Hallo,
mein Sohn würde etwas erben von einem enternten Verwandten seines Vaters.
25 Leute haben das Erbe ausgeschlagen, der nächste Erbe wäre also mein Sohn.
Nachdem so viele das Erbe ausgeschlagen haben, muss die Sache ja einen Haken haben. Es hätten sicher nicht so viele das Erbe ausgeschlagen wenn Vermögen da wäre
Also wollte ich das Erbe für meinen Sohn auch ausschlagen. Dafür musste ich was unterschreiben und das ging zum Familiengericht wegen einer Genehmigung.
Gestern kam dann endlich der Brief vom Familiengericht. Sie erteilen Genehmigung für die Erbausschlagung
Angebelich wäre der Herr ..... nicht überschuldet also kann die Genehmigung nicht erteilt werden
Ich soll eine Überschuldung nachweisen, andernfalls muss ich das Erbe für meinen Sohn annehmen. Ja wie soll ich das Nachweisen wenn ich diesen Menschen nicht mal kenne? Nicht mal der KV kennt ihn richtig. Auch der KV und seine ganze Familie haben das Erbe ausgeschlagen also MUSS da ein Schuldenberg da sein
Wie soll ich das denn beweisen?
Muss ich das Erbe jetzt wirklich annehmen und vielleicht mein restliches Leben Schulden für ne Eigentumswohnung abbezahlen?
Ich hab nur drei Wochen Zeit eine Überschuldung nachzuweisen
Weiß jemand nen Rat?
Oder kann man ein Teilerbe annehmen und den Rest ausschlagen?
lg uggl
Will Erbe ausschlagen und darf nicht! Weiß jemand Rat?
Hallo,
hast du denn mal die anderen 25 gefragt,warum sie das Erbe nicht antreten wollten?
LG
Ich habe den KV gefragt, der ja auch das Erbe ausgeschlagen hat. Er meinte dass der Herr ..... Schulden im 5 stelligen Bereich hat.
Aber beweisen kann ich es nicht
Am Montag werde ich versuchen meine Anwältin zu erreichen. Ich seh nicht ein für Schulden aufzukommen von jemandem den ich gar nicht kenne.
Ist ja auch liebreizend vom KV....
Geh ganz schnell zum RA/Notar und lasse dich beraten--so kann das doch nicht laufen
Vielleicht stimmt es auch gar nicht,wenn das Gericht nichts derartiges feststellen konnte?!
Lass Dich ganz schnell beraten, von einem Anwalt oder Notar - das kann so nicht stimmen...
Als meine Mutter starb, haben alle Kinder und Enkel und die MÜtter für die minderjährigen Kinder das Erbe ausgeschlagen, weil wir VERMUTET haben, dass das Sozialamt mit Forderungen kommen wird. Wir wußten es nicht sicher.....Kein Mensch oder Gericht kann Dich meiner Ansicht nach zwingen, ein Erbe anzunehmen !!! Geh am Montag gleich zu einer Beratung, da ist was komisch...
LG Moni
Das denk ich auch - zumal ein ausgeschlagenes Erbe ja an den Staat fiele, wenn denn da was zu holen wäre.
Warum sollte man gezwungen sein, ein nicht überschuldetes Erbe anzunehmen....
Ich denke, da stimmt was nicht - im zitierten Satz war auch schon ein Widerspruch. Vielleicht hat die TE einfach nur etwas mißverstanden.
LG
hi,
ich denke es ist euer gutes recht das erbe auszuschlagen.
meine eltern haben auch mal für mich eins ausgeschlagen und es war überhaupt kein problem.
nehmt doch mal kontakt zu den anderen erben auf und fragt nach... wenn ihr nicht weiter kommt würde ich euch raten auf jeden fall einen anwalt zu konsultieren.
die erstberatung ist nicht teuer und wird euch auf jeden fall helfen.
mfg
tine
nabend
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/fzr/wochenthemen/index.html?thema=wochenthema200546.html
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/_buch/bgb_erbrecht.htm
auf jeden fall ab zum anwalt damit
olle colle
danke
nur wie soll ich rausfinden ob der mensch was hatte oder nicht?
laut verwandten hatte er schulden, im nachlassschreiben steht aber nur der wert der eigentumswohnung von 77.000 euro und schulden im wert von 2000 euro.
woher soll ich denn wissen ob die wohnung abbezahlt wurde oder ob sonstige schulden auf verschiedenen konten sind
Hab hier mal was kopiert...wobe ich das Gesetz auch nicht wirklich vestehe:
"§ 1643 Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
(1) Zu Rechtsgeschäften für das Kind bedürfen die Eltern der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen nach § 1821 und nach § 1822 Nr. 1, 3, 5, 8 bis 11 ein Vormund der Genehmigung bedarf.
