Hallo
unseren Nachbarn stört, dass mein 2 Jähriger manchmal weint. Das hat schon kurz nach dem Einzug angefangen, da war mein Sohn gerade 1 Jahr alt geworden. Es gab schon etliche Gespräche und Telefonanrufe mit unserer Wohngenossenschaft. Nachdem das über ein Jahr so ging und wir uns sogar von dem Vorstand der Genossenschaft beleidigen lassen mussten haben wir nicht mehr reagiert.
Dann bekamen wir Post von dem Anwalt unserer Gesellschaft. Wüste Behauptungen und Anschuldigungen wie es gäbe seit Monaten keine ruhige Nacht mehr (obwohl mein Sohn schon als Baby zuverlässig durchgeschlafen hat und Nachts wirklich schläft und nicht "tobt und schreit"), er "Tobsuchtsanfälle" vor dem Haus hat (ja ein Kleinkind ist nun mal machnmal laut aber was geht das Jemand an wenn wir nicht Daheim sind?) usw.
Ich habe denen einen Brief geschrieben um einige Dinge richtig zu stellen und gleichzeitig auf Gerichtsurteile bezüglich Kinderlärm hingewiesen.
Als Antwort hieß es, dass es kein "üblicher" Kinderlärm wäre, sondern den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung überschreiten würde. Dies wäre anhand von Tonbandaufnahmen(!) und Aussagen x Nachbarn nachgewiesen. Wenn es sich nicht bessern würde, würden wir gekündigt werden.
Auf diesen Brief habe ich nicht reagiert, 1 Tag vorher wurde meine Tochter geboren und ich hatte weiß Gott besseres zu tun um mich darüber zu ärgern.
Gestern kam wieder ein Brief von deren Anwalt. Es gäbe momentan keinen überschreitbaren Lärm (na sowas, in meinen Augen hat sich hier nichts geändert, schon gar nicht, weil wir ja nun ein Baby hier haben) aber wir sollen nun die Kosten tragen, die entstanden sind. Wir sollen über 400€ innerhalb von 2 Wochen zahlen.
Mein Mann hatte schon vor 3 Wochen beim Amtsgericht nen Antrag auf Beratungskostenbeihilfe gestellt, damit wir uns anwaltlich beraten lassen können. Wir warten noch drauf. Aber nun hab ich Angst, dass es zu spät werden könnte.
Wie verhalten wir uns nun richtig? Es kann doch nicht sein, dass wir deren Anwaltskosten tragen, obwohl wir weder gegen ein Gesetzt verstoßen haben noch einer dieser wilden Behauptungen nur annährend stimmen.
Mein Sohn ist ein ganz normales Kleinkind. Klar, wenn es mal nicht so nicht läuft wie er es gerne hätte dann schreit er auch mal. Aber das dauert ein paar Minuten und dann beruhigt er sich auch schon wieder. Das kommt auch nicht mal täglich vor, dauert auch keine Stunden und schon gar nicht Nachts! Ich habe wirkliches Glück mit ihm, er schläft ganz toll! Kenne da ganz andere Knirpse die gerne Nachts stundenlang weinen. Und selbst wenn, ich kann ihn ja auch nicht den Mund zukleben. Aber lt. deren Anwalt, "haben sich auch Babys und Kleinkinder an Ruhezeiten zu halten"!
Was tun? Ich fühle mich schon richtig belästigt. Kann ich eigentlich nicht sogar Anzeige wegen dieser Tonbandaufnahmen erstatten? Kann doch nicht sein, dass wir Stasi-mäßig abgehört werden!
Liebe Grüße
Sylvia
Anwaltskosten des Gegners zahlen?
nhem dir einen anwalt und beantrage eine einstweilige verfügung... so haben wir uns damals unsere VM vom hals gehalten. die haben ne ähnliche show abgezogen.
auch wegen der kosten die ihr tragen sollt würde ich unbedingt nen anwalt zu rate ziehen.
glg
Tonbänder sind nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen, und wenn sie nicht genau wüssten, dass sie keine Chance hätten würden sie vor Gericht ziehen. Nun merken sie, dass sie doof dastehen, und wollen dir die Kosten aufs Auge drücken. Ohne Richterspruch würd ich die aber nicht zahlen. Du hast die ja nicht beauftragt.
Hallo,
mach Dir keine Gedanken. Ich selbst habe 16 Jahre bei nem Anwalt gearbeitet. Auf welcher Grundlage sollt Ihr denn deren RA-Gebühren bezahlen? Ist ja totaler Quatsch. Deine Nachbarn haben den RA beauftragt und den müssen sie dann auch zahlen. Wäre ja noch schöner, wenn man seine Anwaltskosten immer irgendjemand auferlegen könnte. Würde dann ja jeder so machen. Also, keine Panik. Ignorier einfach die Schreiben. Finde die Methode von dem Anwalt nicht gerade seriös....
Falls Du noch Fragen hast, kannst Du Dich ja gerne über die VK melden.
