Ebay:Käufer will mich anzeigen

hallo

nun frage ich mal euch ebay profis.
Vorab sorry für die kleine schrift hab meine kleine auf dem arm.

habe ein funkgerät verkauft.dieses haben wir kurz benutzt als babyphone.war nicht das richtige also wieder verkauft.
bei uns ging das teil einwandfrei.

nun kam der käufer es würde nicht funktionieren.er hat es vom elektriker prüfen lassen usw.
ich war so kulant hab es zurück genommen,was ich ja als privater verkäufer nicht muss.habe ihm geschrieben da sich nur den kaufbetrag erstatte.
nun kam heute das zeug zurück und ich frage nach seiner bankverbindung.meint der herr doch .er bekäme noch 8€ versand extra weil er ja 2mal versand bezalht hat.

nun sage ich ihm,das man bei keinem versandunternehmen oder verkäufer die versandkosten bei nicht gefallen o.ä. zurück bekommt.
ich ihm seine 11€! überweise und das dann für mich erledigt ist.

Schreibt er nun das er mich anzeigt,und ich hoffentlich draus lerne.

was meint ihr?
ich denke ja das die den bei der polizei auslachen und hab ihm das geschrieben:

machen sie das,wenn sie meinen das sie im Recht sind.
Ein privater Verkäufer,der etwas verkauft mit dem Bewusstsein,das die Ware funktioniert.
Dann so kulant ist,die Ware ohne Überprüfung auf den von ihnen besagten Defekt zurück nimmt und den Kaufpreis erstattet.
Was möchten sie denn nun Anzeigen?Das ich die Versandkosten,die ich ja bezahlt habe um ihnen das Päckchen zu schicken ihnen nicht erstatte?Also möchten sie einen mich betreffenden Streitwert von 4,10? anzeigen?
Melden sie es doch Ebay,die haben doch extra Seiten,wo man Streitfälle melden kann.

muss ich mir irgendwelche sorgenmachen?
ebay kann ich es nicht melden,weil ich heute früh schon gesendet habe das wir die transaktion nicht durchführen.

?????
lg julia

1

Hi!

Erstmal ne andere frage:

Hast Du das funkgerät jetzt nochmal getestet??

LG Janine

9

hallo

ja habe ich es funktioniert tadellos.
wie auch schon vor dem versand.

dies habe ich ihm auch geschrieben---

nun möchte er mich anzeigen weil ich ihn als lügner bezichtigt hätte.
habe nur geschrieben,das es bei uns funktioniert.

ich sag ja leute gibts....

LG

2

wegen 4,10€ nen Aufstand machen#augen#klatsch

ich denk auch die Polizei wird ihn auslachen.´

Mach dich nicht verrückt ich glaub nicht das der mit seiner tollen Anzeige weit kommt geschweigedenn irgendwas damit erreicht.

Leute gibts......zes, zes....#augen

3

Denke wenn Du in Deiner Auktion darauf hingewiesen hast das es ein Privatverkauf ist und Du keine Gewährleistung übernimmst passiert nichts.. Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen..

4

Hallo Julia,

lass dich nicht kirre machen... laut Fernabsatzgesetz trägt bei einem Warenwert unter 40 € der Käufer die Versandkosten.

LG

Turbohexe

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Hallo,

diese Auskunft ist für diesen Fall gleich mehrfach fehlerhaft und somit unbrauchbar.

mork

5

Hallo,

wenn er es prüfen lassen hat, hat er bestimmt auch einen Prüfbericht das das Gerät schon länger defekt ist.

Ist es so musst du auch das Porto 2 mal erstatten.

Das mit der Gewährleistung heißt ja nur das du nicht für Defekte haftest die erst später entstehen.

Die Polizei wird in auch nicht auslachen, weil die meisten Dienststellen schon Abteilungen nur für Ebayfälle haben.
Da geht es manchmal um nur einen Euro. Je mehr die Dienststellen zutun haben um so mehr Beamten bekommen sie.

LG
Blume82

6

Immer wieder lustig zu sehen was manche denken wofür die Polizei da ist.

Der Käufer kann ja gerne zur Polizei gehen, helfen wirds ihm mit Sicherheit nicht.
Es scheint sich aber mittlerweile als Standard etabliert zu haben, wenn man bei Ebay etwas nicht bekommt, zur Polizei zu rennen und rumzuflennen, obwohl die dafür nunmal so gar nicht da sind.

