hallo
also folgendes wir haben einen brief vom landgericht bekommen, es geht um einen verkehrsunfall.
dort steht drin
landgericht beschluss und der streitwert also z.b 12000 €
nach diesen brief kam ein weiterer wo nichts mehr von dieser summe drin steht .
sondern nur eine einmahlige zahlung von 750 € ,
beide briefe sind vom landgericht!
also was bedeutet denn eigentlich das wort beschluss ?????
wäre lieb wenn ihr mir weiter helfen könntet .
danke
blöde frage was bedeutet das wort beschluss ?
Hallo,
Beschluß bedeutet sóviel wie Urteil!
Beschluß bedeutet, dass etwas BESCHLOSSEN worden ist.Eben, dass Du diese Summe bezahlen mußt!
LG Samira
NEEEEEEEEEEIIIIN, ein Beschluss ist eben KEIN Urteil! Entscheidungen des Gerichts sind beide, aber ein Urteil ergeht in einer Verhandlung, ein Beschluss kann aber auch einfach auf dem Schreibtisch im Büro des (z. B.) Rechtspflegers (der in Verhandlungen nichts zu suchen hat) ergehen.
LG
Steffi
Hallo Steffi,
jetzt habe ich auch eine kurze Frage dazu. Kann der Beschluss vom Rechtspfleger ergehen oder kann der auch vom Richter ergehen?
Wir haben einen Beschluss erhalten, dem eine Verhandlung vorausging. Allerdings wurde ein Vergleich geschlossen. Ergeht bei einem Vergleich immer ein Beschluss oder gibt es da auch schon mal ein Urteil?
Schon mal Danke im Voraus
Gruß Black
Hallo!
Was stand denn noch so im Beschluss drin?
Ein Beschluss ist eine gerichtliche Entscheidung. Aber es ist kein Urteil. Ist ne Formgeschichte.
Der Streitwert ist nur der Wert des Verfahrens, nach dem sich die Kosten richten.
Der nächste Brief war dann wohl eure Kostenrechnung für die Gerichtskosten (750 Euro), oder?
LG
Steffi
erstmal danke für die schnelle antwort.
alsoooooo ......
im ersten beschluss hieß es , der streitwert wird wie folgt festgesetzt :
dann halt die summen
und im zweiten brief stand folgendes drin ....
urteil :
die klage wird abgewiesen und uns steht eine einmahlige zahlung von 750 euro zu!
aber das ist ja jetzt klar wenn du schreibst das ein beschluss noch lange kein urteil ist *heul
aber danke dir für die auskunft.
lg jessica
Hallo,
habt Ihr keinen Anwalt?
Ich versteh das "heul" nicht - seid Ihr davon ausgegangen, dass Ihr das bekommt, was im Streitwertbeschluss drinsteht? Da wird nur der Wert des Verfahrens festgelegt. Mehr nicht. Das steht aber auch unmissverständlich drin...
In einem Beschluss wird das festegelegt, was nicht dirket mit dem Verfahren zu tun hat. Der Streitwert dient hier z. B. zur Ermittlung der Kosten für Anwälte und Gericht, hat aber nichts mit der Verurteilung selbst zu tun.
In dem anschließenden Urteil wird auf das eigentliche Verfahren eingegangen, der Beschuldigte wird wegen seines Vergehens verurteilt oder freigesprochen.
Gruß