Hilfe...ich hab hier einfach keinen Durchblick mehr! Erbrecht!

Hallo,

also kurz zur Vorgeschichte...meine Oma ist vor 2 Wochen ins Krankenhaus gekommen und die Diagnose lautet Krebs. Die Heilungschancen stehen 40 zu 60%. Mein Opa (der an starker Demenz leidet) ist für die Zeit, in der sie im Krankenhaus liegt in ein Pflegeheim gekommen. Sie hatte ihn vorher gepflegt, aber das ist jetzt nicht mehr möglich. Selbst wenn sie noch einmal aus dem Krankenhaus kommen sollte, wird er wahrscheinlich im Pflegeheim bleiben.

Ich habe nun von ihr die Aufgabe bekommen mich um ihre ganzen Bankangelegenheiten sowie alle sonstigen Erledigungen zu kümmern. Mit meinem Vater hat sie seit ca. 2 Jahren keinen Kontakt mehr. Ich habe ihn zwar benachrichtigt und ihm versucht klar zu machen, wie schlecht es um seine Mutter steht, aber er hat es mit den Worten: " Das interessiert mich nicht...wir haben keinen Kontakt mehr...die is doch auch schon alt genug..." abgetan.
Von diesem Telefonat habe ich ihr nichts gesagt und werde es wohl auch dabei belassen.
Sie kam vor kurzem dann damit, dass sie meinen Vater gerne enterben würde, weil er sich ja nicht um sie oder den Opa kümmert. Ihr Testament hat sie allerdings schon zusammen mit dem Opa ( da war er noch im Besitz seiner geistigen Kräfte) geschrieben und notariell beglaubigen lassen.

Nun meine eigentliche Frage...Kann sie das Testament jetzt noch einmal alleine ändern? Wenn sie meinen Vater enterben würde, würde ihm trotzdem sein Pflichtteil zustehen?
Meine Oma hat noch einiges an festangelegtem Geld, welches aller Wahrscheinlich nach dann für die Kosten im Pflegeheim genutzt werden müssen. Allerdings hat sie ein anderes Konto, welches ich jetzt nach und nach leerräumen soll, damit sie noch ein paar Rücklagen hat.
Kann es sein, dass sie über den Verbleib des Geldes Rechenschaft ablegen muss?
Sie hatte erst überlegt, das Konto auf mich umschreiben zu lassen, allerdings sind wir uns da nicht so sicher ob das überhaupt geht oder ob die das Geld dann von mir zurück fordern, falls das Festangelegte verbraucht ist. Oder muss mein Vater dann einspringen, wenn es um die Weiterzahlungen an das Pflegeheim geht, sobald das Geld meiner Oma aufgebraucht ist?

Sorry, das sind ganz schön viele Fragen auf einmal, aber ich weiß nicht so recht an wen ich mich in solchen Dingen wenden kann und wie man merkt kenn ich mich auf diesem Gebiet überhaupt nicht aus.

Ich bedanke mich schon mal für die Antworten.

LG

Steffi

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Also, ich weiß nur, auch wenn Dein Vater enterbt wird, bekommt er den Pflichtteil! (Daher der Name!)
Es sei denn, er verzichtet freiwillig!

Und das Konto auf Dich zu überschreiben - warum sollte das nicht gehen! Bzw. muss es vllt. aufgelöst werden und ein neues Konto auf Deinen Namen eröffnet und das Geld wird direkt transferiert!

Ob das Geld zurückgefordert werden kann, kann ich mir schwer vorstellen - normalerweise überprüft ja nur das AA die Bankdaten und nicht die Kranken-/ Pflegekasse, die ja für ein Pflegeheim zuständig sind.
Oder?
(Dürft mich gern eines besseren belehren!)

Als Erstes würde dann, wenn Deine Oma nichtmehr kann, Dein Vater (und eventuelle Geschwister) herangezogen.
Allerdings hat Dein Vater die Möglichkeit, wenn er belegen kann, daß seit X Jahren kein kontakt besteht, um die Zahlung drumrum zu kommen.



