Hi,
ich habe mal eine vielleicht blöde Frage zur Vorfahrt:
hat man eigentlich auch Vorfahrt, wenn man rückwärts fährt?
Wir wohnen hier direkt an einer rechts-vor-links-Ecke, und i.d.R. gucke ich gar nicht mehr hin, wenn es (so ungefähr alle 10 Minuten) wildes Gehupe gibt, weil mal wieder jemand diese einfachste aller Vorfahrtsregelungen nicht kapiert hat.
Aber vor kurzem gabs dann eine Szene, wo ich mich doch gefragt habe, wer jetzt eigentlich im Recht war:
Ein Auto fuhr in unsere Straße, um zu wenden. Vorwärts rein, rückwärts raus. Von links kam ein Auto, hat wild gehupt (weil der Fahrer entweder fest der Meinung war, dass rückwärts fahrende keine Vorfahrt haben - oder zu denen gehören, die es entweder überhaupt nicht kapiert haben oder gekonnt ignorieren).
Wer wäre denn nun im Recht gewesen? Sprich, wer hätte im Zweifel ein Bußgeld wegen Vorfahrtsmißachtung bekommen? (Eventuelle Teilschuld was die Schäden angeht mal außen vor gelassen - 100% sind da ja auch bei klaren Vorfahrtsverletzungen wohl nicht wirklich garantiert, eher im Gegenteil)
Reine Neugier, ich würde niemals auf die lebensgefährliche Idee kommen, hier auf meinem Vorfahrtsrecht (ich fahre i.d.R. vorwärts und habe halt Vorfahrt, wenn ich unsere Straße verlasse) zu bestehen.
Viele Grüße
Miau2
Mal eine Frage zur Vorfahrtsregelung...
Hallo,
Interessante Frage. Ich glaube wenn man rückwärts fährt, hat man keine Vorfahrt. Aber genau weiß ich es nicht.
LG
Silvie
Hallo,
der Rückwärtsfahrende hatte meiner Meinung nach keine Vorfahrt.
Er muss sich ja vergewissern das er niemanden gefährdet beim ausparken, sonst könnt er einfach losdonnern und hoffen das die "Normalfahrenden" halten.
Lieben Gruß
Hi,
aber er hat ja nicht geparkt, sondern fuhr auf der vorfahrtsberechtigten Straße - halt nur rückwärts .
Viele Grüße
Miau2
Hello;)
Achso, vielleicht steh ich nu aufm Schlauch aber warum fährt man denn da rückwärts
Ich mein zum parken, oder wenn man sich verfahren hat ,oder?
(in dem Falle dann keine Vorfahrt)
Hmm, dann kann ichs och nich sagen;)
Lg
Danke!
Klingt ja eigentlich recht eindeutig.
Viele Grüße
Miau2
Für die Vorfahrtsregelung gibt es keinen Unterschied, ob man vorwärts oder rückwärts fährt. Das wäre ja bei einigen Sonderfahrzeugen nicht mal feststellbar...
Genauso habe ich es in der Fahrschule gelernt.
Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt. Egal, ob er nun vorwärts aus der Straße fährt oder rückwärts.
Hallo,
meine Schwägerin ist durch ihre Fahrprüfung gefallen, weil sie einem Rückwärtsfahrenden die Vorfahrt genommen hat. Ob vorwärts oder rückwärts ist also wurst.
Sarah