(2) Das Gleiche gilt für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses sowie für den Verzicht auf einen Pflichtteil. Tritt der Anfall an das Kind erst infolge der Ausschlagung eines Elternteils ein, der das Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil vertritt, so ist die Genehmigung nur erforderlich, wenn dieser neben dem Kind berufen war.
(3) Die Vorschriften der §§ 1825, 1828 bis 1831 sind entsprechend anzuwenden."
Ich an deiner Stelle würde mich zwecks Beratungsgespräch schnellstens an einen Fachanwalt für Erb- bzw Familienrecht wenden...schildere mal den Fall und ekundige dich, wo du besser aufgehoben bist.
hallo,
wieso können 25 personen das erbe ausschlagen und du nicht ? sehr komisch geh mal zu einem rechtsanwalt für erbrecht !
lg,
hexe
Weil die andren Leute alle volljährig sind und mein Sohn nicht
Nachdem ich nicht erbe sondern nur mein Sohn, kann ich das erbe für ihn nicht einfach so ausschlagen sondern brauche die Genehmigung vom Familiengericht
Das lief bei uns in der Familie völlig anders ab.
Da wurde das Erbe für die minderjährigen Kinder genau wie für die Elterm beim Notar ausgeschlagen und es kam nichts nach.
Gruß,
phoe-nix
Das schöne daran ist, nicht du erbst den Berg Schulden sondern dein Sohn! Er startet dann mit einem Berg Schulden in sein Leben!
Ich habe damals, auch ein Erbe für meine Tochter ausgeschlagen. Ihr Vater verstarb. Ich wusste das er unmengen Schulden hatte! Ich bekam ein Brief vom Gericht in dem Stand, das, wenn ich mich nicht innerhalb des so und so Zeitraum melde, das Erbe automatisch antrete. Das war 6 Tage davor.
Ich gleich hin zum Gericht und NEIN!
Ich musste aber nix beweisen oder so!
Das Gericht sagte, sie dürfen mir nicht sagen, was das Erbe ist. Es könnte eine Lebensversicherung sein, aber eben auch Schulden.
Da ich den Vater meiner Tochter kannte wusste ich, das da nix ist! Ausser sein Hausrat!
War aber kein Problem!
regle das und besteh darauf, das du es nicht willst! wenn es Vermögen wäre, wäre es nämlich schon weg!
Hallo,
ist der Kindsvater nicht mit sorgeberechtigt ?
Nehme an, das er es nicht ist, sonst bräuchtest nicht die
Genehmigung vom Gericht.
Als Erstes würde ich gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen. Denn es kann ja nicht angehen, das dir die Zustimmung verweigert wird und dein Sohn die eventuellen Folgen ausbaden muß.
Würde schnellstens einen Notar aufsuchen, der dich entsprechend berät.
Denn dann muß er direkt anschließend in die Nachlassinsolvenz - auch in dem Fall wird der Notar Rat wissen.
Mir hat man gesagt, die Kinder können erst mit 18 in die Nachlassinsolvenz, weil vorher alles auf Eis liegt.
Soll aber ein kompliziertes, langwieriges und teures Verfahren sein.
Alles in allem ist die Ausschlagung wesentlich unkomplizierter und vor allem billiger.
Gruss
Silke
Hallo Uggl,
zunächst einmal müsstest Du für Dich oder der Vater Deines Kindes für sich ausschlagen, sonst kann Dein Kind normalerweise nicht erben. Ihr steht ja vorher in der Reihenfolge.
Ich habe letztes Jahr die Situation gehabt für mich und meine Kiddies auszuschlagen.
Wir haben das gemeinsam mit der Familie bei einem Notar gemacht.
Zunächst musste ich für mich ausschlagen. Und dann mein Mann und ich (beide Erziehungsberechtigte) für unseren Sohn.
Da ich zu der Zeit schwanger war, mussten wir nach der Geburt noch für unsere Tochter ausschlagen. Das hat ganz viel Theater gegeben, weil sich die Gelehrten wegen der Fristen streiten. Erst hieß es ich könne noch nicht in der SSW ausschlagen, dann haben wir das 10 Tage nach der Geburt erledigt (4 Monate nach dem Tod meiner Tante), da hieß es wir hätten die Frist nicht eingehalten und die Ausschlagung sei nicht gültig. (Inzwischen hat es sich geklärt, sie ist doch gültig).
Die Ausschlagung muss über einen Notar oder direkt beim Nachlassgericht erfolgen. Die können Dir auch die rechtlichen Sachen erklären.
Das Du nicht ausschlagen kannst, weil keine Überschuldung vorliegt, kann ich mir nicht vorstellen.
Such Dir dringend jemanden der von Erbrecht Ahnung hat, dass Du nicht so ein Theater wie ich hast.
Es ist schon heftig, da geht der Staat schon den Kleinsten an die Wäsche, wenn die Eltern nicht höllisch aufpassen.
Wünsche Euch alles Gute. Wenn Du magst, lass mal von Dir hören was es gegeben hat, würde mich freuen.
LG
Silke