Mehr kann ich Dir leider nicht beantworten, wünsche Dir und Deiner Familie alles Gute!
LG, sapf

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"Ob das Geld zurückgefordert werden kann, kann ich mir schwer vorstellen - normalerweise überprüft ja nur das AA die Bankdaten und nicht die Kranken-/ Pflegekasse, die ja für ein Pflegeheim zuständig sind.
Oder?
(Dürft mich gern eines besseren belehren!) "

Doch, das wird sehr wohl überprüft, bevor die ALlgemeinheit für ihre Pflegeheimkosten aufkommt und meines Wissens gibt es eine 10jährige Frist, in der Geschenke zurück gefordert werden können.

Rein moralisch ist es absolut daneben, das "eigene" Geld schnell noch zu verschenken, damit man es nicht für sich selbst verwenden muß und der Staat aufkommt.

Gruß,

W

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Hallo,

es geht nicht darum, dass sie möchte, dass der Staat für sie aufkommt. Sie bekommt keine Rente, sondern nur mein Opa. Das bißchen Geld was auf dem Konto ist möchte sie aber als Rücklage behalten, falls noch etwas unvorhersehbares eintritt. Zudem war es auch dafür gedacht es später für die Beerdigungen zu verwenden.

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Zu dem Testament kann ich dir nichts sagen das weiß ich nicht genau.
Ich würde aber vorsichtig sein mit dem Punkt Konto leer räumen.
Sie können Rechenschaft fordern, klar lebt sie noch, aber durch ihre eigene Krankheit kann sie schlecht sagen das sie plötzlich wochenlang in Urlaub fliegt oder ähnliches.
Auch Konto umändern ist nicht mehr möglich.
Bin mir grad nicht sicher aber die dürfen 5 oder sogar 10 Jahre zurück verfolgen und gegebenenfalls auch zurückfordern.
Das er mal in ein Pflegeheim kommen könnte war ja nicht unbekannt.

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Hallo Steffi!

Zur Testamentsänderung: Da Deine Großeltern das Testamtent notariell beglaubigen lassen haben, sollte sie sich an den zuständigen Juristen wenden. Der kann ihr bei einer Testamentsänderung helfen, bzw. klären, ob und wie sie das Testament alleine ändern darf, da Dein Opa wohl keinerlei Entscheidungen mehr treffen kann. Hierzu müssen jedoch einige Fragen bezüglich seiner Geschäftsfähigkeit geklärt werden.

Deine Großmutter kann mit ihrem Geld bzw. Konto machen, was sie will. Sie ist niemandem Rechenschaft schuldig. Auch nach ihrem Tod ist es egal, ob sie 10, 100 oder 1000 Euro auf einmal abgehoben hat. Sie kann Dir auch eine Vollmacht ausstellen, diese soll am besten über ihren Tod hinausgehend erfolgen, so dass Du in der Lage bist eventuelle Kosten für die Beerdigung oder ähnlichem vom Konto abzubuchen. Ich hoffe für Dich, dass Dir Deine Oma noch lange erhalten bleibt, weiß aber aus eigener Erfahrung, dass man die Dinge möglichst vorab regeln sollte.

Falls Deine Oma Dir innerhalb des Zeitraumes von 10 Jahren eine Schenkung (egal ob Barvermögen oder Immobilien) zukommen lässt, so kann diese vom zuständigen Kostenträger für die Pflege in einer stationären Einrichtung zurückgefordert werden.

Deinem Vater steht auf jeden Fall der Pflichtteil zu, selbst wenn er enterbt werden sollte.
Falls Deine Großmutter die Kosten für einen Heimaufenthalt nicht eigenständig aufbringen kann, bzw. nur ein Teil durch die Pflegekasse gedeckt wird, so wird sich der zuständige Kostenträger (in der Regel das Sozialamt) an Deinen Vater wenden. Die Freibeträge liegen hier ziemlich hoch, so dass er eventuell nicht zahlen muss. Sollte er finanziell sehr gut gestellt sein und nicht zahlen wollen, so ist dieses nur dann möglich, wenn er unter die Härtefallregelung fällt. Das hieße er müßte nachweisen, dass es für ihn auf Grund unzumutbarer Zustände nicht möglich ist zu zahlen. Diese Gründe werden zumeist nur akzeptiert wenn schwerwiegende Ursachen vorliegen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Kind trotz nicht mehr vorliegendem Kontakt in der Regel zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Begründung: Ein Angehöriger steht dem Staat immer noch näher als der Steuerzahler.

