Meine Großtante (84) hat Pflegestufe beantragt da sie selbst nicht mehr zurecht kommt. Das wurde ihr auch vom Krankenhaus nahegelegt da sie auch kaum mehr etwas sieht, nur noch 30%.
Der Medizinische Dienst war vor zwei Wochen da, hat seine Fragen gestellt, meine Großtante hat geantwortet....
Heute kam dann von der Krankenkasse die ablehnung
Angeblich würde meine Tante täglich nur 13 Minuten Hilfe benötigen, für Pflegestufe 1 müssen es aber mindestens 46 Minuten für die Grundpflege sein.
Vor Jahren hatte sie schonmal nen Antrag gestellt und er wurde abgelehnt. Und diesmal wieder. Und jedesmal war es die gleiche doofe Sachbearbeiterin vom MDK.
ABER meine Großtante sieht kaum mehr was, kann sich nur noch mit Stock oder Rollator fortbewegen, ist auf Hilfe im HAushalt angewiesen da sie nicht mal Staubsaugen oder Waschmaschine bedienen kann. Auto fahren darf sie nicht mehr, also braucht sie Hilfe bei allen Besorgungen und muss zum Arzt gefahren werden. Sie kann nicht alleine in die Badewanne steigen, dazu braucht sie Hilfe weil sie die Füße alleine nicht über den Rand kriegt. Um sich in die Wanne zu setzen und um wieder hoch zu kommen hat sie nen Badewannenlift. und und und .... und dann ist die AOK der MEinung sie braucht keine Pflegestufe? Ich glaub ich spinne
Ich will jetzt nen Wiederspruch schreiben, dass wir damit nicht einverstanden sind, denn ich verbringe täglich mindestens 2 Stunden bei ihr um ihr zu helfen. Putzen, Anziehen, Waschen, Wohnung in Ordnung halten und so weiter..
Wie kann ich das denn am besten schreiben?
Und wäre es vielleicht hilfreich vom Hausarzt auch etwas schreiben zu lassen?
lg
Wie schreib ich einen Wiederspruch für die Krankenkasse?
Hallo!
Schreib lieber einen "Widerspruch"...
Vielleicht hilft dir das ein bisschen....?
http://www.krankenversicherung-online24.com/Widerspruch-Klage.htm
Gruß,
M.
ups, meinte ich ja
danke für den link, ich wühl mich da mal durch
<<Schreib lieber einen "Widerspruch"... >>
Sowas MUSSTE ja kommen... war schon sonnenklar.
Schlimm, aber richtig.
Schreib denen einen kurzen Brief. Sie sollen Dir erläutern wie sie auf die unglaublich vielen 13 Minuten kommen, weil Du da ganz anderer Meinung bist. Du kannst auch beschreiben, was Du jeden Tag für sie tust.
Und lass Dir auf jeden Fall etwas vom Arzt schreiben.
Mir hatte AOK vor über einem Jahr eine Mütter-Kur genehmigt und dann dumm mit der Haushaltshilfe rumgemacht. Ich brauchte eine Hilfe für 4 Stunden am Tag für meine 6 Kinder (damals zw. 2 und 11), den Rest hätten meine Mutter und meine Schwester gemacht. Es war so weit gekommen, dass ich ihnen sagte, dass ich so nicht in die Kur fahren kann, wenn das nicht sofort geklärt wird. Die Zusage kam dann auch - 3 Tage vor meiner Abreise.
Also, auf die Barrikaden. Deine Tante braucht die Hilfe!
Alles Gute und viel Glück
Miss Bennett
Hallo
Vielleicht hilft dir das. Ist das denn alles so?
http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm
Dann habe ich das hier für dich gefunden
Formulierungshilfe: Widerspruch
An die Pflegekasse
der ........ Krankenkasse
...
Betr.: Ihr Bescheid vom ......
Ihr Zeichen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse vom .... zu meinem Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung ein. Meiner Meinung nach wird die Einstufung/Ablehnung meinem Bedarf an pflegerischer Versorgung nicht gerecht.
