Hallo,
ich versuche mich kurz zu fassen, aber da der Fall etwas komplizierter ist, wird das schwierig.
Es geht um meinen Vater (69), der vor nunmehr einem Jahr eine Hirnblutung erlitten hat. Er war zu der Zeit nach einer OP im Krankenhaus, ging morgens ins Bad, und dann hörte sein Bettnachbar nur noch einen Schlag. Herbeigerufene Pfleger fanden meinen Vater bewusstlos im Bad. Er wurde untersucht, eine massive Hirnblutung festgestellt, Not-OP, Koma, Reha... jetzt ist er 100% schwerstbehindert, gelähmt, kann nicht mehr sprechen und ist ein Vollpflegefall in Pflegestufe 2.
Niemand hat den Sturz beobachtet, aber in einem der Arztberichte stand damals dann "massive intracerebrale Blutung nach Sturz". Das klang für uns wie ein Unfall, also meldeten wir das seiner privaten Unfallversicherung, die ihm bei Invalidität eine monatliche Rente bezahlen müsste (und die könnten wir gut brauchen, denn das Heim ist teuer und die Rente nicht zu üppig). Die haben daraufhin langwierige Verhandlungen mit dem Krankenhaus gehabt, bis sie einen Bericht erhalten haben, auf Grund dessen sie dann die Ansprüche ablehnten. Im KH-Bericht steht nämlich drin, dass Papa "aller Voraussicht nach" eine Hirnblutung erlitten habe und daraufhin gestürzt sei - also erst die Blutung, dann der Sturz, daher kein Unfall. Sie führen das darauf zurück, dass mein Vater 2004 schon mal eine kleine (komplikationsfrei und folgenlos verlaufene) Hirnblutung hatte...
Jetzt komme ich endlich zu meiner Frage:
Wenn nicht eindeutig nachzuvollziehen ist, ob der Sturz auf Grund der Blutung erfolgt ist oder die Blutung durch einen - wie auch immer begründeten - Sturz entstanden ist, gilt dann nicht "in dubio pro reo"? Wer ist hier in der Beweispflicht - der Geschädigte oder die Versicherung resp. das Krankenhaus? Wir hatten eigentlich eh schon erwartet, dass die Versicherung nicht zahlt, aber so ganz kampflos wollen wir auch nicht aufgeben. Bevor wir jetzt aber hier einen Anwalt beauftragen und ggf. Kosten eingehen, würde ich schon gerne wissen, ob wir überhaupt eine geringe Chance haben.
Kennt sich da von euch jemand aus? Ich wäre für ein paar Tipps dankbar - ggf. auch "negative", ich will ja wissen, woran wir sind.
Vielen Dank schon mal!
trixi
Beweispflicht in der Unfallversicherung - Spezialisten hier?
Mehr aus dem Bauch heraus, als aufgrund von echtem Wissen:
Ich finde es wahrscheinlicher, dass durch die Blutung der Sturz ausgelöst wurde, somit also kein Unfall.
Meiner Meinung nach, seid ihr voll in der Beweispflicht, den Beweis was zuerst kam - die Henne oder das Ei! - werdet ihr nicht führen können und damit ist dann alles für die Katz.
LG H.
Auch dir vielen Dank für deine Antwort. Mal ganz unter uns gesprochen, denke ich ja auch, dass erst die Blutung war und dann der Sturz... aber ich hatte halt gehofft, dass ein kleiner Restzweifel dann doch zu Zahlungen führen könnte... naiv wie ich nun mal bin.
Na ja, jetzt werden wir mal das mit dem Rechtschutz prüfen und dann ggf. mal einen Anwalt fragen.
Bin übrigens auch TV- und Serienjunkie, aber das nur am Rande erwähnt
Grüßle
trixi
hallo!
ich denke auch ihr müsst beweisen..
seid ihr rechtsschutzversichert? ..dann würde ich aber auf alle fälle einen anwalt fragen...
lg
moni
Hallo Moni,
ja, mein Papa hat eine Rechtschutzversicherung - allerdings beim gleichen Versicherungsunternehmen wie die Unfallversicherung... könnte möglicherweise ein Problem sein... das müssen wir erst noch prüfen.
Schade, ich hatte gehofft, dass z. B. die Ärzte im KH beweisen müssen, dass erst die Blutung und dann der Sturz war. Letztlich ist ja eh klar, dass das keiner beweisen kann - weder in die eine, noch in die andere Richtung. Aber wenn ein Restzweifel bestünde, dachte ich, dann würde vielleicht im Sinne meines Papas entschieden.
Na ja, so ist's halt im Leben - man zahlt und zahlt, und es zahlt sich nicht aus.
das glaub ich dir..
also ich hab meine rechtsschutz auch beim selben versicherungsunternehmen wie die anderen, aber ich kann genauso gegen das unternehmen klagen!
..naja und wenn du dich mal in die lage der versicherung versetzt, dann kannst du verstehen, dass sie natürlich versuchen nicht zu zahlen... das ist der job des sachbearbeiters..
aber vielleicht hast du glück und dir hilft die aussage am bericht "gehirnblutung nach sturz" - vielleicht kann der anwalt daraus was machen...
lg
moni
Ohne einen Anwalt, der sich in Versicherungsrecht auskennt, kommt ihr nicht weiter. Die Versicherungen wissen, dass die Versicherten meistens die Kosten scheuen und spielen auf Zeit. Freiwillig zahlen die nichts.
Ergo: Anwalt und Gericht.
Alles Gute
Manavgat