Strafanzeige bei Ladendiebstahl. Was kommt auf mich zu???

Hallo
Vor einigen Tagen beging ich einen Diebstahl, ich habe Ware im Wert von 8,84 € entwendet!
Was mich dazu geritten hat, weiß ich nicht, möchte darüber auch nicht diskutieren, ich weiß es war definitiv nicht richtig!
Ich habe dies zum ersten und letzten mal getan und ein sehr schlechtes gewissen, sodass ich heute ein persönliches Anschreiben an die Firma richtete!
Ich entschuldigte mich höflichst in freundlicher Art und habe meine Tat auch zugegeben!

Als Antwort bekam ich unter anderem dieses:

"Die Strafanzeige, das Hausverbot und die Vertragsstrafe bleiben bestehen.
Bitte zahlen sie die Vertragsstrafe in Höhe von 100 EUR bis spätestens xx.07.2009 ein."

Gut, dass ich 100,- euro strafe zahlen muss war mir klar, aber was bedeutet denn jetzt bitte eine strafanzeige???
Werde ich jetzt vor gericht gezogen?
Also muss ich zu einer gerichtsverhandlung oder wie soll ich das verstehen?
Was kann denn jetzt noch auf mich zukommen?
Ich bin nicht vorbestraft, habe noch nie gestohlen, oder sonstiges getan!

Ich danke um antwort
liebste grüße silvie

1

Du bist ja süß, dachtest Du Du schreibst einen netten Brief und die ziehen die Anzeige zurück?

Du kriegst eine Vorladung, erzählst wie es war und was und warum #bla und wenn es das erste Mal war und Du auch sonst nichts gemacht hast bisher wird das Verfahren sehr wahrscheinlich auch im Hinblick auf die Summe wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Also wohl eher nichts mit vor Gericht usw.-

;-) Wird auch nicht im Führungszeugnis eingetragen. Außer es kommt doch zum Gerichtsverfahren und Du wirst rechtskräftig verurteilt.

GLG

3

Nein, ich wusste ja nicht mal dass eine Anzeige erstattet wird, der Detektiv sagte nur etwas von einer Strafe von 100 euro, deswegen war ich gerade sehr erstaunt als ich etwas von einer strafanzeige laß!

5

Hallo

Also normalerweise wird in Läden jeder Diebstahlt zur Anzeige gebracht. Finde das auch richtig so.

Bianca

weiteren Kommentar laden
2

mensch, ich bin auch 27... aber hallo? ja gut, mit 15 hab ich mal nen lippenstift geklaut, aber wir sind doch erwachsen!

naja gut zu deinen fragen.

strafanzeige: d.h. bei der polizei wird ne anzeige erstattet. vermutlich darfst du dich dazu äußern.

dann gehts zum gericht.... die prüfen ob es sich lohnt deswegen zu verhandeln. ich denke eher das wird wegen geringfügigkeit eingestellt werden....

solltest du doch vor gericht müssen: ich denke verwarnung o.ä. wird auf dich zu kommen. keine angst, bist dann nicht im knast :-P


sei froh dass du nur 100 euro zahlst - in anderen ländern wären die hände ab!!


glg und viel glück!

10

mensch, ich bin auch 27... aber hallo?
gehts noch!?
nue weil DU es nit verstehen kannst, heißt dass noch lang nit dass sie nit erwachsen ist oder ein unmensch, jeder macht mal fehler, oder du etwa nicht!?
vielleicht keinen diebstahl, aber mitsicherheit andere dinge die für sie nit in frage kommen würden, bzw sie nit machen würde, also wo dein problem!?
lg bianca...:-[

11

#danke

naja, in gewisser weise hat sie schon recht, man sollte eigentlich erwachsen und reif genug im kopf sein!
manchmal ticken einem die sicherungen durch, wie gesagt, ich weiß selbst nicht was da mit mir geschehen ist...

weitere Kommentare laden
4

Mach dir mal keine Sorgen, ist es wirklich deine erste Tat? Bzw. wurdest du zum ersten Mal erwischt? Falls es so ist, wird das Verfahren eingestellt und du kommst mit dem Hausverbot und der Vertragsstrafe davon. Mit einem Gerichtsverfahren musst du dann also nicht rechnen, das ganze ist dir mit Sicherheit sowieso Lehre genug.