Begründung: (mit Bezug auf Pflegegutachten)
Mit freundlichen Grüßen
ISt von dieser Seite. Vielleicht hilft es ja
http://www.senioren-fragen.de/widerspruch_pflegekasse.html
Bianca
sonderbedarf beim kindesunterhalt?
Betreff: z. B. Versicherungsnummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom..... Gegen den Bescheid/Beschluss vom...., mir zugestellt am...., erhebe ich hiermit
Widersupruch.
Für über eine Woche ein Pflegetagebuch.
Das bringt aber nur was wenn eine Person immer pflegt......offiziell zumindestens!
Denn das Geld steht dir zu, und nicht Deiner Tante.
Alles Aufschreiben wobei sie Hilfe benötigt,
Aus dem Bett helfen, Transfer ins Bad, ausziehen, waschen, Zähne putzen, bzw. Dritte reinigen und einsetzen, eincremen, anziehen.....echt Alles!
Brot schmieren, Häppchen schneiden, Getränke reichen....
Dann Transfer zum Auto, Fahrten zu Ärzten, Therapien etc, Wartezeiten dort....
Einkaufen, Wäsche waschen, Betten beziehen....
Schau mal hier: http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=7006&highlight=pflegegeldfibel
Ist zwar ne anleitung bei Pflegestufe für behinderte Kinder, aber ist ja fast das Gleiche.....hilfsbedürftige Person halt.
Lad dir die Pflegegeldfibel runter - da findest auch nen Vordruck für Pflegetagebuch.
Schreib die Tage zuerst den widerspruch, und teile mit das du ein Pflegetagebuch nachreichen wirst
Hallo,
ich arbeite seid 11 jahren in der ambulanten pflege und bin vertraut mit dem thema(jedoch derzeit im MUSCHU)!
Dein bericht erschüttert mich und ich bezweifle die Fähigkeit des Gutachters, das kanns ja wohl nicht sein!
Fakt ist aber leider, das für die Krankenkasse, also den Begutachter, NUR DIE ERBRACHTE ZEIT ZÄHLT der Pflegeleistung! Da kannst du also unmengen von Wäsche haben und Putzen, das zählt nicht in die zeit hinein oder nur gering!
Zur reinen Pflegezeit, also um wenigstens Pflegestufe 1 zu erreichen brauchst du über 45minuten aufwand!
Dazu zählt:
Grundpflege: Baden, Duschen, an-ausziehen, Kämen, Zähnpflege, Inkontinenzversorgung oder hilfe bei Toilettengang................................
Mobilisation: Begleitung beim laufen, treppen steigen, aus dem bett helfen- ins Bett ect....
Sooooo, das alles muss dann AM TAG eine zeit ergeben von mind. 45minuten.
Ich denke, du must in deinem wiederspruch genau darauf eingehen, erwähne, das eine tgl. Körperpflege nötig ist, die mind. 30minuten beinhaltet und die Begleitung im Haus/ Wohnung auch sehr viel zeit in anspruch nimmt und genau beschreiben. Die wenige Sehkraft muss auch mit rein, ganz wichtig! Die meisten Angehörigen machen so viel unbewust, obwohl sie es machen, aber dann nicht wenn der Begutachter kommt, daran denken dies zu sagen!
Bei und in Baden Württemberg muss ein Tagebuch geführt werden, wo aufgelistet ist, was gemacht wurde und der MDK dann bei der begutachtung dies mit anguckt und damit seine Beurteilung fällt!
Falls Fragen oder Rat nötig, einfach per email anschreiben!
Vielleicht konnte ich Dir helfen!
Heike
Hallo Uggl,
unter den von dir beschriebenen Umständen ist die Ablehnung der Pflegekasse leider nachzuvollziehen.
