Hi
Bin selber Arzthelferin und habe dennoch eine Frage.
Wird bei den Befufsjahren die Ausbildung mitgezählt? Stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
Danke für eure Antworten
LG Verena
Ist eine MFA hier?
Hallole,
MFA..........musste erst mal überlegen was das ist...
Ich arbeite erst seit Januar wieder nach der Elternzeit.
Ich muss mich noch an die neue Bezeichnung gewöhnen.
Hier das habe ich für dich gefunden:
Die Berufsjahre zählen vom Ersten des Monats an, in dem die Prüfung zur / zum Medizinischen Fachangestellten / Arzthelferin bestanden wurde. Die Berufsjahre der Sprechstundenschwestern, Sprechstundenhelferinnen und Krankenschwestern in den neuen Bundesländern werden anerkannt.
Unterbrechen Medizinische Fachangestellte / Arzthelferinnen ihre berufliche Tätigkeit wegen Erziehungsurlaub/Elternzeit, so ist diese Zeit zur Hälfte auf die Berufsjahre anzurechnen.
Hat die Medizinische Fachangestellte / Arzthelferin vor ihrer Ausbildung eine berufsnahe Tätigkeit ausgeübt, so ist diese Zeit zur Hälfte auf die Berufsjahre anzurechnen.
Werden Angestellte ohne Lehrabschlussprüfung gem. Protokollnotiz I Medizinischen Fachangestellten / Arzthelferinnen gleichgestellt, so sind die ersten zwei Jahre der Berufstätigkeit bei der Ermittlung der Berufsjahre nicht anzurechnen. Die Berufsjahrberechnung gemäß § 11 (2) Satz 3 des Manteltarifvertrags vom 12.09.1997 gilt für alle Arbeitsverträge, die ab dem 01.11.1997 abgeschlossen werden. Für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01.11.1997 bestanden haben, gelten die Regelungen des § 10 (2) Satz 3 des Manteltarifvertrages vom 16.09.1992.
Quelle: http://www.aerztekammer-nordrhein.de/htmljava/c/arzthelferin/gehaltstarifvertrag.htm
Liebe Grüße
Simone
Hallo!
Nein...schön wär´s... *seufz*
LG Petra vonner Post
Hallo,
Nein, was ich aber schön finden würde. Wenn wir Arzthelferin uns auch so nennen dürfen. Aber das dürfen die erst seit 2006 und die erst in der Ausbildung stecken.
Der Name ist aber schöner als Arzthelferin.
Lg anne