Darf Fotograf auf Internetseite alle Bilder veröffentlichen?

Hallo,

hoff ich könnt mir weiterhelfen.

wisst ihr ob ein Fotograf / Hobbyfotograf jedes Bild das er macht auf seiner Internetseite veröffentlichen darf? oder hab ich bei meinen Fotos da ein Mitspracherecht?

LG

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also unser hochzeitsfotograf hat gefragt, ob er die bilder ggf auch auf seiner seite bzw. in seinem laden zeigen darf.

so sollte es auch sein.

lg

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Hallo

soweit ich weiß, darf er das nicht ohne deine Zustimmung. Kommt auch drauf an, was im "Vertrag" steht.

Es sind zwar seine Bilder aber sie zeigen dich und deswegen geht das wohl nicht. So irgendwie hat es mir mal eine Fotografin gesagt #kratz


LG

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Ich zitiere aus Wiki

Generell kann jeder Fotograf seine eigenen Fotos zur öffentlichen Verwendung freigeben. Eingeschränkt wird dies durch die Rechte Anderer an dem Abgebildeten.

Stellt eine Aufnahme eine oder mehrere Personen dar, kann die Veröffentlichung durch Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten eingeschränkt werden. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden (siehe ausführlich Recht am eigenen Bild). Sofern der Abgebildete keine Erlaubnis für diese Veröffentlichung gewährt hat, ist das Hochladen generell nicht erlaubt.

Ausnahmen: Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein. Demnach ist es erlaubt, eine Menge von Fußballfans auf einer Tribüne zu zeigen, jedoch nicht, einen einzelnen Fußballfan ohne dessen Einwilligung herauszugreifen und in einem Porträtfoto darzustellen. Der Gesetzgeber hat außerdem festgelegt, dass durch solche erlaubten Ausnahmen die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden dürfen. Eine kommerzielle Nutzung der Bilder, auch wenn sie urheberrechtlich unter einer freien Lizenz stehen, ist aus Gründen des Persönlichkeitsrechts in der Regel nicht möglich.

Berühmte Personen (absolute Personen der Zeitgeschichte) dürfen auch ohne ihr Einverständnis gefilmt und das Material verbreitet werden. Dies sind beispielsweise bekannte Politiker oder andere Prominente. Bei absoluten Personen der Zeitgeschichte wird dieses Recht allerdings mit der Bedingung, dass die Personen auf den Aufnahmen auch tatsächlich eine öffentliche Funktion wahrnehmen (siehe Caroline-Urteile), eingeschränkt. Nach deutschem Recht ist es außerdem nicht zulässig, über Mauern zu spähen oder andere Hindernisse zu überwinden oder Hilfsmittel wie Teleobjektive, Leitern oder auch Luftfahrzeuge zu verwenden, um in die geschützte Privatsphäre einer prominenten Person einzudringen.

....

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Hallo,

es handelt sich um Akt-Fotos, und ich hab damals zwar unterschrieben das er Fotos für sich verwenden darf, jedoch sind da einfach Bilder bei die zuviel zeigen und wo ich nicht will das diese veröffentlicht werden. Darf ich ihm das verbieten? Schon oder?

Danke und LG

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Wenn unterschrieben hast, dass er sie für sich verwenden darf, dann heißt das er darf sie veröffentlichen. Kommt aber auch drauf an wie das genau formuliert ist usw.

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Wenn Du ein Model Release unterschrieben hast, darf er das. Sonst nicht, da Du dann ein "Recht am eigenen Bild" hast.
http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

LG
Saskia

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Hallo !

Aus der Sicht eines Hobbyfotografen kann ich dir nur insoweit weiterhelfen, das ich zwar meine eigenen Fotos ins Netz stellen oder veröffentlichen darf, aber sobald ich Personen fotografiert habe, benötige ich deren Zustimmung zur Veröffentlichung.

Wie das allerdings bei einem Vertrag aussieht, das kann ich dir auch nicht sagen, weil ich keine Verträge mit Personen abschließe, bzw. ohnehin meistens Naturfotografien und Stadtansichten veröffentliche.

LG

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Hi,

generell darf er die schon veröffentlichen, sagen wir als Beispiel einen Bach, aber sobald Menschen drauf sind, muss er die Fragen, Ausnahme er macht sie unkenntlich!

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Wenn Du einen sogenannten "Modelrelease" unterschrieben hast, darf der Fotograf mit den Bildern so ziemlich alles machen was er möchte.

Was steht denn in dem Vertrag?

M.

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Nein, nur wenn er die ausdrückliche Erlaubnis des Abgebildeten hat. Umgekehrt, darfst du nur Fotos von dir veröffentlichen, wenn der Fotograf einverstanden ist.

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Hab den Vertrag einem anderen Fotografen gezeigt.

Der der die Fotos gemacht hat muss mich bei veröffentlichung um Erlaubnis fragen.

Also hoff ich jetzt für ihn das er die Bilder schleunigst wieder rausnimmt. Mit dieser komischen Internetseite macht er nämlich nichtmal Werbung für sich; nur sein Name und die ganzen Fotos sonst nix, keine Adresse keine Telefonnummer nichtmal ne e-mail addy falls man mit ihm Kontakt aufnehmen wollen würde....

Danke für eure Antworten
LG