Um Anspruch aus Leistungen der Pflegeversicherung zu bekommen ist es für Stufe 1 erforderlich, dass der tägliche Zeitaufwand für die zu erbringenden Leistungen mindestens 90 Minuten beträgt. Dabei müssen für die Grundpflege mehr als 45 Minuten benötigt werden, der Rest für hauswirtschaftliche Versorgungen. Zu den Leistungen der Grundpflege gehört hierbei
das Waschen, Duschen, Baden (20-25 Minuten)
die Zahnpflege (5 Minuten)
das Kämmen (1-3 Minuten)
das Rasieren
die Darm- od. Blasenentlehrung
mundgerechtes Zubereiten od. (2-3 Minuten)
Aufnahme der Nahrung (15-20 Minuten)
Aufstehen und Zubettgehen (je 1-2 Minuten)
An- u. Auskleiden (8-10 bzw. 4-6 Minuten)
Gehen, Stehen, Treppensteigen
Verlassen u. Wiederaufsuchen der Wohnung
Dieses sind alle! Leistungen der Grundpflege, mehr gibt es nicht. Das heisst aus diesen Punkten muss sich eine Notwendigkeit der Hilfe von mehr als 45 Minuten täglich ergeben!
Dazu kommen die hauswirtschaftlichen Verrichtungen, hierzu gehört
das Einkaufen
Kochen
Reinigen der Wohnung
Spülen
Wechseln u. Waschen der Wäsche u. Kleidung
das Beheizen
Für die Pflegestufe 1 ist erforderlich, dass die Pflegebedürftigen im Bereich der Grundpflege mindestens für 2 Verrichtungen wenigstens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Aus deinen Beschreibungen wirst du den notwendigen Bedarf nicht begründen können.
ABER: Es gibt auch noch Leistungen der Hilfe zur Pflege! Diese sind keine Leistungen der Pflegeversicherung, sondern der Sozialhilfe. Den Anspruch haben auch Pflegebedürftige, die einen geringeren Bedarf als Pflegestufe 1 haben (so genannte Pflegestufe 0). So können Hilfebedürftige, die zwar die Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens noch selbst erledigen können, aber infolge ihres Leidenszustands unfähig sind, auf die Dauer ein sozial selbstständiges Leben zu führen, Hilfeleistungen nach dem SGB XII erhalten!
Ich denke, es ist eine bessere Idee, das du dich in dieser Sache mal vom Sozialamt beraten lässt, denn hier könntest du Erfolg haben.
Ich wünsche dir jedenfalls Glück, das deiner Großtante dort geholfen werden kann!
Schönen Abend noch
tommydonny
Jedes Bundesland hat andere Gesetzte teilweise, für Ba Wü kann ich sagen, Pflegestufe 0 gibt es nicht mehr und den SGB XII ( wenn ich richtig liege, Pflege auf Verordnungsschein) wird bei uns nicht mehr umgesetzt ( nur noch SGBXI Behandlungspflege und die ist hier nicht hilfreich)! Gute Idee aber mit Sozialamt oder bei uns machen es auch ambulante Pflegedienste!
Heike
danke,
aber das sozialamt springt doch nur ein wenn man wenig geld hat oder?
meine Tante bekommt eine relativ hohe Rente und hat Eigenheim
hallo,
einen tipp kann ich euch geben. sucht euch einen ambulanten pflegedienst (am besten einen privaten), bei denen ist es meist so, dass die anwesend sind wenn der mdk zum termin kommt.
die klären im vorfeld mit dem patienten UND den angehörigen, wie man es am besten ''anstellt'' um die pflegestufe zu bekommen. bei der bewilligung geht es wirklich um minuten des pflegebedarfs.
leg widerspruch ein und wende dich an einen pflegedienst eures vertrauens, die werden euch mit rat und tat zur seite stehen.
alicia, die damit auch schon erfahrung gesammelt hat
Grundsätzlich erstmal ohne "e"!
Gruß,
W
Dasselbe gilt auch für DICH:
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=2022223&pid=12927734&bid=11
Thema verfehlt - 6 - setzen!