Hallo,
ich versuche gerade krampfhaft von allen Ärzten, die mich bezüglich meiner Krankheit bis zum heutigen Tage behandelt haben, die Kopie meiner Akte und die Röntgenbilder zu erhalten.
Das Krankenhaus stimmte dem ohne Probleme zu. Fax hinsenden und es wird bearbeitet.
Die niedergelassenen Ärzte haben sich mehr als kleinlich.
Die eine Praxis sagt, die müsse der jetzt behandelnde Arzt anfordern, die nächste sagt man könne mir nur die gestellte Diagnose aufschreiben.
Hallo? Ich möchte meine Krankenakte um zu wissen, was wie wo wann und warum gemacht wurde. Denn ich kann mich nicht erinnern. Ich war eine Jugendliche als alles begann, ja fast noch ein Kind.
Tja nun, keiner rückt die Akte in Kopie raus.
Ich dachte das sei mein Recht? Die Röntgenbilder geben sie ohne Probleme.
Was soll das?
Ist die Kopie der Akte womöglich doch nicht mein Recht? Wer von euch weiss genaueres?
Danke
Mel
Kopie der Krankenakte - mein Recht?
Hallo,
das ist dein gutes Recht. Meistens ist das so, mann für Kopien was zahlen muß. Aber viele Praxen sind kleinlich, die Ärzte wollen selber wissen. Warum geht meine Patientin weg und habe ich wohl möglich was falsch gemacht. Wegen Haftung aber das gibt der Arzt nicht mal zu, nicht mal zu seinen Angestellten.
Ich kenne das noch so, wenn jemand die Röntgenbilder haben wollte. Brauchte entweder eine Überweisung oder die 10 Euro. Obwohl der ARzt es nicht verlangen kann, geht wegen der Abrechnung. So kann er noch bisl Geld erwirtschaften, ist nicht viel was er davor bekommt. Wir haben aber auch die Bilder so rausgeben, mit der Gefahr Ärger zu bekommen. Denn die Patienten haben zu recht Ärger gemacht.
Und das gibt es auch nicht alles. Die Befunde, Arztbriefe und Co gehören dir, was in der Akte steht nicht. Denn es ist persönlich. Wenn der ARzt schreibt, Herr XX hat wieder mal gesoffen und stinkt wie eine Kneipe...dann geht es dem Patienten nichts an. Da steht ihm das Recht zu.
Wir hatten mal ein Fall (in meine Ausbildung) da wurde das aber angefordert. Der Patient starb und die Staatsanwalt brauchte sämtlichen Unterlagen....dann kann er dagegen nichts machen. ABer ich meine nur in so einem Fall und sowas bekommt mann selten durch, als lebender Patient.
Was du machen kannst. Ist das du alle Ärzte noch mall schriftlich bittest und mit einer Androhung bei der Ärztekammer. Wenn das nicht fruchtet, gleich zu der Ärztekammer und Beistand bitten. Die schreiben die Ärzte an und verlangen die Rausgabe der Befunde...
Dann mußt du wissen. Röntgenbilder gehören dir zwar aber du mußt die Bilder wieder zurück geben, da der Arzt verpflichtet ist die Bilder zu achivieren und später auch zu vernichten. Und das Krankenakten nach 10 Jahren vernichten werden. Was vor 1998 ist, ist jetzt weg mit Glück könntest du noch Glück haben und eine Akte von 1999 gibt es noch. Da wir erst März haben und wir haben auch bald Abrechnung....dann wird das meistens uach in einem Rutsch gemacht. WEnn Praxen nicht soviel zu tun haben, suchen sich immer Aufgaben. Warst du nach 1999 bei den ÄRzten, wird es eine Akte geben.
LG R.
Hallo R.
dass die Akten eigentlich nur 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, weiss ich. Aber anscheinend habe ich noch Glück.
