Darf die Polizei Wohnungen aufbrechen??

Hallo,

folgendes ist meiner Nachbarin passiert..

Wir Wohnen in einem Miethaus mit 8 Parteien..
Sie hat einen Hund der nicht alleine bleiben mag.
meistens richtet sie es so ein das immer jemand zu HAuse ist und aufpasst.
Am Donnerstag abend musste sie arbeiten und der Hund war alleine und fin gegen 20:00 an zu weinen..er hat nicht gebellt sondern wie ein WOlf geheult..
Es war nicht die ganze zeit aber immer mal wieder...um 22:30 war plötzlich Ruhe..

Nöchsten TAg erzählte sie mir, das Nachbarn die Polizei und Feuerwehr gerufen ahben und die Ihren Hund aus der Wohnung geholt haben und ins Tierheim gebracht haben.
Die haben die Wohnung aufgebrochen als niemand zu HAuse war und haben einfach den Hund mitgenommen..

Ich wohne direkt über denen und ganz ehrlich...so schlimm fand ich es nicht..Viel mehr stören mich die NAchbarn(Afghanen) wenn die ständig 30 Leute zu besuch haben, ihre Musik laut aufdrehen..
Das waren auch die, welche die Polizei gerufen haben..
Die haben erzählt der Hund würde total durchdrehen und sie fühlen sich bedroht durch das Tier..
Der Hund ist uralt und tut keiner Fliege was zu leide...und das wissen alle die bei uns wohnen..

Mein Freund der selber auch Afghane ist, hat mir dann erzählt das es in Afghanistan einen Abergleuben gibt..und zwar..wenn ein Hund so heult wie ein Wolf, stirbt jemand aus dem Familienkreis..und wahrscheinlich haben die aus Ihrem Aberglauben raus bei der Polizei angerufen und meine Nachbarin angeschissen...
Alle anderen Nachbarn hat das geheule von dem Hund nicht gestört..nur diese Leute müssen sich mal wieder aufmucken..
Übrigends wohnen noch mehr Hunde bei uns im Haus(einschliesslich meiner Hunde) und wir alle haben schon Beschwerden erhalten...
Der eine Hund bellt, der andere verliert Haare im Treppenhaus und der andere schüttelt sich bei nessem Wetter das Fell trocken...und sowieso stinken unsere Hunde#bla..

Weiss jemand ob die Polizei einfach ohne richterlichen Beschluss die WOhnung aufbrechen darf????

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>>Weiss jemand ob die Polizei einfach ohne richterlichen Beschluss die WOhnung aufbrechen darf???? <<

Erstens bekommt man schnell einen richterlichen Beschluss, es gibt auch da Notdienste und zweitens ist es Ermessenssache der Polizei. Bei Gefahr im Verzug dürfen sie das auch ohne Beschluss - gilt auch, wenn angenommen wird, dass ein Tier in Gefahr ist.

Die Polizisten kannten ja nur die Aussage deiner Nachbarn und vermutlich haben die das dramatisiert.

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ja, wenn zu vermuten ist, daß sich z.b. jemand in gefahr befindet. wenn die nachbarn also gesagt haben, da ist immer jemand zuhause, und nun heult der hund - und womöglich ist der bewohner noch alt und pflegebedürftig - dann KÖNNTE es ja sein, daß der bewohner einen unfall hatte. dann wird schon mal die wohnung aufgemacht.

hatten wir auch mal, fernseher seit mehr als 24 stunden laut aufgedreht, bewohnerin (schon sehr alt) reagierte nicht auf klingeln und klopfen....
wir haben die wohnung aufgebrochen und fanden oma auf dem klo vor. sie kam mit ihrem neuen hörgerät nicht klar und hat einfach nichts gehört !!!

in einem anderen fall hat uns ein mensch plausibel klargemacht, daß ein älterer bewohner vermutlich in der wohnung einen unfall hatte (ist immer daheim, schon recht alt, ich weiß gar nicht mehr, was noch alles..... jedenfalls war es glaubhaft. ist schon an die 10 jahre her, ich erinnere mich nicht mehr en detail, sorry).
später stellte sich heraus, daß der "vermutlich verunfallte" bewohner und der anrufer erzfeinde waren und der anrufer dem bewohner - der übrigens putzmunter, jedoch nicht daheim war - nur mal kräftig eins auswischen wollte.

