Fomulierungshilfe Wohnungsbegehung/unangekündigter Besuch -Vermieter

Hallo

jetzt ist es mal wieder soweit.
Unser Vermieter mit Anhang ( sohn und Mutter(der gehört das Haus) " besucht" uns um den Wasserstand abzulesen.

Mir geht das ziemlich ( sorry#hicks) auf den S***
1. Kommt er immer zwischen den Feiertagen oder steht zu irgendwelchen Zeiten letzmal 19.30 Uhr am 27.12 vor der Türe ohne schriftliche Ankündigung ect ?

darf er das ?

2. er bringt immer seine Mutter mit und meist den Sohn das beteuet-es klingt und schon stehn 3 Leute im Wohnungsflur ?
und die Dame möchte immer alle Räume sehn

Bei uns gibt es nichts zu beanstanden-weder wegen der Mietzahlung / noch Hausordnung ect-

Ich komme mir jedesmal "mißbraucht " vor wen sie z.B. mein Schlafzimmer " ansieht"

Gibt es eine Gesetzliche Reglung wann und wie oft der Vermieter meine Wohnung betreten kann ????


Kann ich nur auf einen "bestehn"? er ist der Vermieter seiner Mutter gehört aber das Haus?

seid er uns versucht hat bei der letzen Nebenkostenabrechung abzuzocken ( wande mich an den Mietschutzverein) is schluß mit lustig


Also bitte ich euch um hilfe,was sage ich freundlich aber bestimmt wen es vermutlich am Freitag wird klingen????

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Hallo,

also ich würde ausdrücklich klarmachen, dass er die Wohnung nur noch vorheriger Terminvereinbarung zu betreten hat. Und seine Mutter und den Sohn würde ich glashart vor der Haustür stehen lassen. Wenn er nur den Wasserstand ablesen will, dann hat er auch nicht alle Räume zu betreten, sondern nur die wo sich Wasseruhren befinden.

Als Vermieter hat er das Recht 1x im Jahr, zumindest nach meinem Kenntnisstand, die Wohnung komplett zu besichtigen. Aber auch das nur noch vorheriger Ankündigung.

Ich bin ja normalerweise immer freundlich und beharre nicht unnötig auf gesetzliche Regelungen, aber wenn mir die guten Herrn dumm kommen und meinen ich als Mieter wäre der Bittsteller, kann ich auch ganz anders.

LG
Mel

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"sondern nur die wo sich Wasseruhren befinden.

Als Vermieter hat er das Recht 1x im Jahr, zumindest nach meinem Kenntnisstand, die Wohnung komplett zu besichtigen. Aber auch das nur noch vorheriger Ankündigung. "

Er verbindet eben beides. Dagegen spricht doch nichts, außer, der mieter hätte lieber zwei mal pro Jahr das vergnüngen!

LG

2

Da Du dich doch schonmal an den Mieterschutz gewandt hast würde ich das jetzt wieder tun.
Oder falls Du eine Rechtschutzversicherung mit Mietrecht hast würde ich mir eine Beratung bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht besorgen.


LG

3

schau mal hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Betreten/bes.htm

4

Wenn der klingelt, drückst Du ihm einen Zettel mit den Zählerständen in die Hand und sagst, Dein Mann/Kind/Freund liegt gerade nackisch in der Wanne.

Wenn er tatsächlich darauf besteht, die Wohnung in Augenschein zu nehmen, soll er einen Termin machen, wie es sich gehört.

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Er darf wie jeder andere auch zu jeder beliebigen zeit ohne voranmeldung bei Euch vor der tür stehen und IHr müßt ihn genau so wenig hereinbitten, wenn es Euch nicht paßt.
Grundsätzlich hat er aber natürlich das recht, sich in angemessenen ABständen vom zustand der mietsache zu überzeugen, nur eben mit vorheriger terminabsprache und ich denke nicht, dass Du das Recht hast, ihm/ihr eine Begleitung zu verwehren. Sie kommen ja nicht zu zehnt und auf das mietverhältnis wird es sich eher ungünstig auswirken, wenn Du seine Familie aussperrst.

Bitte ihn höflich um eine rechtzeitige terminabsprache und gut ist.

LG