Denn zumindest die Röntgenbilder sind noch da und die Dame am Telefon sagte ja auch, sie könne mir die Diagnose aufschreiben. Sie hat im Computer rumgeblättert, alles gesehen und hat sogar binnen 30 Sekunden die RöBis zur Hand gehabt und mir gesagt, welche vorhanden sind. Ich war bass erstaunt!
Okay, ich werde erstmal hingehen und bei Abholung der Röntgenbilder darauf hinweisen, dass ich gern die Befunde hätte. (also nicht die ganze Akte, wie du sagst)
Das ich das bezahlen muss, ist mir auch durchaus bewusst, keine Frage.
Nunja, ich werde sehen.
Danke für deine Antwort.
LG Mel
(PS: die Überweisung hat die eine Praxis direkt mit erwähnt. Also das wird dort so gehandhabt. Aber auch das ist kein Problem für mich)
Hallo,
dann bist du noch eine nette Patientin, viele machen wegen eine Überweisung Terz.
Dann wünsche ich dir viel Glück, das du all deine Befunde bekommst.
Als ich meinem HA gewechselt habe, hat es ewig gedauert bis ich alle bekam. Obwoh ich im gleichen Haus gearbeitet habe und mich kannten. Die Ärzte haben dann entschieden, was ich bekommen darf und was nicht.
Naja, jetzt bin ich glücklich mit meinem neuen HA.
LG R.,
Hi,
rechtlich weiß ich es nicht, aber mein Vater hat zu seiner Krankengeschichte (füllt mittlerweile 1 Ordner) von allen Dingen Kopien. Sein (neuer) Arzt und das KH habe diese Akte auch.
Ich würde darauf bestehen - immerhin geht es hier um Dich und Deine Krankheit! Und das habe ich gefunden:
Patientenrechte und das Recht auf die eigene Krankenakte – Dr. med. Annette Buschmann aus Hamburg kennt sie nicht.
Viel zu wenig Ärzte wissen, dass der Patient das Recht auf Einsicht und Kopien der eigenen Krankenakte hat. Und zwar persönlich, nicht nur über dritte wie zum Beispiel andere Ärzte oder Krankenkassen.
Dazu ist der von der Bundesregierung herausgegebene Leitfaden „Patientenrechte in Deutschland“ sehr hilfreich.
Den konnte ich Dr. med. Annette Buschmann, Ochsenwerder Landscheideweg 16a in 21037 Hamburg auch nur ans Herz legen. Nach einer ärgerlichen und völlig unnötigen Diskussion mit meinem Mann und mir (die Arzthelferin spielte den Drachen am Telefon) sah sie jedoch ein, die Unterlagen zu kopieren. Zunächst war sie nur bereit, ihre Rechnungen noch einmal auszustellen.
Eine Unverschämtheit uns gegenüber mit der ärztlichen Schweigepflicht zu argumentieren – schließlich bezieht sich die Schweigepflicht auf Dritte und nicht auf Arzt und Patient...
Mit gespitztem Mund und genervtem Gesicht bat mich Dr. med. Annette Buschmann am Nachmittag wiederzukommen um die Unterlagen, die wirklich nur zwei Seiten umfassen würden, abzuholen. Und an wen sie denn die Rechnung schicken dürfte...
Auf die Frage warum es so lange dauere (5 Stunden) zwei Seiten auszudrucken, antwortete sie das sei nicht so einfach, da alle Unterlagen im Computersystem gespeichert seien.
Okay, vielleicht sind alle Nicht-Mediziner ja auch bescheuert, wenn sie das nicht verstehen?! Die zwölf Seiten des Leitfadens „Patientenrechte in Deutschland“ habe ich ihr auf jeden Fall wesentlich schneller ausgedruckt. Bitte schön.
Darüber hinaus gibt es ein bereits am 23.11.1982 vom Bundesgerichtshof gefälltes Urteil zum Thema „Einsicht in Krankenunterlagen“/VI ZR 222/79. In meinen Augen ist das Herauszögern der Akteneinsicht ganz klare Schikane einer in ihrer Ehre verletzten Ärztin.