7

ja ich habe sowas zum ersten mal getan und sicher auch zumletzten mal, es war mir eine lehre, ich weiß auch nicht was mich da geritten hat mir waren völlig die sicherungen durchgeknallt :-(

8

Hallo,

... die anderen schrieben schon fast alles!

Ich arbeite auch in einer Firma und wir benötigen leider auch Detektive!
Ja und da habe ich schon oft gehört von den "Dieben" dass sie zusätzlich zu der Fangprämie als Entschädigung für den Aufwand bei Gericht und Polizei einen Betrag X an ein Kinderheim, Altenheim oder sonstigen Sozialeneinrichtungen bezahlen müssen. Ich weiß nicht genau ob man da "Wiederholungs-Täter" dazu sein muss oder nicht!
Ein "Diebischer Kunde" zeigte mir mal ein Schreiben, und dieser musst sogar 400,-- € an éine soziale Einrichtung bezahlen!

Ansonsten wird es so gut wie sicher eingestellt, wenn Du Dir bis jetzt noch nichts zu schulden kommen ließt!

Viele Grüße

9

Hallo Silvie,

falls Du wirklich vorher keine Straftat begangen hast, wirst Du ein Schreiben von der Polizei bekommen.

Du mußt Dich schriftlich äußern, wie der Sachverhalt war.

Wenn Du den Diebstahl wirklich bereust, dann mach es in dem Schreiben auch deutlich.

Wahrscheinlich wirst Du dann irgendwann Post vom Gericht bekommen, dass das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist.

Wirst Du rückfällig, mußt Du mit einer Gerichtsverhandlung und (Geld)strafe rechnen.

Also, lass es lieber!!!

Da ich im soziale Bereich tätig bin, habe ich schon einiger solcher Fälle erlebt.

Niemand kann sich von Unrecht freisprechen.

Jeder hat in seinem Leben mal eine Dummheit begangen, auf unterschiedliche Art und Weise.

Deshalb Kopf hoch #liebdrueck

Ich wünsche Dir alles Liebe und viel Glück!

Petra

13

Hallo Silvie,

aufgrund der kleinen Summe wirds warscheinlich wirklich eingestellt.

Ansonsten müsstest du mit Geldstrafe rechnen, die dann auch in Strafarbeit umgewandelt werden kann.

Auch wenn du rechtskräftig verurteilt werrden würdest, würde das nicht im Führungszeugnis stehen.

Die 100 Euro musst du meiner Meinung nach auch nicht bezahlen.

Und 1 Jahr Hausverbot!

LG Melli

15

Hallo!

Wieso muss sie die Strafe nicht bezahlen?
Die Firma schrieb doch, sie solle sie bis im Juli einzahlen...!

Gruß, M.

16

Hallo, ich habe mal beim Bäcker gearbeitet der im Edeka mit drin war, bei Edeka war ja auch immer ein Dedektiv der sich zwischen durch immer mal ein Kaffee abgeholt hat, der meinte wenn er die Leute erwischt, sind es die wenigsten die die Strafe zahlen. Damit kommen die auch durch weil das Geschäft sich nicht dem Aufwand macht damit zum Gericht zu flitzen.
Das ist allerdings auch schon 6 Jahre her. Heutzutage sind ja alle so geldgeil geworden, da würde ich es auch nicht unbedingt drauf ankommen lassen.
Los erzähl mal, was war denn so verführerisch dem du nicht wiederstehen konntest?
Gruß Annette

weitere Kommentare laden
14

Hallo,
also ich schätze mal du bekommst einen Strafbefehl und damit eine Geldstrafe. Erkennst Du ihn an ist alles paletti du zahlst die Strafe und die Gerichtskosten und fertig- wenn Du einspruch einlegst, kommt es zur Gerichtsverhandlung.
Kann mir nicht vorstellen dass bei einem Ersttäter gleich Anklage erhoben wird. Aber der Strafbefehl wird schon drin sein.

22

Ein Strafbefehl bei Diebesgut unter EUR 50,- als Ersttäter ist sehr, sehr unwahrscheinlich.

