Wer muß Beerdigungskosten tragen.

Der Bruder von meiner Bekannten ist leider letzte Woche im Alter von 32 Jahren plötzlich gestorben.
Der Bruder hat 2 minderjährige Kinder (11 & 7) und hatte eine Lebensgefährtin (Mutter der Kinder) -seit 12 Jahren.

Rechtmäßige Erben laut Gesetzt sind ja in 1.Ordnung die eigenen Kinder.
Meine Bekannte ist Momentan etwas überfordert und natürlich traurig (sie hatte lange keinen Kontakt zum Bruder)
Was muß Sie machen?
Muß Sie die Beerdigungskosten tragen?
Bitte um Rat.
gruß bocky

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Als mein Schwiegervater im Juli gestorben ist haben wir uns die Kosten mit der Lebensgefährtin geteil.
Wenn der Verstorbene eine Lebensversicherung oä hatte kann man,wenn man das den will, das Geld dann für die Kosten nehmen. War bei uns der Fall da Schwiegervater sonst nichts hinterlassen hat.

LG

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Die Beerdigungskosten werden in erster Linie aus dem Nachlass, also aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt. Gibt es evtl. ein Testament zu Gunsten der Lebenspartnerin ? Dann zahlt diese die Kosten aus dem Nachlass.

Hatte der Verstorbene kein Vermögen, sind die nächsten Angehörigen dran, wäre hier also die Kinder. Bevor die Kinder jedoch als minderjährige Schulden machen, muss erst das Vormundschaftsgericht zustimmen.
Schlagen die Kinder nach Rücksprache mit dem Vormundschaftsgericht das Erbe aus, sind die nächsten Verwandten dran, sprich: Eltern. Leben die Eltern nicht mehr oder schlagen auch sie das Erbe aus, die Geschwister. u.s.w.

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Danke für die Antworten.

Die Verhältnisse sind echt komisch.
Der Kontakt zwischen meiner Bekannten und ihrem Bruder war bis kurz vor seinem Tod abgebrochen (da ist wohl auch die Lebensgefährtin ihres Bruders schuld dran).
Nun ist es so, dass der Bruder tod ist und die Lebensgefährtin nix zahlen will und kann. Sie macht sich keine Gedanken über die Kosten o.ä.
Sie versucht lediglich Provit zu schlagen, sie hat den Strebergarten verkauft, das Auto auf ihren Namen umschreiben lassen... Sie ist wohl der Meinung dass das ok ist, nur zahlen soll meine Bekannte die Beerdigung, damit will sie sich nämlich nicht befassen.
Sowas muß doch rechtlich geregelt sein.
Das ist so wie es im Moment aussieht einfach nur unfair.

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Wer kümmert sich denn um die Organisation der Beerdigung?

Daß sie das Auto auf ihren Namen schreiben läßt ist nicht wirklich falsch, denn es wurde sicherlich auch mit ihrem Geld bezahlt - und wenn nicht, dann hat sie eben dafür was anderes beazhlt, was zum gemeinsamen Leben gehörte. Ich finde solche Anschaffungen wir Autos, Häuser usw. gehören beiden (wenn es im Laufe der Beziehung gekauft wurde) auch wenn nur ein Name als Eigentümer eingetragen ist.
Sie hat den Garten verkauft? Eigentum oder Pachtland? Sowas wird bei und "im Osten" ziemlich billig gehandelt. Wenn es kein Bauland ist, dann bekommt man nur sehr wenig Geld dafür - reicht bestimmt nicht, um eine Beerdigung davon zu bezahlen.

Aber was ich an der Sache ganz schlimm finde: Wie kann ich mich weigern, die Beerdigung für einen geliebten Menschen zu bezahlen???



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Hallo!
Du schreibst nicht, was mit seinen Eltern ist. Die sind auch in gerader Linie mit dem Verstorbenen verwandt und somit erbberechtigt.
Sollten sie schon verstorben sein, ist das natürlich nicht möglich#hicks

Gruß Angi 05

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Eltern erben nicht, wenn Erben erster Ordnung (Kinder) vorhanden sind.

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aha, das wußte ich ja gar nicht

ich kenne das vom Unterhalt so, dass sowohl Kinder wie auch Eltern zum Unterhalt verpflichtet werden können und habe das wohl auf das Erbrecht umgelegt

Man lernt nie aus und sollte vielleicht nicht überall seinen Senf dazu geben...

Angi o5, die sich jetzt besser raus hält

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über die beerdigungskosten generell gabs ja schon gute antworten, aber man kann auf jedenfall noch die versicherungen checken, obs da ne absicherung gibt oder in der firma des mannes nachfragen. bei uns bezahlt die firma fast due kompletten beerdigungskosten für kollegen, die vor der rente gestorben sind(auch durch unfälle oder selbstmord)

fragen kostet nichts und man bekommt oft viel nützliche hilfe hilfe

Birgit

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Wow, das sind ja jetzt viele Meinungen.
Also, die Eltern meiner Bekannten sind leider schon seit Jahren Tod.
Wie ich schon geschrieben habe, sind das komische Verhältnisse da.
Die "Lebensgefährtin" ist leider sehr berechnend.
Liebe war da seit langen nicht mehr mit im Spiel (war wohl eher eine Zweckgemeinschaft), sie konnte 3 Tage später auch schon zum Dorftanz und hat wohl täglich bis spät abends besuch. Sie hat sich nie um finanzielle Sachen gekümmert, weil sie noch nie mit Geld umgehen konnte, das hat alles der Parner erledigt, weil sie wohlmöglich alles nur für Blödsinn & Klamotten & Handy ausgegeben hätte.
Sie beiden hatten ja auch nicht wirklich viel, denn Arbeiten konnte Er nicht und Sie Wollte NIcht.Sie war seit der Ausbildung vor ca. 12 Jahren nicht mehr arbeiten.
Viel Geld hatten beide somit auch garnicht zur Verfügung (Harz 4)
Den Strebergarten hat Sie aber, obwohl er Familienpacht seiner Familie, war sehr teuer verkauft- waren meherer Interessenten.
Bei dem Auto hab ich leider keine Ahung.
Aber es ist alles so traurig, ihr Partner stirbt, Sie "krallt" sich alles, macht sich keine Gedanken um irgendwelche Behördengänge oder Beerdigungsvorbereitungen usw.
Das macht jetzt zwangsläufig meine Bekannte allein.
Den beiden Kindern geht es auch psychisch sehr schlecht, die große (11) hat wohl schon zu meiner Bekannten gesagt: "Mutti kümmert sich garnicht mehr um uns". Der kleine (7) ist plötzlich etwas verstört, kann es nicht realisieren und nässt jede Nacht ins Bett.
Wie kann man so sein, wenn der Partner stirbt.
Ich bin auch nicht mit meinem verheiratet, würde mich aber 100%ig um alles kümmern - auch Kostenmäßig.
Naja.
Meine eigentliche Frage war ja, wer nun Erbt und die Beerdigungskosten "rechtlich" tragen muß.
Die eigenen Kinder sind ja Erben 1.Ordnung, aber da beide noch minderjährig sind, kann man die beiden ja nicht mit den Beerdigungskosten belegen.

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Wenn beide Hartz 4 waren - vielleicht steuert das Amt was bei? Da sollte Deine Bekannte mal fragen.