Da Ärzte und Ärztinnen wie Frau Dr. med. Buschmann mal schnell zickig werden können, wenn man ihre Stellung untergräbt und Akteneinsicht fordert, bleibt zu erwähnen, dass lediglich die Kopierkosten (einfaches Dokument nicht mehr als 51 Cent) und das Porto in Rechnung gestellt werden dürfen. Nicht jedoch die Kosten der Bearbeitung.
Gruß
Kim
Hallo
und herzlichen Dank für diese ausführliche und sehr hilfreiche Antwort.
LG Mel
Ich glaube nicht, daß man ein Recht darauf hat, diese Akten zu bekommen. Manch ein Arzt wird sie vielleicht rausrücken aber die meißten werden Angst haben, daß ihnen Behandlungsfehler vorgeworfen werden könnten.
Bei uns hat ein Arzt seine Praxis an einen Nachfolger übergeben - inkl. aller Patienten. Die Krankenakten hat er aber nicht mit übergeben, weil sie sein Eigentum sind und der neue Arzt sich selbst Akten erstellen soll. Finde ich schade, denn so könnte man Krankenverläufe besser verfolgen.
Hallo aggie,
dass das deren Befürchtung ist, kann ich mir denken. Aber ich habe der Dame am Telefon gesagt, dass ich um Gotteswillen gegen niemanden vorgehen will.
Ich will meine Geschichte wissen, mehr nicht.
Wahrscheinlich muss ich mir bei dem damals behandelnden Arzt, der bei mir die OP in die Wege geleitet hat, wohl einfach mal einen Termin holen und mich mit ihm an den Tisch setzen.
Doch Wartezeiten betragen da nicht minder als 9 Monate! Außerdem darf die Praxis (Umland) keine Städter mehr aufnehmen, weil sie zu überfüllt ist. Mich jedoch würde sie erneut aufnehmen, weil ich eben dort schon in Behandlung war.
Naja, ich werd die Tage mal hinfahren und das einfach mal abchecken.
LG Mel
Hallo,
liegt denn einiges davon schon mehr als 10 Jahre zurueck? Aerzte muessen Akten naemlich nur 10 Jahre aufbewahren.
LG
Biene
Hallo Biene,
ja, der Anfang liegt länger zurück.
Auch weiss ich, dass Akten nur 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, aber sie sind noch da.
Denn die Dame am Telefon hat im Computer umher geklickt und auch mit einem Griff die uralt RöBis zur Hand gehabt.
Wie es im Krankenhaus ist, weiss ich noch nicht. Da bleibt wohl einfach zu hoffen.
Da könnte ich Glück haben, weil ich ein "Forschungsobjekt" respektive "Versuchskaninchen" war
LG
Hallo,
vor ein paar Tagen habe ich gelesen (ich weiß nur leider nicht mehr wo), dass jeder Patient Recht auf Kopien bzw. Einsicht in seine Krankenakten hat.
Ausnahmen gibt es z.B. bei Patienten, die sich wegen psychischer Krankheiten in Behandlung befinden.
Wenn ich den Link noch finde, werde ich ihn dir per PM schicken.
Hallo Ice,
könnte ich mich da bitte "dranhängen" - passt zufällig auch gerade für mich.
Falls Du den link findest - könntest Du ihn mir bitte auch schicken?
Lieben DAnk!
Lucky
Hey,
das wäre super.
Vielen DAnk
Mel
hab das hier dazu gefunden:
http://www.focus.de/finanzen/recht/krankenakte-der-patient-darf-mitlesen_aid_317911.html
lg
versuch so viele Praxen wie möglich persönlich vorzusprechen, ein nettes Lächeln, vielleicht ne Kleinigkeit für die Kaffeekasse... und schon ist die Arzthelferin glücklich
MFG
eine Arzthelferin die immer wieder gerne lächelnde Menschen an der Anmeldung mag