Zu 99,9 % kommt es zur Einstellug des Verfahrens,
höchtens unter einer Auflage (Geldspende).

27

Hallo? Bei einem Ersttäter wird gleich Anklage erhoben??? Musste jetzt ein wenig lachen... denn das ist definitiv NICHT so!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

weiteren Kommentar laden
30

Hallo Silvie,

ich halte 100 Euro Fangprämie in deinem Fall als unangemessen.

Bei so geringwertigen Diebstahlsachen hätte ich sogar mit einer Pauschalisierung auf 50 € "Strafe" ein Problem, da diese in doch im angemessenen Verhältnis zu der gestohlenen Sache stehen soll.

“Palandt“ ist der Meinung, in solchen Fällen soll allerdings eine Prämie von 25 € noch ersatzfähig sein, Vorb v § 249, Rn. 44.

Was die Schilder mit der Fangprämie angeht, wenn den welche sichtbar angebracht sind, verhält es sich ähnlich. Ein Kaufhaus könnte sonst auch eine Fangprämie von 1 Million Euro "ausloben" und Anspruch darauf erheben. Einen - pauschalisierten - Anspruch in dieser Höhe wird es aber von keinem deutschen Gericht zuerkannt bekommen. Die Rechtsprechung segnet aktuell Fangprämien iHv. 25,00 bis 50,00 € als Pauschale ab. Eine höhere Forderung müßte - lt. Rechtsprechung- der Höhe nach explizit begründet werden und im Verhältnis angemessen sein (was 100,00 € bei 8,84 € Warenwert m.E. keinesfalls sind).

Was die übrigen Ausführungen betrifft so möchte ich mich meinen Vorrednern anschließen.

Ich hoffe für dich, dass dir dies eine Lehre war.

Gruß
Nobility

32

meine freundin wurde auch ma beim klauen erwischt. (betrag:9.90) sie hat50 euro vertragsstrafe (bearbeitungsgebühr) bezahlt. was kommt jetzt auf sie zu? gricht?

bitte um schnelle antworten

33

Wohl das erste Mal etwas mitgenommen und sogleich erwischt!
Also ich bin gerade beim Diebstahl erwischt worden; es war nur ein Kleinteil aus einer Packung (um 10€ Gesamtpackungspreis), was ich erstmal testen wollte (ob es passt) und daher in der Jackentasche noch mitgenommen hatte; die Großpackungen waren mir dazu unangemessen und die Packung war auch bereits aufgerissen (vermutlich bereits von anderen dezimiert worden; daher hatte ich hier kein so großes Unrechtsbewusstsein, zumal auch weitere Teile aus dem Baumarkt von mir anständig bezahlt worden sind. Der Detektiv befragte mich dann aber am Ausgang der Kasse und ich hatte dann auch gleich zugegeben, dieses Kleinod mitgenommen zu haben.
Dann das Teil wieder in den Karton zurück und Detektiv zum Gespräch in seiner Butze gebeten; eigentlich nur Personalien aufgenommen und Personalausweis-Nr. auf den 'Strafanzeige'-Zettel notiert, um die wohl standardisierten 100€ zu kassieren.
Diese 'freiwillige Zahlung' (mit Unterschrift) erschien mir zunächst viel zu hoch, so dass ich nicht sogleich zahlen wollte. Der Detektiv gab zur Begleichung auch 1 Woche Frist. Danach wird vermutlich aus meiner Sicht nach Lage der Dinge eine Inkasso-Firma für weitere unverhältnismäßig hohe Kosten sorgen, die mir zusätzlich in Rechnung gestellt werden oder eine Starfanzeige erstellt. Der Detektiv entscheidet das nach seinem Gutdünken ...
Fazit: Es tut mir leid, hier erstmals im Ladengeschäft etwas entwendet zu haben, auch wenn es noch so klein ist (Wert von einigen Cent). Ich werde das bestimmt nicht wieder tun; dann doch lieber einen Handwerker kommen lassen, der mir die Teile installiert.

Die 100€ werde ich sicher zahlen; danach sieht mich dieser Baumarkt wohl nicht wieder.