Auch wenns den einen oder anderen langweilt, will ich mal kurz erläutern warum das mit der Polizei völliger Blödsinn ist.

Wir müssen in Deutschland 2 Sachen voneinander ganz strikt trennen und zwar:
Strafrecht und Zivilrecht.

Strafrecht ist STAAT gegen BÜRGER
Zivilrecht BÜRGER gegen BÜRGER
Das mal ganz grundsätzlich und einfach.

Nun muss man mal in sich gehen und sich fragen lassen, ob man sich denn bei einer Aktion (hier die Ebay Sache) STRAFBAR gemacht hat.
Das kann man in dem hier geschilderten Fall schonmal grundsätzlich ausschließen.
Nun denn, aber für genau den Fall ist die Polizei AUSSCHLIEßLICH zuständig, für die strafbaren Handlungen eines Bürgers und entsprechende Hinweise (Anzeige) entgegenzunehmen und der Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Für den hier geschilderten Fall ist aber nunmal der Staat und entsprechend die Polizei der völlig falsche Ansprechpartner.

Hier gibt es einzig und alleine die Möglichkeit seinen vermeintlichen Anspruch (den ich hier nicht sehe) mittels zivilrechtlichen Möglichkeiten geltend zu machen.
Das heißt, der gute Mann muss wegen den 8,-€ Porto zu einem Anwalt rennen und per Mahnbescheid und/oder zivilrechtlicher Klage versuchen das Geld von einem zu holen.
Kann er natürlich auch ohne Anwalt probieren.
Er muss aber erstmal in Vorkasse treten, soll heißen, Anwalt und Gerichtsgebühren berappen, bevor sich überhaupt einer bewegt.

Wie realistisch das ist muss jeder selbst beurteilen ob die Gegenseite so etwas macht ;-)

Im übrigen mal auch so als Grundsatz, wenn ein Ebay Verkäufer sich strafbar gemacht hat,vorsätzlicher Betrug z.B., dann hilft einem die Polizei/Staatsanwaltschaft nicht dazu das Geld wiederzubekommen, eher das Gegenteil ist der Fall.
Wird der Betrüger bestraft, dann muss der Betrüger eventuell nach einem Strafverfahren ne Geldstrafe an den Staat bezahlen.
Um das betrogene Geld muss man sich selber kümmern, zivilrechtlich natürlich, wenn nun der Betrüger aufgrund der Geldstrafe kein Geld mehr hat, ratet mal wo ihr bleibt.
Ganz genau, Pech gehabt und man kann sich mit einem gerichtlichen Schuldtitel den Allerwertesten abwischen ;-)


So, nun habe ich hier genug geschwafelt, mir würde als Verkäufer,die Sache hier Meilenweit daran vorbei gehen, wo die Sonne nicht hinscheint.

Gruß
Demy

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Hallo

Danke für deine antwort.
So sind jetzt wohl viele außer mir mal aufgeklärt und wissen wa sie von solchen querulanten halten sollen.

LG

7

Hallo,

hier ist der Käufer absolut im Recht.

Wenn das Gerät nachweislich defekt ist, musst Du dem Käufer 2x Versandkosten erstatten (neben dem Auktionspreis):
1x die ursprünglichen Versandkosten plus die Kosten für die Rücksendung an Dich.

Wenn das Gerät kaputt ist, hat es auch nichts mit Kulanz zu tun, wenn Du es zurücknimmst.

Gruß,
Julia

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Hallo

er hat behauptet,das es kaputt sei.
es funktionierte vor dem versand.

wenn es während dem versand kaputt gegangen wäre,müßte ja das post unternehmen haften,da versichter versand.

nun funktioniert es aber bei uns einwandfrei.
von daher hat ihm die ware wohl einfach nicht gefallen.

einen nachweis das es defekt sein soll,hat er ja auch nicht vorgelegt.

LG

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Na dann bist du auf der sicheren Seite und hast nichts zu befuerchten. Heb alles auf und gut ist (Mailkontak, Kontoauszuege, ...). Im schlimmsten Fall hast du nochn Papierkrieg vor dir, aber in den seltensten Faellen machen die Leute mit ihren Drohungen ernst.

LG Juliane

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