Hallo ihr lieben.
meine frage steht im runde schon da...
würd ganz gern wissen,ob ich (allein sorgeberechtigt) ein gemeinsames sorgerecht mit dem stiefvater,also meinem mann,ausüben kann?!
könnte ich zum jugendamt oder standesamt gehen und ihm das sorgerecht übertragen,obwohl er nicht der leibliche vater ist?
zum erzeuger haben wir keinen kontakt,er zahlt auch keinen unterhalt,das macht mein mann.
danke schonmal für die antworten
lg nadine
kann ich das Sorgerecht an den Stiefvater abgeben???
er müsste das kind dann "adoptieren". bin sebst so ein fall. meine mutter liess sich damals von meinem leiblichen vater scheiden. hatte das alleinige sorgerecht. lernte dann meinen jetztigen vater(stiefvater) kennen, und er "adoptierte" mich. ich habe auch seinen nachnamen angenommen als meine mutter ihn heiratete.
schöne grüsse
http://www.finanzxl.de/lexikon/Sorgerecht_(kleines).html
Jetzt hat dein mann das sogenannte Kleine Sorgerecht. Umd das volle Sorgerecht zu haben, müßte er dein Kind adoptieren.
sparrow
ganz herzlich dank für die antwort...
lg nadine
Gerne
Dinge des alltäglichen Lebens und in Notsituationen, wo du nicht zugegen bist- kann er entscheiden. Und das ist wichtig.
sparrow