dem Wunsch und Wahlrecht, falls ich die Kur genehmigt bekomme? Könnte ich auch erst nach der Genehmigung einige Wunscheinrichtungen angeben bzw. anfragen oder muss ich dann eine der Kliniken nehmen, die mir die Krankenkasse vorgibt? Leider weiß ich nicht mit welchen Kliniken die Barmer Verträge hat, sonst hätte ich mal schauen können.

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Du musst keine Kur annehmen. Du hast immer freie Wahl. Mich hatte die Barmer mit der Genehmigung gefragt, wo ich hin will schickten mir eine Liste.

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Ah ok danke. Na da warte ich einfach mal ab und hoffe, dass es genehmigt wird und ich einen Platz bekomme, auf den ich nicht ein Jahr warten muss.

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Unsere Klinik belegt jetzt den Herbst nächstes Jahr, an Weihnachten sind aber noch einzelne Plätze frei.

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