LGe Isa 27 SSW.
Ich glaubs ja nicht!!
soweit ich weiß -als oller Laie- kann man gegen entwicklungsgerechten altersentsprechenden Kinderlärm GAR NIX unternehmen. Also Lachen, Weinen (Schreien). Egal zu welcher Uhrzeit!
Ballspielen, Rollerfahren in der Wohnung ist watt anderes. Aber darum gehts bei Euch ja nicht.
Und Anwaltskosten zahlen?!? Was ist das denn? Es gab ja keinen Richterspruch....
Ich kann Euch nur empfehlen, nehmt einen Anwalt.
Mönsch und das gerade jetzt mit frischem Nachwuchs.... Glühstrumpf dazu noch!
Liebe Grüße, feindin
Wow !
Ok, Anwalt nehmen und gegensteuern, sorry, so geht es echt nicht.
Komisch das es bei euch so lang dauert mit dem Beratungsschein ... ich bin hin mit Einkommensnachweisen und hab ihn direkt mitbekommen. Ich würd da noch mal hin.
Also zunächst Mal haben sich Kinder, es sei denn sie machen nun echt extra Lärm in der Nacht - wovon man ja bei einem 2 Jährigen und einem Baby nicht sprechen kann - Babys weinen und Kleinkinder sind nun mal lauter.
Meine ehemaligen Vermieter haben direkt unter mir gewohnt und keine 3 Tage nach meinem Einzug bekam ich die erste beschwerde: der Kurze könne doch nicht die ganze Nacht rumrennen. Mein Sohn stand nachts vlt ein oder zwei mal auf um Pipi zu machen (er war damals etwas über 2 Jahre alt) also kann von rumrennen keine Rede sein.
Dann sollte ich nachts gefälligst nicht spühlen.
Das Ganze ging so weit das wir nur noch geflüstert haben in der Wohnung, Besuch bekommen war gar nicht mehr drin, ich schlief mit dem Kleinen teilweise aus Angst weil man uns im Flur auflauerte, bei Freunden und zu guter letzt stellten si emir, weil eine Freundin über Ostern bei uns übernachtet hat (1 Nacht), Heizung und Warmwasser ab.
Ich hab mir nen Berechtigungsschein geholt, bin damit zum Anwalt der noch am selben Tag Mietminderung errechnete für die Tage die wir ohne Gas da saßen (und man erinnere sich - letztes Jahr an Ostern war es sch*** kalt).
Heizung und Wasser wurden nach 14 Tagen (!) wieder angestellt und ich bekam am selben Abend die fristlose Kündigung der WHG in die Hand und wurde bedroht das ich am nächsten Tag raus zu sein hätte, ansonsten würde man dafür sorgen da sich gehe.
Als ich am nächsten Morgen vom Anwalt kam hatten sie die Schlößer ausgetauscht. Kein Scherz. Ich bin mit der Polizei und meinen Anwälten in die WHG.
Lange rede kurzer Sinn, gegen sowas Haltloses und vorallem gegen das Eindringen in eure Privatsphäre solltet ihr mit einem Anwalt einlenken und euch über kurz oder lang eine andere WHG suchen.
LG Mara
Sehr spannende Geschichte, wie ist es denn da ausgegangen?
Ja spinn ich oder was???
Und? Hast du die *** wenigstens verklagt oder so? Schlösser austauschen, ich glaub ich spinne...
Wie wäre es denn mit dem Mieterschutzbund? Vielleicht findet ihr das kurzfristige Hilfe.
Also wenn ich so was lese bin ich jedesmal verärgert.
Bei uns im Haus wohnen 3 kinder 3-4 und 3 minis (1/2 bis 3/4 Jahr). Wir haben hinterm Haus einen sehr schönen Hof. Wenn die Ihre Bobby-Car Rennen starten geht die Post ab. Aber in unserem Haus hat sich da noch niemand aufgeregt. Ganz im Gegenteil. Und wenn es mich stört, dann mach ich halt das Fenster zu.
Deutschland ist leider nach wie vor sehr kinderunfreund-
lich.
Hallo!
Fragt nochmal nach wegen dem Beratungsschein. Es scheint mir als würde das sehr lange dauern, mir wurde immer berichtet, dass es sehr schnell ging.
Auf das Schreiben vom Anwalt würde ich mit einem Gegenschreiben reagieren, in dem ich mittle, dass ich ihn nicht beauftragt haben und er sich doch bezüglich der Rechnung an seinen Mandanten wenden sollte.
Wenn ihr den Beratungsschein habt, dann geht schnell zum Anwalt. Zahlen würde ich bis dato gar nichts, ihr könnt ja nichts für die entstandenen Kosten.
Gruß nakiki
Vielen Dank für eure Antworten Wir gehen gleich am Montag zum Amtsgericht und schauen, dass wie die Beratungskostenbeuhilfe gleich bekommen können. Dann gehen wir zum Anwalt und der kann uns ja sagen, was wir am besten machen.