Vollmacht bei einem dt. Notar für eine polnische Erbschaft?!

Hallo,

habe da mal eine Frage. Und zwar geht es um eine Erbschaft in Polen, die ich annehmen möchte. Nun will das polnische Gericht, dass ich bei den Richter/n persönlich erscheine ...

Da ich aber leider nicht kann, wollte ich eigentlich meine Mutter, die in Polen wohnt, mit einer Vollmacht hinschicken.

Nun meine eigentliche Frage. Ist das eigentlich Möglich mit der Vollmacht - kann ich die von einem deutschen Notar erstellen lassen und dann von einem Dolmetscher ins polnische übersetzen und beglaubigen lassen, oder was würdet Ihr mir den vorschlagen?

Jemand hier, der von dieser Materie Ahnung hat? :)

mfg

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Hallo ich mache gerade Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Ich würde sagen du kannst die Vollmacht hier so auf deutsch vom Notar beglaubigen lassen das ist dort doch eigentlich auch zulässig, man wird es sich dort dann eigentlich übersetzen. Ansonsten wenn du es auf polnisch machen möchtest aber hier beglaubigen lassen möchtest müsste es im Beisein des Notars übersetzt werden und er beglaubigt das dann, wie du schon meintest. Aber ich bin der Meinung es würde reichen wenn das auf deutsch gemacht wird. Wenn es bis Montag Zeit hat kann ich dann mal meinen Chef (Notar) fragen...

Lg Sabrina

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es hat bis Monatg zeit ... ;)

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Ok also falls es dir hier niemand schon vorher beantwortet haben sollte der in dem Bereich arbeitet dann schreib ich dir deine Antwort Montag, ok?

Lg Sabrina

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wenn das gericht das persönliche erscheinen "angeordnet" hat,
dann wollen die das auch so.

aber deine mutter kann sich gerne beim zuständigen gericht erkundigen, ob die möglichkeit einer ausnahme besteht.. nämlich per beglaubigter vollmacht (vom dt. gericht), die deine mutter in polen übersetzen und legalisieren lassen kann.

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Hallo,

also meine Mutter meinte, sie kann die beglaubigte Vollmacht vorlegen, ich muss nicht dabei sein...
nur die Frage, ob mann dass bei polnisch-deutschen Notar machen soll, oder bei einem deutschen reichen würde....

Das Problem ist,es gibt im Umkreis von 100 km, keinen polnisch-deutschen Notar...

Danke für die antworten..

Moni

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schreibe die vollmacht hier und lasse sie hier beglaubigen (anwalt, gericht...) diese vollmacht muß deine mutter in polen von einem vereidigten notar übersetzen und auch beglaubigen lassen.
so ist es eigentlich überall.