Hallo, nach fünf Wochen löst sich die komplette Sohle eines Siefels von NKD. Das müssen die doch zurücknehmen oder?
Hab allerdings nur den Karon mit Preis drauf und den Kontoauszug. Da sieht man ja nur eine Summe und die ist höher als der Stiefel, weil ich noch etwas anderes gekauft habe.
Was meint ihr, nehmen die den zurück, eh schon wegen den fünf Wochen und wegen dem Bonß
Danke alex
Umausch NKD?! Hab nur Kontoauszug, kein Bon...aber Karton
Ein Versuch ist es Wert!
siehe meinen Beitrag von gestern!
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=11&tid=1155595&pid=7430074
Ich würde den Kontoauszug als Beweis nehmen.
Lieben Gruß
Sorry, ich will ja keinen Streit aber bei Dir hat es nicht unbedingt geklappt, weil Du im Recht warst, sondern weil Penny grundsätzlich ALLES EGAL IN WELCHEM ZUSTAND OHNE BEGRÜNDUNG innerhalb einer bestimmten Zeit (3 Monate?) zurück nimmt.
Nichtsdestotrotz ist es einen Versuch wert in diesem Fall.
Gruß,
MM
Hallo Alex,
Du hast ein Recht auf Gewährleistung gegenüber dem Händler (Umtausch ist was anderes).
Du mußt nur den Zeitpunkt des Kaufes nachweisen können (Kontoauszug, Zeugen,...)- eine Pflicht zum Vorzeigen eines Kassenzettels besteht nicht (macht es i.d.R. aber einfacher), eine Originalverpackung etc ist ebenfalls nicht erforderlich.
Die Gewährleistungspflicht des Händlers berträgt 2 Jahre wobei die Nachweispflicht, daß ein Materialfehler vorliegt, nach 6 Monaten auf Dich übergeht.
Der Händler muß die Ware nachbessern (Sohle neu befestigen) oder für Ersatz (-> Dein Umtausch) sorgen. Der Händler kann jedoch darüber entscheiden ob er nachbessert oder austauscht.
Nach 2 gescheiterten Nachbesserungsversuchen kannst Du den Kauf rückgängig machen.
Gruß, Multivitamin
hallo,
ich hatte bei NKD nicht mal den kassenzettel, kein kontoaszug nichts.
bin mit ner jacke hin und habs geld wieder bekommen. ohne wenn und aber.
also ich kann es dir net sagen.Ich arbeitet ja selber in einen FACHMARKT aber wenn ein Kunde mit defekter ware zurück kommt nach paar wochen und kein bon hat dann verfällt bei uns die garantie.Logisch oder?
Aber bei stiefeln gibt es keine garantie ist da was Technisch dran?nein.
der Händel bei NKD ist höchstes verpflichtet den neu zu machen die sohle meine ich.mehr auch net aber geld wirst du bestimmt net zurück bekommen der stiefel ist ja ein gebrauchsgestand und wer verkauft einen stiefel der schon getragen wurde nocheinmal nachden die sohle wieder heile ist?
Naja viele hat er denn gekostet?vielleicht spricht der preis ja auch für sich
Versuchen kannst du es ja...viel glück
>>Ich arbeitet ja selber in einen FACHMARKT aber wenn ein Kunde mit defekter ware zurück kommt nach paar wochen und kein bon hat dann verfällt bei uns die garantie.Logisch oder?<<
Nein nicht logisch! Es gibt höchstrichterliche Entscheidungen wonach der Kunde nur beweisen muß (Kontobeleg, Zeugen) wann er die Ware gekauft hat und der Händler dann verpflichtet ist, die Ware auch ohne Kassenbeleg zu reparieren, zurückzunehmen, etc.
Für mich läßt es sehr auf die 'Seriösität' des Fachmarkts schließen, wenn Mitarbeiter nicht über die Rechtsprechung informiet werden und als Kunde würde ich dort nichts kaufen.
Viele Grüße
Trollmama