wer kennt sich aus alg2 und kinderbetreuung

hi
hoff ich bin mit meiner frage hier richtig.
also es ist so mein mann ist zur zeit alleinverdiener und ich zur zeit im erziehungsurlaub.mein kind is 14monate alt.

jetzt hab ich die möglichkeit bekommen wieder arbeiten zu gehen.Ich hatte zwar ausschau nach einen job gesucht wo ich ca ab 16:30anfangen kann zu arbeiten aber da hab ich nix gefunden leider.

ich könne ab 14uhr anfangen zu arbeiten das würd aber bedeuten dasich jemand brauch der ca 2-3std aufpaßt bis mein mann daheim is und die betreuung weiter macht.

die kindergärten in unserer umgebung sind alle überfüllt und haben vorraussichtlich erst nächstes jahr wieder platz.

wie ist es wen ich jetzt z.b jemand aus dem internet suche der ca 2-3stunden aufpaßt würde dies die arge evtl zahlen oder müßte ich selber für aufkommen?

leider hab ich keine freunde die aufpassen könnten und meine mutter die aufpassen könnte macht es nicht weil sie anscheinend kein interesse an ihren enkel hat.:o(

welche möglichkeit gäbe es sonst?ausser zuhause zu bleiben

1

Wende dich an das Jugendamt und frage nach einer Tagesmutterbetreuung. Die Kosten können übernommen werden, ist einkommensabhängig.

LG H. #klee

2

Hallo,

ich kann Dir nur als Beispiel sagen, wie es in Hannover ist.

Du kannst Dir eine Tagesmutter suchen (die beim Jugendamt anerkannt sein muss, qualifiziert muss sie nicht unbedingt sein, sie verdient dann aber weniger). Irgendwer zum Aufpassen ist NICHT möglich.
Du läßt Dir dann von Deinem Arbeitgeber ein Formular über die Stunden ausfüllen und beantragst dementsprechende Betreuungszeiten beim Jugendamt.
Das Jugendamt bezahlt die Tagesmutter dann direkt und ihr bekommt eine Kostenrechnung.
Bei der Rechnungsstelle kann man dann Ermäßigungen (es ist möglich bis auf 0 Euro Eigenanteil runtergerechnet zu werden, je nach Haushaltseinkommen) beantragen.
30,- Zuschuß bekommt jeder, aber gerade Gutverdiener verzichten darauf, da man sich finanziell komplett nackig machen muss.

Gruß,
Julia

3

Hallo,

noch was:
Wenn Ihr ergänzendes Alg II bekommt, benötigst Du für die Kostenübernahme (die Höhe kommt, wie gesagt, aufs Haushaltseinkommen an) durch des Jugendamt ein sogenannte Dringlichkeitsbescheinung von Deinem Sachbearbeiter beim JobCenter.

Gruß,
Julia