Ich hoffe, dass ich Dir ein paar Deiner Fragen beantworten konnte und Dich die vielen Infos zu so später Stunde nicht allzusehr verwirren.

L.G. Kapulli

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Na das ist aber nicht ganz richtig so.
Erstens lebt die Oma noch und ist somit solange für die Zahlung an das Pflegeheim zuständig.
Die können sehr wohl Erfragen was an Vermögen vorhanden ist.
Auch nach ihrem Tod wäre nicht egal wieviel Geld vorhanden ist, bis auf einen Teil der da sein darf zwecks Beerdigung, aber der ist genau festgelegt.
Der Rest geht für Pflegeheimkosten drauf bis nichts mehr da ist.
Selbst wenn die Oma stirbt darf man als Tochter oder Enkelkind nich endlos Geld abheben, man muss belegen wofür.
Da kommt nicht allzu viel in Frage ausser zwischendurch mal neue Klamotten oder Schuhe.

5

Hallo Arkti!

Natürlich ist die Großmutter in erster Linie für die Kosten des Aufenthaltes des Opas zuständig. Trotzdem ist es ihr Konto und sie kann über die Beträge frei verfügen. Wenn für die Pflege kein Geld mehr zur Verfügung steht, dann muss halt der Kostenträger einspringen. Im Übrigen gibt es auch für die Oma einen Freibetrag. Auch sie muss nicht ihr gesamtes Vermögen für die Pflege ihres Mannes aufbrauchen.
Wenn Du als Enkelin eine Vollmacht bekommst, dann darfst Du soviel Geld abheben, wie auf dem Konto vorhanden ist. (rein theoretisch). Wer will das kontrollieren? Die Enkelin fungiert hier nicht als gesetzliche Betreuerin, welche dem zuständigen Amtsgericht eine jährliche Vermögensaufstellung zukommen lassen müsste.

L.G. Kapulli

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Hallo Steffi

Zu dem Testament kann ich nicht viel sagen außer am Besten sollte Deine Oma zum Notar gehen und sich erkundigen.
Einen Pflichtanteil steht deinem Vater auf jeden Fall zu!
Jemand komplett zu enterben geht nicht.
Sie kann aber festhalten wer alles erben soll (z.B. auch Du als Enkelin kannst direkt erben wenn sie das wünscht [ist bei meinem Mann der Fall, er wird wenn seine Oma stirbt 25% direkt erben, ebenso wie seine Schwester])

Sofern dein Opa sich das Altenheim durch die Rente nicht selber leisten kann dann wird das Vermögen herangezogen.

Mal eben das Konto leer räumen und somit nicht zahlen müssen geht nicht.
Es kann bis zu 10 Jahre zurück gefordert werden (beispielweise deine Oa kauft Dir ein Auto dieses Jahr und nächsten Jahr steht das Problem an .... werden sie sich an Dich wenden und das Geld fordern)
Uns hatte dort das Heim darauf aufmerksam gemacht wenn meine Oma in beispielweise 8 Jahren die Kosten nicht mehr leisten kann, wird das alles heran gezogen (meine Oma hat so viel Rente, das wird nicht der Fall werden)

Man weiß ja nicht um wieviel Vermögen es sich bei der Oma handelt (also wir hier im Forum)

Bei meiner Oma war es ähnlich (hatte ein Auto gekauft, vor 8 Jahren, es dann meiner vor 4 Jahren meiner Ma geschenkt, aber sie kann zum Glück alles durch ihre Rente selber bezahlen [ist seit 2 Jahren im Heim]).