es gibt also alle möglichkeiten..........
nur kein kollege bricht die wohnung auf aus reiner willkür. dann werden die nachbarn schon GLAUBHAFT gemacht haben, daß hier eine gefahr besteht. und wenn ich es für möglich halte, daß in einer wohnung jemand in seinem blut liegt, breche ich lieber die tür einmal zuviel auf, als aus falsch verstandener rücksicht jemanden verrecken zu lassen.

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Ich habe geschrieben dass der Hund nicht alleine bleiben kann und deshalb immer jemand da ist..
Diesmal war es aber nicht der Fall und der Hund war alleine zu HAuse und hat deshalb geweint...

Ich finde diese Aktion jedensfalls total übertrieben

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Aber das konnten die Kollegen nicht wissen, wenn ihnen das keiner sagt.

Vermutlich haben die Nachbarn gesagt- der ist nie alleine und wenn der jetzt so heult, MUSS da was passiert sein.

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Die Antworten hast du bereits erhalten, die Polizei darf auch ohne richterlichen Beschluss in eine Wohnung eindringen, wenn Gefahr im Verzug (= wenn mit dem Handeln gezögert wird, passiert etwas Schlimmes) zu befürchten ist.

Es hätte schließlich wirklich sein können, dass a) das Frauchen des Hundes verletzt und bewegungsunfähig in der Wohnung liegt und der Hund deswegen jault oder das b) der Hund verletzt ist. Einen Menschen hilflos liegen lassen ist genausowenig statthaft wie ein (Wirbel)tier der Gefaht von (weiteren) Qualen aussetzen. Die Polizei handelte IMHO korrekt.

Ch.
..die in einem solchen Fall auch die Polizei gerufen hätte - ganz ohne Afghanin mit angeblichem Aberglauben zu sein. Gerade auch, wenn eigentlich alle wissen, dass sonst immer jemand beim Hund ist und er nun plötzlich Theater macht....

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Jetzt magst du das vielleicht albern finden. Aber wenn der Hund sich in der Wohnung verletzt hätte, weil er wirklich am Rad gedreht hat, dann wärst du sicherlich eine der ersten gewesen, die hier laut rumgeschrien hätten, warum denn keiner Hilfe geholt hat, oder?

Ich schließe mich den anderen an. Die Polizei wird ja sicherlich erst mal zur Wohnung gefahren sein und vor der Tür gelauscht haben. Es kommen ja nicht sofort Polizei, Feuerwehr und Schlüsseldienst zum Einsatzort, sondern im Normalfall erst mal eine Polizeistreife. Und die werden sicherlich, nachdem der Hund weiterhin gejault hat und niemand die Tür geöffnet hat, die Öffnung der Wohnung angeordnet haben.

Ich finde das gut. Und es wird ja keine Wohnungsdurchsuchung gemacht o.ä.
Die Wohnung wird geöffnet. Dann haben sicherlich Polizei und Feuerwehr geschaut ob jemand verletzt ist, ob Gefahr im Verzug ist. Haben den Hund mitgenommen und gut.
Der Schlüsseldienst setzt dann in Beisein der Polizei einen neuen Schließzylinder ein, damit die Wohnung vor unbefugtem Zutritt geschützt ist. Und dann wird ein Siegel aufgeklebt mit dem Hinweis, dass der Wohnungsbesitzer sich die neuen Schlüssel bei der Polizei abholen kann.
Und den Hund kann sie sich dann im Tierheim wieder abholen.

Ganz ehrlich. Lieber so, als dass der Hund sich dann tatsächlich stranguliert hätte, oder sich die Pfoten aufgeschnitten, oder sonst wie verletzt.

