Guten Abend,
wir hatten unser Auto zur Bremsenreparatur in einer Werkstatt. Auf der Hebebühne sind die Seitenschweller beschädigt worden (verbogen, Abstand zw. Schweller und Karosserie). Das hat mir der Werkstattleiter bei Abholung gleich gebeichtet. Nur könne man leider nix machen, da die Schweller "eh nur angeklippt" wären, so ein Mod-Kit scheinbar (gebraucht gekauft, k.A.). Angeblich wäre das KFZ anders nicht auf die Bühne zu bekommen, also nicht zu reparieren gewesen.
Dann haben wir bezahlt und den Wagen nach Hause gebracht. Meine Frage:
Muss die Werkstatt den Schaden ersetzen? Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen, gibt es eine Frist? Er hats ja schliesslich zugegeben...
Danke für Eure Hilfe,
RHCP
Auto in Werkstatt beschädigt
Warum hast denn das nicht vor Ort geklärt bevor du bezahlt hast?
oder so!
Tja, da war ich wohl zu unerfahren und dumm...
Klar hab ich den Schaden gesehen, aber ich dachte, wenn das der einzige Weg war, das Auto auf die Bühne zu bekommen und reparieren zu lassen, dann hats wohl sein müssen. Leider habe ich (und auch mein Mann) null Ahnung von Autos, wir hatten bis zu unserem aktuellen Auto immer nur funktionstüchtige Gebrauchte, Ersatzteile gabs am Schrottplatz, daher wenig Werkstatterfahrung.
Hallo
das hätte ich mir schriftlich geben lassen.Denn jetzt glaube ich wird es nur ärger geben und ich würde mal behaupten dass die Werktatt jetzt gegen argumentieren würde und alles abstreiten würde.
Ruf in der Werkstatt doch mal an und sage,dass du erstattung haben möchtest.Siehst ja dannn wie die reagieren.
Diana
Meiner Meinung nach haftet die Werkstatt für entstandene Schäden. Man sollte wenigstens verlangen können, dass fachkundiges Personal am Werk gewesen ist und den Schaden hätte vermeiden können.
Ich würde mich da mal weiter schlau machen. Die Werkstatt ist eigentlich gegen so was versichert.
LG Janette
Also ganz klar muss die Werkstatt dafür haften.
Diese blöde Aussage "andes hätten wir den Wagen nicht auf die Hebebühne bekommen". Da kommts mir hoch.
Das ist eine FACHwerkstatt und da verlange ich, dass man dann nicht irgendwas an meinem Auto rum dengelt und beschädigt, sondern dass man ganz klar sagt "es tut uns leid, wir können ihr Auto nicht reparieren, weil unsere Ausrüstung dafür nicht geeignet ist".
Und ganz klar hätte ich mir diesen Schaden entsprechend ersetzen lassen. So eine Werkstatt würde mein Auto jedenfalls kein zweites Mal sehen.
Da der Mechaniker hier behauptet, dass dies die einzige Möglichkeit gewesen wäre das Auto überhaupt auf die Bühne zu bekommen hätte ich das wohl von einem TÜV Sachverständigen prüfen lassen.
Der kann ja genau sagen, ob der Mechaniker lügt oder recht hat.
Aber selbst wenn er Recht hat gibt ihm das eben immer noch kein Recht das Auto dann zu beschädigen.
Du hast aber jetzt ein Problem.
Du hast nichts schriftliches von der Werkstatt, dass sie den Fehler eingestehen. Du hast nur die mündliche Aussage des Mechanikers.
Und du hast die Rechnung anstandslos bezahlt. Da könnte der Mechaniker sich darauf berufen, dass ihr den Schaden als nicht so dramatisch erachtet habt und keine Schadensersatzansprüche an die Werkstatt habt.
Ich meine, ihr könnt gerne versuchen da noch einen Schadensersatz raus zu holen, aber ich räume euch da eher geringe Chancen ein. Das hätte man gleich vor Ort und vor dem bezahlen der Rechnung machen müssen.
hallo,
die werkstatt haftet für solche schäden. dafür sind die auch versichert. bei uns hat ein tüvprüfer das auto vor unsere augen gegen eine hebebühne gefahren. das war gar kein problem, die haben die reperaturen anstandslos erstezt.
geht heute noch mal hin, las dir das schriftlich geben. frage, wie die das regeln wollen (selbst reparieren, bezahlen oder mit abtetung in anderer wekstatt. mach vorher ein foto von dem schaden.
hast du einen zeigen für das gespräch? das wäre besser.
alles gute
sonja