Man muss es ja so sehen: stell Dir vor das würde jeder machen (Konto und Vermögen "um die Ecke bringen" damit man selbst nicht zahlen muss).
Sollte kein Vermögen mehr da sein werden als nächstes die Kinder herangezogen (dein Vater und/oder seine Geschwister). Sollte dieser/diese aber zu wenig verdienen, im Altersteilzeit sein, in Rente, andere finazielle Verpflichtungen haben ect dann erst kommt Vater Staat in Frage.

Sinnvoll: geh mit Deiner Oma zu ihrer Bank und lass Dir eine Vollmacht geben. So hast Du zugriff auf das Geld. Auch im Falle des Todes (was man natürlich nicht hofft!!!!!)
Musste mein Vater auch machen (er verfaltet jetzt ihr Geld, allerdings ist mein Opa vor 15 Jahren verstorben)

Welche Pflegestufe hat dein Opa?
Ist es die Pflegestufe 1 halten sich die Kosten im Altersheim noch im Rahmen (zwischen 600-850€ monatlich muss man selbst zahlen, kommt aufs Altersheim an, bei uns wariieren die Preise dazwischen).

LG Alexa

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Hallo Alexana!

Es mag unglaubwürdig klingen aber: Natürlich kann jeder sein Konto leerräumen bevor er sich wie hier als Bsp. in eine stationäre Einrichtung begibt. Du glaubst gar nicht wie häufig dieses so gehandhabt wird. Ich habe beruflich häufig mit solchen Dingen zu tun. Viele Menschen zahlen für alles, nur für die eigene Pflege und Betreuung soll Vater Staat aufkommen.
Das einzige was das Sozialamt, sofern es denn eintreten muss, überprüft sind Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre. Diese müssen ggf. zurückgegeben werden. Dieses allerdings nur, wenn es sich dabei nicht um Geburtstags- Weihnachts- oder Hochzeitsgeschenke handelt. Auch wenn der Enkelin z.B. Geld für eine Fernreise geschenkt wurde und dieses nun verbraucht ist, kann dieses nicht zurückgefordert werden. Wichtig ist, dass der Gegenwert eines Geschenkes (Auto, Immobilien o.ä.) noch vorhanden ist. Dann prüft das Amt eine Rückgabe. Und selbst dann wird der Beschenkte zur Rückgabe nur dann angehalten, wenn der eigene angemessene Unterhalt oder die Erfüllung von Unterhaltspflichten nicht gefährdet sind.

L.G. Kapulli

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Hallo,

also das mit der Bankvollmacht haben wir schon geregelt. Habe eine Vollmacht über jedes Konto von ihr.

Es geht auch nicht darum, dass wir das Geld "um die Ecke" bringen wollen. Sie hat Festangelegtes (ca. 40.000Euro) und das wird dann auch alles fürs Pflegeheim verwendet. Sie hat aber noch ein anderes Konto mit ca. 10.000Euro drauf und das möchte sie für ihre Angelegenheiten nutzen. Sie bekommt keine Rente, sondern nur mein Opa.
Das Geld ist verplant für die Beerdigungen und noch ein paar andere Sachen. Aus diesem Grund, möchte sie das ich es nach und nach von der Bank hole. Einfach damit sie noch ein paar Rücklagen hat.
Mein Opa hat übrigens noch Pflegestufe 1.

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"Allerdings hat sie ein anderes Konto, welches ich jetzt nach und nach leerräumen soll, damit sie noch ein paar Rücklagen hat. "

Nette Idee - der doofe Steuerzahler kann ja dann für sie aufkommen.
Allerdings gibt es eine 10Jahresfrist vor Eintreten der "Bedürftigkeit" in solchen Fällen, wo sehr wohl über den verbleib größerer Geldsummen Rechenschaft abgelegt werden muß und Geschenke zurück gefordert werden müssen.

Gruß,

W

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Du brauchst dringend eine Fachanwältin für Erbrecht und vor allem schnell!

Gruß

Manavgat