Und anstatt dich hier aufzuregen hättest du vielleicht selber mal nachsehen können/sollen, warum der Hund über 2 1/2 Stunden erbärmlich jault.
Wenn deine Nachbarin das schon weiss, dass er nicht allein sein kann, warum hat sie dann nicht dir den Ersatzschlüssel zur Wohnung gegeben, wenn du doch so verständnisvoll bist?

Ich kann mich jedenfalls nur wundern. Ich hätte in der Situation auch die Polizei gerufen. Neben einer möglichen Gefahr für Mensch und Tier ist ein jaulender/heulender Hund um 22:30 nämlich auch eine Ruhestörung, die ich nicht dulden wollen würde.

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< Die Polizei wird ja sicherlich erst mal zur Wohnung gefahren sein und vor der Tür gelauscht haben. Es kommen ja nicht sofort Polizei, Feuerwehr und Schlüsseldienst zum Einsatzort, sondern im Normalfall erst mal eine Polizeistreife. >

Je nachdem was der Anrufer sagt, kommen sofort Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Die Feuerwehr macht die Tür auf, die Polizei sichert, der Rettungsdienst kümmert sich um die verletzte Person. Jedenfalls läuft das hier so, soll ja schnell gehen und keiner weiß was hinter der Tür los ist!

Nen Schlüsseldienst hab ich hier noch nie gesehen am Einsatzort, will das aber nicht ausschließen, allerdings sind die ja nicht unbedingt schnell!

lg glu

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Schlüsseldienst kommt nicht bei "Gefahr im Verzug". Nur wenn man Zeit hat - dann wird der gerufen.

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Ich weiß nicht, ob es erlaubt ist, aber ich würde mir wünschen, die Polizei wäre bei meinen Nachbarn auch so flott. Diese Sch....köter heulen den Mond an und das oft über Stunden. Leider interessiert es keinen und ich müsste privat klagen.

Gruß

Manavgat

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Hallo,
ja dürfen sie. Und zwar zum Glück, es gibt nämlich Leute wie mich die um spätestens 21 Uhr ins Bett gehen und morgens wieder früh raus müssen. Die möchten dann um so Uhrzeiten nicht so gerne von anderer Leute Kläffer belästigt werden.
lg

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Du möchtest von uns doch nur hören, dass die böse Familie der Polizei einen Bären aufgebunden hat, um der Besitzerin des (meiner Meinung nach in dieser Situation vernachlässigten) Hundes mal schön eines auszuwischen.

Ganz egal aber, warum die Familie die Polizei gerufen hat: Wenn die Polizei vor einer Tür steht, und auf der anderen Seite weint ein Hund (und das hört sich ja schlimm an, und die Situation ist für den Hund auch schlimm), dann MÜSSEN die die Tür aufmachen. Ganz einfach. Gefahr in Verzug.

Und ich hätte den Hund dann auch ins Tierheim gebracht. Auf Kosten der Besitzerin. Der Einsatz war ja quasi vermeidbar. Woher soll aber die Polizei wissen, wie, wann und ob überhaupt der Hund versorgt ist?

Die Besitzerin hätte, wenn sie es doch weiß, sich darum kümmern müssen, dass einer der anderen zahlreichen Hundebesitzer im Haus sich um das arme Tier kümmert. Wenn es denn schon so schlecht erzogen ist, dass es heult, nur weil es allein ist...

Und wen was in einem Mietshaus stört, ist eben einfach Ermessenssache. Du bist ja auch berechtigt, den lauten Familien per Klingelzeichen und persönlicher Ansprache den Lärm in der Nacht zu untersagen bzw. diese zu bitten, leiser zu sein.

Also. Wenn die Frau dort nun gelegen hätte, und der Hund deshalb so geheult hätte, die Polizei aber lieber doch wieder abgezogen wäre, dann hättest du jetzt schön über die Polizei schimpfen können... wegen unterlassener Hilfeleistung und so.

Nur über die Nachbarsfamilie aus Afghanistan hättest du dich nicht aufregen können. Und das wäre ja wirklich ZU schade gewesen, oder?

G, die schon unzählige Wohnungen hat öffnen lassen. Besser so, als dass die Besitzerin des Tieres tot dringelegen hätte.